Region: Freistaat Thüringen

Helfen Sie Claudia und Michael May bei dem Immobilienskandal in Erfurt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Thüringer Justizminister Dr. Holger Poppenhäger
179 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

179 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team



08.06.2012, 14:29

Alte Zersetzungsmethoden neu verpackt?

Kaum ist die Zwangsräumung der Gebrüder May für den 06. Juni 2012 aufgehoben, wird - von Amts wegen die Warmwasserversorgung und Heizung außer Betrieb gesetzt.

www.sed.stasiopferinfo.com/phpBB2/viewtopic.php?t=2155

Lieber Herr Gobsch,

die Pressemitteilung, die Herr Trawiel eingestellt hat, ist optimal und verständlich - wir sollten hier nur noch einfügen,

dass ich heute morgen, am 8. Juni 2012 um 8:30 Uhr mit dem zuständigen Amtsleiter der Gebäudeverwaltung, Herrn Mülders, persönlich Rücksprache genommen und ihn auf seine persönliche Haftung hingewiesen habe.

Michael May ist schwerbehindert (90 GdB) und auf regelmäßige therapeutische Bäder angewiesen. Die erneute Zwangsmaßnahme, der seit dem 18.10.1991 ff. schuldhaft amtspflichtverletzenden Landeshauptstadt Erfurt, erfüllt den Straftatbestand der beabsichtigten weiteren vorsätzlichen Körperverletzung durch den anordnenden Amtsleiter der Gebäudeverwaltung, Herrn Mülders.

Herr Mülders hat gerade um 10:05 Uhr nochmals angerufen und die Wiederinbetriebnahme der Warmwasserversorgung und Heizungsanlage ausdrücklich abgelehnt. Die Außerbetriebsetzung hat der Amtsleiter der Gebäudeverwaltung der Stadt Erfurt, Herr Mülders, angeordnet.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat am 11.02.2009 - 7 U 141/08 - entschieden, dass die Stadt Erfurt die Nutzungen des Zwangsevakuierungsobjekts (Schulze-Delitzsch-Str. 14) solange gewährleisten muss, bis die vermögensrechtliche Zuordnung des Stadtpark 34 abgeschlossen ist.

Herr Mülders ist umfassend von mir über diese unanfechtbare Rechtsprechung vom 11.02.2009 - 7 U 141/08, die die Stadt Erfurt zur Gewährleistung der Nutzungen im Zwangsevakuierungsobjekt verpflichtet, aufgeklärt und informiert worden.

Die Stadt Erfurt hat seit dem 27.10.2003 (dem Zwangsevakuierungstag) keine nachvollziehbaren und korrekten Betriebskostenabrechnungen übersandt.
Michael May ist umfassender Wohngeld- und Betriebkostengeldempfänger und kann diesen Leistungsanspruch gegenüber der Stadt nur mit korrekter Betriebskostenabrechnung geltend machen, die die Stadt verweigert.

Herr Mülders als anordnender Amtsleiter der Stadt Erfurt ist umfassend wegen beabsichtigter weiterer vorsätzlicher Körperverletzung für den weiteren entstehenden Schaden verantwortlich, weil die persönliche Anordnung der Zwangsmaßnahme entgegen unanfechtbaren ThürOLG-Beschluss vom 11.02.2009 - 7 U 141/08 - von ihm (seinen drei von ihm beauftragten Mitarbeitern, deren Namensnennung er heute ausdrücklich verweigert hat) vollzogen worden ist.


05.06.2012, 13:00

Liebe Mitstreiter, liebe Sympathiesanten,

der
Zwangsräumungstermin am 6. Juni 2012 ist einstweilen eingestellt ...,

mündliche Verhandlung hat das Thüringer Oberlandesgericht am 4. September 2012 anberaumt.


kpkrause.de/?p=1795#more-1795

www.openpetition.de/petition/online/helfen-sie-claudia-und-michael-may-bei-dem-immobilienskandal-in-erfurtRe

www.staatshehlerei.de/


Herzlichsten Dank für die große Unterstützung und Hilfe, die uns zuteil geworden ist, an ALLE.

Über den weiteren Fortgang werden wir berichten.

Bitte diese e-mail weiterleiten, damit auch die im Verteiler nicht erfassten Freunde/Sympathiesanten rechtzeitig über die einstweilige Einstellung der Zwangsräumung informiert sind.

