23.02.2024, 17:48
Das Projekt „Zusätzliche Müllverbrennungsanlage in Misburg/Anderten“ wird in Hannover erfreulicherweise zunehmend - auch von Vertretern der Stadt - öffentlich diskutiert und wird daher mehr und mehr publik. Um nun insbesondere den von den Auswirkungen der geplanten Anlage betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die erst jetzt Kenntnis von der Müllverbrennungsanlage erlangen, die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung zu dem Thema zu äußern, soll die Laufzeit der Petition um zwei Monate bis zum 30.04.2024 verlängert werden.
Neues Zeichnungsende: 30.04.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 899 (704 in Hannover)
03.01.2024, 12:31
Sammlungszeitraum für Unterschriften wegen bislang unzureichender Publizierung der Petition bis Ende Februar 2024 verlängert.
Neues Zeichnungsende: 29.02.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 497 (440 in Hannover)
16.10.2023, 16:04
Sehr geehrte Unterstützende,
die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.
Wir bedanken uns für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
14.10.2023, 17:19
- Quellennachweis für Umfragestatistik eingefügt, um Punkt 1.4 der openPetition-Nutzungsbedingungen zu erfüllen
Neue Begründung:
Datengestützte* Begründung
Der jährliche Fernwärmebedarf der Stadt Hannover beträgt im Mittel 1.400 GWh, wovon aktuell 900 GWh durch das Kohlekraftwerk GKH Hannover-Stöcken, Block 1, gedeckt werden. Diese Fernwärmemenge muss zukünftig wegen der für dieses Werk im Zuge des Kohleausstiegs für 2026 geplanten Abschaltung aus anderen Energiequellen beigesteuert werden, was nach derzeitigem Stand bis auf eine Restmenge von 200 GWh möglich ist.
Diese Restmenge soll laut Planungen des hannoverschen Energieversorgers Enercity AG mittels einer zweiten - in direkter Wohngebietsnähe - auf dem Gelände der Papenburg AG am Lohweg in Hannover-Misburg/Anderten neu zu errichtenden Enercity-eigenen 60 MW Müllverbrennungsanlage (MVA) erzeugt werden, da die Kapazitäten der bestehenden, von der EEW GmbH betriebenen Müllverbrennungsanlage in Hannover-Lahe erschöpft seien.
Hierbei ist jedoch nicht berücksichtigt, dass die Leistungsfähigkeit der MVA Lahe durch die Nutzbarmachung von Abwärme, die aktuell in die Atmosphäre abgegeben wird, deutlich gesteigert werden kann. Mittels technischer Umbauten an den Bestandsanlagen zur verbesserten Wärmerückgewinnung, die nach Angaben von EEW in einem Zeitraum von etwa 2 Jahren realisierbar wären, lässt sich die Leistung der MVA Lahe von derzeit 55 MW um 50 MW auf 105 MW erhöhen, was einer Steigerung der erzeugbaren Wärmemenge um 270 GWh entspricht. Bemerkenswert ist hierbei, dass für die (annähernde) Verdopplung der erzielbaren Fernwärmeleistung kein zusätzlicher Müll verbrannt werden muss und die Fernwärme-Zusatzmenge somit emissionsneutral erzeugt werden kann.
Die Zusatzleistung der MVA in Lahe könnte somit die Energiemenge der geplanten neuen Müllverbrennungsanlage nahezu kompensieren; in jedem Fall ist sie ausreichend für die Abdeckung des nach Abschaltung des Kohlekraftwerks Stöcken offenen Fernwärme-Restbedarfs von 200 GWh. Es braucht demnach keine zweite Müllverbrennungsanlage gebaut zu werden; die in Lahe erzielbaren Kapazitäten reichen völlig aus, sie müssen nur genutzt werden, insbesondere weil die Kapazitätserweiterung klimaneutral, d.h. ohne weitere Emissionen erfolgen kann.
