11.03.2024, 21:24
Korrektur schrifticher Verweis auf die Gefahrendenabwehrverordnung vorher Antsrich c, Korrekt ist Antrich e
Neuer Petitionstext:
In der neuen Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen (www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/satzungen-richtlinien/gefahrenabwehrverordnung-oeffentliche-sicherheit-und-ordnung.pdf?cid=brt) wurde eine Leinenpflicht und der Brut- und Setzzeit für alle Hunde vorgeschrieben, siehe (§ 7 Aufsicht über Tiere und Leinenzwang für Hunde / Hundekot, Absatz 2, Anstrich c)e) . Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 200,00€ geahndet, siehe Anlage.
Wir sehen den Schutz von Vögeln und Wildtieren als eine gesellschaftliche Verpflichtung für jeden an. Dieser Schutz sollte allerdings mit Maß- und Ziel erfolgen. Bisher gab es in der Gemeinde Niedernhausen die Empfehlung die Hunde in der Brut und Setzzeit an der Leine zu führen. Eine Regelung die seit Jahrzehnten hervorragend funktioniert hat.
Es gab in der Gemeinde Niedernhausen nie ausufernde Fälle von jagenden Hunden. Insgesamt haben sich die Hundehalter Niedernhausens, wohl wissend um ihren Betrag zum Artenschutz, vorbildlich im Führen der Hunde gezeigt. Warum wird eine Bevölkerungsgruppe derart in Ihren Freiheiten ohne jegliche Grundlage beschnitten?
Der überaus lange Zeitraum von 5 Monaten mit dem die Brut- und Setzzeit in Niedernhausen angegeben wird, ist völlig überzogen. Beispielsweise wird am Altrhein die Brut- und Setzzeit von Mitte April bis Mitte Juni (2 Monate) angegeben.
Insgesamt kommt beim Lesen der Gefahrenabwehrverordnung in Niedernhausen das Gefühl auf, dass durch den Bürgermeister und den Gemeinderat eine Politik zum Hofieren Einzelner ohne Rücksicht auf andere Interessengruppen gemacht wird. Hier wird eine insgesamt bedenkliche Richtung eingeschlagen.
Wie viel haben wir zum Arten- und Klimaschutz beigetragen, wenn aufgrund der Niedernhausener Gefahrenabwehrverordnung jeder Hundebesitzer 3x am Tag für einen Spaziergang mit seinem SUV 10 20km fährt, um dort sorgenfrei seinen Hund ausführen zu können?
Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Paragraphen § 7 Absatz 2 Anstrich ce aus der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen.
Neue Begründung:
In der neuen Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen (www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/satzungen-richtlinien/gefahrenabwehrverordnung-oeffentliche-sicherheit-und-ordnung.pdf?cid=brt) wurde eine Leinenpflicht und der Brut- und Setzzeit für alle Hunde vorgeschrieben, siehe (§ 7 Aufsicht über Tiere und Leinenzwang für Hunde / Hundekot, Absatz 2, Anstrich c)e) . Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von 200,00€ geahndet, siehe Anlage.
Wir sehen den Schutz von Vögeln und Wildtieren als eine gesellschaftliche Verpflichtung für jeden an. Dieser Schutz sollte allerdings mit Maß- und Ziel erfolgen. Bisher gab es in der Gemeinde Niedernhausen die Empfehlung die Hunde in der Brut und Setzzeit an der Leine zu führen. Eine Regelung die seit Jahrzehnten hervorragend funktioniert hat.
Es gab in der Gemeinde Niedernhausen nie ausufernde Fälle von jagenden Hunden. Insgesamt haben sich die Hundehalter Niedernhausens, wohl wissend um ihren Betrag zum Artenschutz, vorbildlich im Führen der Hunde gezeigt. Warum wird eine Bevölkerungsgruppe derart in Ihren Freiheiten ohne jegliche Grundlage beschnitten?
Der überaus lange Zeitraum von 5 Monaten mit dem die Brut- und Setzzeit in Niedernhausen angegeben wird, ist völlig überzogen. Beispielsweise wird am Altrhein die Brut- und Setzzeit von Mitte April bis Mitte Juni (2 Monate) angegeben.
Insgesamt kommt beim Lesen der Gefahrenabwehrverordnung in Niedernhausen das Gefühl auf, dass durch den Bürgermeister und den Gemeinderat eine Politik zum Hofieren Einzelner ohne Rücksicht auf andere Interessengruppen gemacht wird. Hier wird eine insgesamt bedenkliche Richtung eingeschlagen.
Wie viel haben wir zum Arten- und Klimaschutz beigetragen, wenn aufgrund der Niedernhausener Gefahrenabwehrverordnung jeder Hundebesitzer 3x am Tag für einen Spaziergang mit seinem SUV 10 20km fährt, um dort sorgenfrei seinen Hund ausführen zu können?
Wir fordern daher eine ersatzlose Streichung des Paragraphen § 7 Absatz 2 Anstrich ce aus der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Niedernhausen.
Neues Zeichnungsende: 25.05.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 212