Mit guten Wünschen an ALLE
sind wir,
Ihre/Eure
Claudia und Michael May
aus Erfurt.


30.05.2012, 12:37

DRINGENDER AUFRUF zur Unterstützung und WEITERVERBREITUNG

Die Stadt Erfurt hat soeben die Beschilderung für die Zwangsräumung der Geschwister May am 06.06.2012 vor dem Haus - Schulze-Delitzsch-Str. 14 - aufstellen lassen.

Die Stadt Erfurt hat unwiderlegbar die Zwangsräumung in die Obdachlosigkeit beschlossen, um ihren unanfechtbaren Wiedereinsetzungsbescheid vom 24.06.2004 nicht vollziehen zu müssen.

Der vom Thüringer Oberlandesgericht Jena - 5 U 967/11 - zu gewährende Vollstreckungsschutz bei Hinterlegung von Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000,00 EURO kann durch kleine Spenden auf das eingerichtete Spenden-Konto


FORUM - www.staatshehlerei.org -


eingezahlt werden.

Der Zeitpunkt die Beschilderung zur Zwangsräumung am 06.06.2012 - noch vor dem Anhörungstermin am 31. Mai 2012 um 14:00 Uhr, Thüringer Oberlandesgericht, 1. Straf- und Rehablitierungssenat - 1 Ws Reha 52/11, aufzustellen, ist von der Stadt Erfurt, die im Auftrag des Oberbürgermeisters Andreas Bausewein handelt, "bewusst" gewählt!

Herzliche Grüße
von
Claudia und Michael May


29.05.2012, 20:56

SPENDEN-AUFRUF

Hier der Hilferuf der Geschwister

Claudia und Michael May (Ehemalige Heimkinder kämpfen um ihr Erbe)
an alle,

die den Geschwistern May bei der Abwendung der Zwangsräumung am 06. Juni 2012 helfen wollen und können.

Claudia May und ihr Bruder sollen bis zum 6. Juni ihre von der Stadt gestellte Unterkunft verlassen.

Der 5. Senat, Aktenzeichen - 5 U 967/11, der mit dem Vollstreckungsschutz befasst ist, verlangt 4.000,00 EURO Sicherheitsleistung

· zur Abwendung der

Zwangsräumung am 6. Juni 2012.

Das Verfahren ist derzeit wieder an der Ausgangsinstanz - Amtsgericht Erfurt, das die Zwangsräumung zum 6. Juni 2012 - 6 DR II 379/12 - auf Anordnung des OB Bausewein erneut in Gang gesetzt hat.

Die eingezahlten Beträge werden nach positiver Entscheidung des ThürOLG - 5 U 967/11, nach der mündlichen Verhandlung am 4. Sept. 2012 an die Spender zurückgegeben, so die Geschwister May.

(Wegen der kompletten haftbewährten Pfändungen gibt es kein eigenes verwendbares Konto der Geschwister May)

Konto:

Claus Plantiko, Avocat definitiv,

Anderkonto 5600316 bei der Badischen Beamtenbank Karlsruhe, BLZ 66090800,

Danke an alle

Das Team der STAATSHEHLEREI


26.05.2012, 11:44

Die Zwangsräumung droht: Ehemaliges Heimkind kämpft um Erbe

Claudia May und ihr Bruder sollen bis zum 6. Juni ihre von der Stadt gestellte Unterkunft verlassen. Klagen gegen die Räumung blieben ohne Erfolg. Nächste Woche beschäftigt sich das Oberlandesgericht Jena zudem in einer Anhörung mit ihrer Rehabilitierungsforderung als DDR-Heimkind.

Quelle:
www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Die-Zwangsraeumung-droht-Ehemaliges-Heimkind-kaempft-um-Erbe-1605025401


19.05.2012, 16:48

PRESSEMITTEILUNG

Das Thüringer Oberlandesgericht,
1. Straf- und Rehabilitierungssenat,
Rathenaustraße 13, R. 8, 07745 Jena, wird
am 31. Mai 2012 ab 14:00 Uhr

in Sachen Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren - 1 Ws Reha 52/11 - die Beschwerdeführerin - Claudia May - anhören.

