Region: Bayern

Freilassung von Gustl Mollath wegen gravierender Verfahrensfehler und Falschgutachten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag
700 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

700 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

12.10.2018, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


17.04.2012, 17:22

Liebe UnterzeichnerInnen der Petition zugunsten von Gustl Mollath,

die drei Monate Zeitraum zum Unterzeichnen sind abgelaufen, es gab insgesamt 701 Unterschriften für die Freilassung von Gustl Mollath. Herzichen Dank dafür!

Wir haben beschlossen, diese Petition mit einem fast gleichlautenden Teil 2 fortzusetzen, da der Zuspruch im gesamten Zeitraum nicht nachließ. Geplant ist, die Unterschriften von Teil 1 als auch von Teil 2 der Petition gemeinsam dem Bayerischen Landtag bei passender Gelegenheit zu übegeben.

Bis dahin freuen wir uns über Ihr weiteres Interesse am Fall Gustl Mollath und auch für das Werben für die Fortsetzungs-Petition:
openpetition.de/petition/online/freilassung-von-gustl-mollath-wegen-gravierender-verfahrensfehler-und-falschgutachten-2

Ihre AG Solidarität mit Gustl Mollath
gustl-for-help.de

PS. der Betreff ist irreführend, lässt sich aber aus technischen Gründen nicht andern.


17.04.2012, 17:18

Liebe UnterzeichnerInnen der Petition zugunsten von Gustl Mollath,

die drei Monate Zeitraum zum Unterzeichnen sind abgelaufen, es gab insgesamt 701 Unterschriften. Herzichen Dank dafür. Wir haben beschlossen, diese Petition mit einem fast gleichlautenden Teil 2 fortzusetzen, da der Zuspruch im gesamten Zeitraum nicht nachließ. Geplant ist, die Unterschriften von Teil 1 als auch von Teil 2 der Petition gemeinsam dem Bayerischen Landtag bei passender Gelegenheit zu übegeben.

Bis dahin freuen wir uns über Ihr weiteres Interesse am Fall Gustl Mollath und auch für das Werben für die Fortsetzungs-Petition:
openpetition.de/petition/online/freilassung-von-gustl-mollath-wegen-gravierender-verfahrensfehler-und-falschgutachten-2

Ihre AG Solidarität mit Gustl Mollath




30.12.2011, 23:31

Das Wort (juristisch) wurde hier eingefügt:
Die fachlichen Stellungnahmen zum Fall Mollath von Herrn Dr. F. Weinberger (medizinisch) und Herrn R. Heindl (Richter i. R.) (juristisch) widerlegen dies.
Neuer Petitionstext: Gustl Mollath sitzt seit fast sechs Jahren in geschlossenen psychiatrischen Anstalten. Ihm wird unterstellt er sei wahnhaft und er wäre gemeingefährlich (genaueres dazu: gustl-for-help.de/chronos.html ).

Die fachlichen Stellungnahmen zum Fall Mollath von Herrn Dr. F. Weinberger (medizinisch) und Herrn R. Heindl (Richter i. R.) (juristisch) widerlegen dies.
(genaueres dazu: gustl-for-help.de/analysen.html )

Wir betrachten die Inhaftierung von Gustl Mollath in diversen forensischen psychiatrischen Kliniken als unrechtmäßig und vollkommen unverhältnismäßig.

Sie ist eine Menschenrechtsverletzung, welche die Rechtssicherheit aller der bayerischen Justiz unterworfenen Bürger gefährdet.

Deshalb fordern wir:

• Die sofortige Freilassung von Gustl Mollath aus der forensischen Psychiatrie.

• Die umfassende und unabhängige juristische Klärung des Falles Mollath, hinsichtlich der Fehlurteile und Falschgutachten, die zu seiner Zwangsverwahrung in den bayerischen Forensiken geführt haben.

• Die juristische Verfolgung der damaligen Anzeigen hinsichtlich von Steuerhinterziehung, Schwarzgeldtransfers und Insidergeschäften.

Da die Vorgänge im Fall Gustl Mollath keinen Einzelfall darstellen sondern ein strukturelles Problem sind, fordern wir ebenfalls:

• Die Aufklärung ähnlich gelagerter Fälle von Rechtsbeugung und versuchter Psychiatrisierung von Whistleblowern (Hinweisgebern) in Bezug auf Wirtschaftskriminalität.

• Die unabhängige Überprüfung der bayerischen forensischen psychiatrischen Anstalten hinsichtlich menschenunwürdiger Zustände und das Abstellen dieser, soweit vorhanden.


30.12.2011, 22:33


Neuer Petitionstext: Gustl Mollath sitzt seit fast sechs Jahren in geschlossenen psychiatrischen Anstalten. Ihm wird unterstellt er sei wahnhaft und er wäre gemeingefährlich (genaueres dazu: gustl-for-help.de/chronos.html).

Die fachlichen Stellungnahmen zum Fall Mollath von Herrn Dr. F. Weinberger (medizinisch) und Herrn R. Heindl (Richter i. R.) widerlegen dies.
(genaueres dazu: gustl-for-help.de/analysen.html)

Wir betrachten die Inhaftierung von Gustl Mollath in diversen forensischen psychiatrischen Kliniken als unrechtmäßig und vollkommen unverhältnismäßig.

Sie ist eine Menschenrechtsverletzung, welche die Rechtssicherheit aller der bayerischen Justiz unterworfenen Bürger gefährdet.

Deshalb fordern wir:

• Die sofortige Freilassung von Gustl Mollath aus der forensischen Psychiatrie.

• Die umfassende und unabhängige juristische Klärung des Falles Mollath, hinsichtlich der Fehlurteile und Falschgutachten, die zu seiner Zwangsverwahrung in den bayerischen Forensiken geführt haben.

• Die juristische Verfolgung der damaligen Anzeigen hinsichtlich von Steuerhinterziehung, Schwarzgeldtransfers und Insidergeschäften.

Da die Vorgänge im Fall Gustl Mollath keinen Einzelfall darstellen sondern ein strukturelles Problem sind, fordern wir ebenfalls:

• Die Aufklärung ähnlich gelagerter Fälle von Rechtsbeugung und versuchter Psychiatrisierung von Whistleblowern (Hinweisgebern) in Bezug auf Wirtschaftskriminalität.

• Die unabhängige Überprüfung der bayerischen forensischen psychiatrischen Anstalten hinsichtlich menschenunwürdiger Zustände und das Abstellen dieser, soweit vorhanden. Neue Begründung: Petition an den Bayerischen Landtag vom 30. Dezember 2011, um die Freilassung von Gustl Mollath und Aufklärung der Vorgänge, die ihm sechs Jahre seines Lebens geraubt haben, zu erreichen, da die genannten Vorgänge nicht mit dem Grundgesetz, der Bayerischen Verfassung, der Menschenrechtskonvention und anderen deutschen Gesetzen vereinbar sind. Details hierzu in den fachlichen Stellungnahmen von Herrn Dr. F. Weinberger und Herrn R. Heindl (Richter i. R.).

Mehr Info: gustl-for-help.de


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