27.02.2012, 16:10
Anbei die Antwort der Mitarbeiterin des Petitionsausschusses:
Sehr geehrter Herr Feldkötter,
über die Veröffentlichung Ihrer Petition zu dem oben genannten Thema ist hier noch nicht entschieden worden.
Ich bitte Sie daher, eine Nachricht hierzu abzuwarten.
Sollte Ihre Petition veröffentlicht werden, zählen nur die Stimmen, die zu dieser Petition abgegeben werden.
Eine Hinzuzählung der Unterstützungen Ihrer Petition auf der Seite "openpetition" kann nicht erfolgen.
Zudem muss die Unterschriftenliste für eine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages die handschriftliche Unterschrift des Unterstützers beinhalten.
Es sei denn, der Unterstützer hat sich zu dem System "epetitionen" registrieren lassen und zeichnet im Internet auf der Seite "epetitionen" mit.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
(Name muss aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt werden)
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Insg. eher unbefriedigend. Aber ich habe es fast befürchtet. Offenbar wird der Anbieter "Openpetition" nicht anerkannt seitens des Dt. Bundestages, da dieser eine eigene Petitionsseite betreibt. Ob die Petition da dann veröffentlich wird, wird laut Mitarbeiterin noch entschieden. Ich gehe persönlich aber mal eher nicht davon aus... naja, wir werden es sehen.