Die Beschwerdeführerin ist umfassend anerkannte und rehabilitierte DDR-Verfolgte nach dem BerRehaG und VwRehaG und begehrt als ehem. DDR-Heimkind die Anerkennung nach dem StrRehaG, die ihrem Bruder Michael May mit ThürOLG-Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 Ws Reha 7/11 - bereits zuerkannt worden ist. Die Geschwister verbrachten ihre ersten Lebensjahre im gleichen Säuglings- und Kinderheim. Heimeinweisungsgrund: Den Eltern war aus politisch motivierten Gründen zwangsweise die Wohnung mit Mobilar entzogen worden und ersatzweise ein lediglich ca. 7m² großes Zimmer zugewiesen worden.
Der Beschwerdeführerin ist infolge der bis zum 3. Oktober 1990 rechtsstaatswidrig durchgesetzten beruflichen, verwaltungs- und vermögensrechtlichen Schädigungsmaßnahmen rehabilitiert, das Unrecht ist wieder gut zu machen. Die Rehabilitierung und Wiedergutmachung hat nach Maßgabe des BerRehaG, VwRehaG udn VermG rückwirkend zu erfolgen, so die unanfechtbaren Gerichts- und Behördenentscheide. Die beruflichen, verwaltungsrechtlichen Förderungs-, Fürsorge- und vermögensrechtlichen Wiedergutmachungsleistungen sind zwangsweise verweigert.

Die Beschwerdeführerin wurde und wird weiterhin von Amts wegen mit haftbewährten Zwangsvollstreckungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen zur Verhinderung der rückwirkend vollziehungspflichtigen Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsansprüche überzogen. Die gesetzlich und verfassungsrechtlich garantierten Wohn- und Eigentumsrechte, Berufsausübungsrechte, wirtschaftliche Existenz sind zwangsweise - ohne Gerichtstitel - entzogen.
Die Zwangsevakuierung in das Zwangsevakuierungsobjekt ist am 27. Oktober 2003 - ohne Gerichtstitel - gegen den ausdrücklichen Willen der Zwangsgeräumten von der Landeshauptstadt Erfurt rechtswidrig vollzogen worden und rückabzuwickeln, entschieden u.a. vom ThürOLG - 7 U 141/08, Thür. Verfassungsgerichtshof - VerfGH 05/03 und 06/03; VG Weimar - 1 E 3242/04.We und 1 K 1/04.We.

Die Zwangsräumungsmaßnahme - 6 II DR 369/12 - zum 6. Juni 2012 ist rechtsstaatswidrig, weil die Landeshauptstadt Erfurt den Vollzug ihres eigenen unanfechtbaren Bescheids vom 24.06.2004, die Wiedereinsetzung in den Wohnbesitz - Am Stadtpark 34 - rechtsstaatswidrig verweigert! DDR-Verfolgte, DDR-Vermögens-geschädigte, DDR-Heimkinder sind aus dem Zwangsevakuierungsobjekt in die Obdachlosigkeit mit Verwertung ihres (noch) verbliebenen beweglichen Eigentums zwangszuräumen, um die schutzwürdigen Interessen „kommunal organisierter Immobilienkriminalität“ mit dem Rückgabevermögen Am Stadtpark 34 zu sichern.

Die ununterbrochene Kausalität politisch motivierter und personenbezogener Strafverfolgungsmaßnahmen, Heimeinweisungen am Beginn des Lebens als Folge der Strafverfolgungsmaßnahmen der Eltern und Großeltern, Verhaftung/Verurteilung des Vaters, nach dem 3. Oktober 1990 posthum rehabilitierten Strafverfolgungsmaßnahmen, den Geschwistern zuerkannten Rechtsansprüchen und die wesentlich verschlimmerten verfolgungsbedingten Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsschädigungen - seit 22 Jahren - fortgesetzten, politisch motivierten und personenbezogenen Strafverfolgungsmaßnahmen, sind unwiderlegbar.