Ein weiterer gegen eine neue MVA sprechender Aspekt ist die Tatsache, dass es nicht genug biogene Abfälle gibt, um daraus wie energiepolitisch angestrebt klimaneutrale Wärme zu erzeugen. In der neu geplanten Anlage soll hauptsächlich Gewerbemüll verbrannt werden. Dessen Zusammensetzung wurde nicht genau benannt, es ist aber zu erwarten, dass der Anteil an biogener Masse im Gewerbemüll eher keine konstante, sondern vielmehr eine variable Größe ist. Die von Enercity propagierte Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung ist somit mit der geplanten MVA nicht möglich. Es kann daher bei der neuen MVA kaum davon gesprochen werden, dass diese hauptsächlich zur Kompensation des Wegfalls der Kohleverbrennung dient und klimaneutrale Energie produziert.
Müll, egal welcher Couleur, kann nur einmal verbrannt und somit in nutzbare Energie umgewandelt werden. Schon jetzt sind die im Großraum Hannover anfallenden Müllmengen nicht ausreichend, um den Bedarf der bestehenden Müllverbrennungsanlage zu decken. Müll muss daher aus anderen Regionen beschafft und der MVA angeliefert werden. Eine weitere MVA würde diesen “Mülltourismus“ infolge der zwingend erforderlichen Anlieferungen auch aus weiter entfernt liegenden Regionen/Ländern deutlich verschärfen; für die geplante Anlagengröße würden sich in Misburg/Anderten täglich mehr als 200 wohngebietsnahe LKW-Fahrten - mit den entsprechenden Umwelt- und Verkehrsauswirkungen - ergeben! Zudem wird infolge des steigenden Müllbedarfs die Bereitschaft zur Müllvermeidung und zum Abfallrecycling sinken.
Anmerkung: Im Frühjahr 2023 wurde von einem Meinungsforschungsinstitut in den an den geplanten MVA-Standort angrenzenden Stadtteilen eine Befragung durchgeführt. Von 1.529 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern haben sich 88% gegen den Bau einer zweiten MVA ausgesprochen; nur 7% haben den Bau befürwortet.befürwortet (wochenspiegel-hannover.de/ausgaben-juni-2023/). Die detaillierten Befragungsergebnisse liegen dem Bezirksrat Hannover-Misburg/Anderten vor.
* Die Daten entstammen einer Ausarbeitung der GRÜNEN-Ratsfraktion sowie den Angaben der Firmen Enercity AG und EEW GmbH und der Inviso GmbH
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1 (1 in Hannover)
14.10.2023, 16:46
- Petitionsbild hinzugefügt.
- Tippfehler (Leerzeichen bei "Bezirksrat Hannover-Misburg/Anderten") korrigiert.
Neue Begründung:
Datengestützte* Begründung
Der jährliche Fernwärmebedarf der Stadt Hannover beträgt im Mittel 1.400 GWh, wovon aktuell 900 GWh durch das Kohlekraftwerk GKH Hannover-Stöcken, Block 1, gedeckt werden. Diese Fernwärmemenge muss zukünftig wegen der für dieses Werk im Zuge des Kohleausstiegs für 2026 geplanten Abschaltung aus anderen Energiequellen beigesteuert werden, was nach derzeitigem Stand bis auf eine Restmenge von 200 GWh möglich ist.
Diese Restmenge soll laut Planungen des hannoverschen Energieversorgers Enercity AG mittels einer zweiten - in direkter Wohngebietsnähe - auf dem Gelände der Papenburg AG am Lohweg in Hannover-Misburg/Anderten neu zu errichtenden Enercity-eigenen 60 MW Müllverbrennungsanlage (MVA) erzeugt werden, da die Kapazitäten der bestehenden, von der EEW GmbH betriebenen Müllverbrennungsanlage in Hannover-Lahe erschöpft seien.
