Region: Oberbillig
Verkehr

Sichere Querung der Rennstrecke B419 Oberbillig - Bedarfsampel!!!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landesbetrieb Mobilität
193 Unterstützende 86 in Oberbillig

Bearbeitungsfrist abgelaufen

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  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

28.11.2014, 05:44

Termin in der Bürgersprechstunde am 14. September 2014 mit der Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer



Liebe Petitionunterstützer,





am Freitag 14. November 2014 gab es den von mir langersehnten Termin bei Malu Dreyer in der Bürgersprechstunde Trier. Zu diesem Gespräch haben mich der Oberbilliger Bürgermeister Herr Beiling, der Behindertenbeauftragte der Stadt Konz Herr Musti und Frau Linden aus Temmels begleitet.



Im Vorfeld hatten wir uns bereits gut auf diesen Termin vorbereitet und dank eines Gespräches mit einem Juristen viele neue Aspekte sammeln können. Frau Linden brachte mich in Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Schmitz-Rode, der seinerzeit die Ortsgemeinde Temmels im dem vor Jahren geplanten „Golfparkprojekt“ vertreten hat. Unser Ziel war es herauszufinden, ob, von der Verbandsgemeinde Konz, als verantwortlicher Straßenverkehrsbehörde, zusammen mit dem LBM, wirklich alle Aspekte bedacht worden sind, die eine Ablehnung meines Antrages rechtfertigen, oder ob vielleicht etwas vergessen worden ist. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass ich alleine, ohne Vertreter der Ortsgemeinde Oberbillig dieses „Beratungsgespräch“ geführt habe!



Herr Dr.Schmitz-Rode gab uns neue, und wie ich finde, entscheidende Argumente Anhand. Wie an dem letzten Ortstermin in Oberbillig schon von Frau Linden vorgebracht, hat Deutschland die Behindertenrechtskonvention 2009 ratifiziert. Herr Dr. Schmitz-Rode erklärte uns, dass diese schon in nationales Recht umgesetzt wurde und aus diesem Grund bei der Abwägung des Für und Wider meines Antrages das Behindertengleichstellungsgesetz und das Fernstraßengesetz mit in die Abwägung mit einbezogen werden müssen. Für die Ortsgemeinde Oberbillig würden bei Realisierung der Bedarfsampel keine Kosten anfallen, die Kosten muss der Bund übernehmen.



Dies haben wir bei dem Gespräch vorgebracht. Weiterhin habe ich der Ministerpräsidentin erklärt, dass auch die Geschwindigkeitsreduzierung für mich keine sichere Querung der B419 ermöglicht, da es mir aufgrund meiner Sehbehinderung leider nicht möglich ist Blickkontakt mit den Autofahrern aufzunehmen oder eine Lücke im Verkehr abzuwarten, was älteren Menschen und Kindern ebenfalls Schwierigkeiten bereiten dürfte.

Wir haben darauf hingewiesen, dass es in Oberbillig nur eine einzige Querungsmöglichkeit für die B419 gibt, täglich jedoch etwa 12000 Autos laut einer Zählung aus dem Jahr 2005, also nicht mehr ganz aktuell, den Ort passieren, und dass sich für mich und viele andere Oberbilliger Bürger eine Überquerung der Straße als extrem schwierig und gefährlich gestaltet. Das hat man ja mittlerweile seitens des LbM und der unteren Straßenverkehrsbehörde Konz auch eingesehen. Die Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 ist sicherlich als Signal für eine notwendige Veränderung zu werten, ausreichend ist sie aber nicht!



Über diese „neuen“ aber auch „alten“ Argumente haben wir mit der Ministerpräsidentin gesprochen. Der Bürgermeister verwies in diesem Zusammenhang auf den Doppelbeschluss, den der Gemeinderat Oberbillig einstimmig gefasst hat, für eine Temporeduzierung und auf die Einrichtung einer Lichtsignalanlage. Ebenso wies der Bürgermeister darauf hin, dass zu prüfen wäre, ob nicht bei einer aktuelleren Verkehrszählung, da der Verkehr ja von Jahr zu Jahr zunimmt und eher mehr als weniger Autos gezählt werden dürften, nicht schon von vorne herein die Bedingungen für eine Ampelanlage gegeben wären. Herr Musti wies nochmal ausdrücklich darauf hin, dass die B419, ganz gleich ob mit oder ohne Ampelanlage, von den Bewohnern überquert werden muss, da es keine andere Möglichkeit gibt und dies in der Beurteilung zu wenig berücksichtigt wurde.



Einiges war der Ministerpräsidentin nicht unbekannt. Sie selbst sagte, dass die in der alten Verkehrszählung in Oberbillig ermittelten Werte, die für eine Bedarfsampel erforderlich sind, „sehr grenzwertig" seien.



Alles in Allem schien sie unserem Anliegen sehr offen gegenüberzustehen und signalisierte großes Verständnis für die Probleme. Sie sagte zu, sich mit ihren Fachabteilungen auszutauschen und zu prüfen, inwieweit eine Verbesserung der Situation in Oberbillig zeitnah erreicht werden könne. Als Zeit Ziel nannte sie 3 bis 4 Wochen, bis sie sich erneut mit mir in Verbindung setzen würde um die „ersten Ergebnisse“ mit zuteilen.



Wir sind gespannt, was passiert und entschlossen, weiter für eine Ampel zu kämpfen!



Bislang war die Petition sehr hilfreich weil sie allen „Involvierten“ deutlich machte, das mein Anliegen – die Notwendigkeit einer Verbesserung der Querungssituation Be19 von vielen anderen Menschen geteilt wird und das viele Oberbilliger Bürger diese Situation ebenfalls als Einschränkung der Lebensqualität in Oberbillig sehen.



Vielen Dank,



Marion Palm-Stalp


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