Claudia May Erfurt, 19. Mai 2012


18.05.2012, 11:15

Aufruf

Liebe Mitstreiter, liebe Sympathiesanten
für recht-staatliches Verwaltungshandeln,
sehr geehrte Bürger-Meister,
für die das Wort "Bürger" gemeinwohl-orientiertes Handeln bedeutet,
Politiker, Abgeordnete der Landesparlamente und des Bundestages,


der Erfurter Skandalfall "Geschwister May" offenbart die Gewaltspirale unkontrollierten und intransparenten Verwaltungshandelns, die "besonderen" Fähigkeiten der Verantwortlichen und Zuständigen, das seit 22 Jahren wesentlich verschlimmerte Strafverfolgungsunrecht, das rehabilitierte DDR-Unrecht fortsetzend zu verschlimmern, durch Prozessbetrug und unerlaubtes Verwaltungshandeln zu sichern.

Der amtierende Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Erfurt - Andreas Bausewein - hat entschieden, die Schwerbehinderten, anerkannten DDR-Verfolgten und DDR-Vermögensgeschädigten sind mit Haftbefehl zum 22.03.2012 und Zwangsräumung aus dem Zwangsevakuierungsobjekt, in das die Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsgeschädigten gegen den ausdrücklichen Willen (vgl. ThürOLG-Beschluss vom 11.02.2009 - 7 U 141/08 - und ThürverGH-Beschlüsse - 05/03 und 06/03) von der schuldhaft amtspflichtverletzenden Landeshauptstadt am 27.10.2003 zwangsgeräumt wurden, in die Obdachlosigkeit - Termin: 20. April 2012 - zu räumen.

Die verantwortlichen Politiker, Bürger sind aufgerufen, an den OB Bausewein heranzutreten und ihn aufzufordern, SOFORT die angeordnete Zwangsräumung zum 20.04.2012 aus dem Zwangsevakuierungsobjekt, in das die Geschädigten gegen den ausdrücklichen Willen (ThürOLG-Beschluss vom 11.02.2009 - 7 U 141/08) zwangsweise evakuiert wurde, und die maximal 4- 6 Wochen andauern sollte, auszusetzen.

Es ist die Landeshauptstadt Erfurt, die den Vollzug der Wiedereinsetzung in den Wohnbesitz Am Stadtpark 34, ihres unanfechtbaren, erteilten Wiedereinsetzungsbescheids vom 26.04.2004 verweigert.
Der Status der anerkannten DDR-Verfolgten und DDR-Vermögensgeschädigten, der den städtischen Wiedereinsetzungsbescheid vom 24.06.2004 doppelt und dreifach stützt, ist seit 8 Jahren zum Nichtvollzug ausgesetzt.

Die Aussetzung des Nichtvollzugs unanfechtbaren Wiedereinsetzungsbescheids vom 24.06.2004 durch die Landeshauptstadt selbst, begründet im Umkehrschluss dann auch die Aussetzung der Zwangsräumung aus dem Zwangsevakuierungsobjekt durch die Landeshauptstadt.

Warum die Verantwortlichen der Landeshauptstadt Erfurt das staatsschädigende Rehabilitierungs- und Wiedergutmachungsunrecht seit 22 Jahren weiterhin gewaltsam verschlimmern, ist rational nicht nachvollziehbar.

Kumpanei und kriminelle Energien, um das recht-staatliche Verwaltungshandeln seit 22 Jahren zu verhindern, die Wahrheit "staatsschädigender Immobilienkriminalität" - Erfurt, Am Stadtpark 34 - auch weiterhin zu unterdrücken, sind nachvollziehbar - die sittenwidrigen "wirtschaftlichen Verwertungsinteressen" sind von Amts wegen zu sichern!

Es wäre doch vordringlich, eine Stadtrats-Dringlichkeitsanfrage SOFORT für den 28. März 2012 einzubringen. Es ist die letzte Sitzung vor der OB-Wahl in Erfurt.

Der amtierende OB Bausewein musste mit Amtsantritt 2006, Klage gegen den Immobilienspekulanten - Stefan Lagler - erheben und die Kosten für das Zwangsevakuierungsobjekt dem Täter Lagler auferlegen.

Warum schützt der seit 2006 amtierende OB der Landeshauptstadt den Immobilienspekulanten - Stefan Lagler? Bausewein hat den hinterlassenen Schaden seines Amtsvorgängers übernommen und gewaltig vergrößert.

OB Bausewein ist mehrfach - zuletzt am Dienstag, den 20.03.2012 im Erfurter Cafe Nerly öffentlich aufgefordert worden, endlich mit dem Land zusammen zu gehen und diesen Fall "staatsschädigender Immobilienkriminalität" zu bereinigen und den/die Schadensverursacher in die Haftung zu nehmen.