Hierbei ist jedoch nicht berücksichtigt, dass die Leistungsfähigkeit der MVA Lahe durch die Nutzbarmachung von Abwärme, die aktuell in die Atmosphäre abgegeben wird, deutlich gesteigert werden kann. Mittels technischer Umbauten an den Bestandsanlagen zur verbesserten Wärmerückgewinnung, die nach Angaben von EEW in einem Zeitraum von etwa 2 Jahren realisierbar wären, lässt sich die Leistung der MVA Lahe von derzeit 55 MW um 50 MW auf 105 MW erhöhen, was einer Steigerung der erzeugbaren Wärmemenge um 270 GWh entspricht. Bemerkenswert ist hierbei, dass für die (annähernde) Verdopplung der erzielbaren Fernwärmeleistung kein zusätzlicher Müll verbrannt werden muss und die Fernwärme-Zusatzmenge somit emissionsneutral erzeugt werden kann.
Die Zusatzleistung der MVA in Lahe könnte somit die Energiemenge der geplanten neuen Müllverbrennungsanlage nahezu kompensieren; in jedem Fall ist sie ausreichend für die Abdeckung des nach Abschaltung des Kohlekraftwerks Stöcken offenen Fernwärme-Restbedarfs von 200 GWh. Es braucht demnach keine zweite Müllverbrennungsanlage gebaut zu werden; die in Lahe erzielbaren Kapazitäten reichen völlig aus, sie müssen nur genutzt werden, insbesondere weil die Kapazitätserweiterung klimaneutral, d.h. ohne weitere Emissionen erfolgen kann.
Ein weiterer gegen eine neue MVA sprechender Aspekt ist die Tatsache, dass es nicht genug biogene Abfälle gibt, um daraus wie energiepolitisch angestrebt klimaneutrale Wärme zu erzeugen. In der neu geplanten Anlage soll hauptsächlich Gewerbemüll verbrannt werden. Dessen Zusammensetzung wurde nicht genau benannt, es ist aber zu erwarten, dass der Anteil an biogener Masse im Gewerbemüll eher keine konstante, sondern vielmehr eine variable Größe ist. Die von Enercity propagierte Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung ist somit mit der geplanten MVA nicht möglich. Es kann daher bei der neuen MVA kaum davon gesprochen werden, dass diese hauptsächlich zur Kompensation des Wegfalls der Kohleverbrennung dient und klimaneutrale Energie produziert.
Müll, egal welcher Couleur, kann nur einmal verbrannt und somit in nutzbare Energie umgewandelt werden. Schon jetzt sind die im Großraum Hannover anfallenden Müllmengen nicht ausreichend, um den Bedarf der bestehenden Müllverbrennungsanlage zu decken. Müll muss daher aus anderen Regionen beschafft und der MVA angeliefert werden. Eine weitere MVA würde diesen “Mülltourismus“ infolge der zwingend erforderlichen Anlieferungen auch aus weiter entfernt liegenden Regionen/Ländern deutlich verschärfen; für die geplante Anlagengröße würden sich in Misburg/Anderten täglich mehr als 200 wohngebietsnahe LKW-Fahrten - mit den entsprechenden Umwelt- und Verkehrsauswirkungen - ergeben! Zudem wird infolge des steigenden Müllbedarfs die Bereitschaft zur Müllvermeidung und zum Abfallrecycling sinken.
Anmerkung: Im Frühjahr 2023 wurde von einem Meinungsforschungsinstitut in den an den geplanten MVA-Standort angrenzenden Stadtteilen eine Befragung durchgeführt. Von 1.529 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürgern haben sich 88% gegen den Bau einer zweiten MVA ausgesprochen; nur 7% haben den Bau befürwortet. Die detaillierten Befragungsergebnisse liegen dem Bezirksrat Hannover-Misburg/ AndertenHannover-Misburg/Anderten vor.
* Die Daten entstammen einer Ausarbeitung der GRÜNEN-Ratsfraktion sowie den Angaben der Firmen Enercity AG und EEW GmbH und der Inviso GmbH
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 1 (1 in Hannover)
12.10.2023, 10:02
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.
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