Zu den schuldhaften Amtspflichtverletzungen der Landeshauptstadt Erfurt seit dem 18.10.1991 ff. hat das ThürOLG schon 2005 rechtskräftig entschieden, die Stadt Erfurt ist schuldig! Mit erstmalig gewährter Grundbuchakteneinsicht 2011, die das ThürOLG mit unanfechtbaren Beschlüssen - 9 W 515/10 ff., 9 W 30/11 ff. - entschieden hat, ist der Nachweis kredit- und insolvenzbetrügerischer Fälschungen ÖFFENTLICHER URKUNDE Grundbuch - Erfurt, Am Stadtpark 34 - unwiderlegbar erwiesen.

Der/die verantwortlichen OB`s der Landeshauptstadt Erfurt haben stets die "Richtigkeit des Grundbuches" und "redlichen Erwerb", der im Grundbuch - ohne Zustimmung des erb- und vermögensrechtlich Verfügungsberechtigten und ohne Kaufpreiszahlungen - eingetragenen, kredit- und insolvenzbetrügerischen Erwerber gerichtlich vertreten. Das ist Prozessbetrug!

Das Grundbuch ist seit schuldhaft amtspflichtverletzenden Grundbuchersuchen der Landeshauptstadt Erfurt - 18.10.1991 ff. - unrichtig, fälschend beurkundet. Redlicher Erwerb war und ist gemäß vermögensgesetzlicher Stichtagsregelung: 18.10.1989, § 4 Abs. 2 S. 2 VermG i.V.m. §§ 403 ff. StPO und BVerfG-Urteil vom 23.11.1999 - 1 BvF 1/94 - ausgeschlossen.

Die Stadt muss nachweis


16.05.2012, 17:08

Die Geschwister May, wohnhaft Am Stadtpark 34 in Erfurt sollen zum 06.06.2012 aus Ihrem Eigentum Zwangsgeräumt werden.

Dies ordnete Herr Bausewein, seines Zeichens Oberbürgermeister der Stadt Erfurt persönlich an.
Das es sich hierbei um eine rechtswidrige Zwangsräumung aufgrund einer schuldhaften Amtspflichtverletzung seitens der Stadt Erfurt seit dem 18.10.1991 ff. handelt erwähnt der Bürgermeister jedoch nicht.

Ebenfalls erwähnt Herr Bausewein auch den unanfechtbaren Wiedereinsetzungsbescheid der Stadt Erfurt vom 24.06.2004 nicht und somit handelt Herr Bausewein in der Erlangung des Zwangsräumungstitels prozessbetrügerisch.
Obwohl Herr Bausewein am 28.03.2012 zur Dringlichkeitsanfrage DS-0625/12 wahrheidswidrig und falsch in der nicht-öffentlichen Sitzung der Mitglieder des Erfurter Stadtrates versichert hat, die "Zwangsräumung ist vom Tisch" (wir berichteten bereits darüber) wird von Herrn Bausewein weiterhin persönlich die Zwangsräumung betrieben.

Unter dem Aktenzeichen 284 AR 149/11 hat die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft die erweiternden Strafermittlungen in diesem Zusammenhang gegen OB Bausewein und SPD-Stadtratsmitglied Poppenhäger aufgenommen. Die SPD-Fraktion hatte bereits im Jahr 2002 Herrn OB Ruge wegen der gleichen Tatbestände zum Handeln aufgefordert.

Scheinbar handelt es sich hier um einen besonders gut Dokumentierten Fall von "organisierter Immobilienkriminalität" der Stadt Erfurt sowie politisch motivierte Strafverfolgungsmaßnahmen gegen anerkannte DDR-Verfolgte und DDR-Vermögensgeschädigte noch zur heutigen Zeit auf Anordnung der SPD Mandatsträger OB Bausewein und TJM Poppenhäger.

Ob der Zwangsräumungstermin aus dem Zwangsevakuierungsobjekt Am Stadtpark 34 ausgesetzt wird ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Von der Pressestelle der Stadt Erfurt wurde uns lediglich mitgeteilt das es noch garnicht fest steht, ob die Räumung überhaupt stattfindet.

Quelle:
richter-nachrichten.de/news.php?readmore=87&c_start=0

Grundgesetz

Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.


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