Region: Brühl
Verkehr

Erhalt der Kollerfähre Brühl

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Finanzministerium Baden-Württemberg
3.512 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

3.512 Unterstützende

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 08.03.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

10.10.2019, 11:57

Hallo,

wie bereits angekündigt, wurde die Petition nun schriftlich ausgearbeitet; der Kerninhalt der Petition bleibt davon unberührt.
**Die Kollerfähre muss erhalten bleiben.**
Hierfür werden verschiedene Argumente nun aufgeführt. Außerdem wurde die allgemeine Beschreibung der Petition um Quellen zu regionalen Nachrichtendiensten, die über die aktuelle Situation berichten, ergänzt.

- Weitere Ergänzungen vorbehalten.-

Nachtrag: Schreibfehler korrigiert.

Mit freundlichen Grüßen,
Pascal Wasow


Neue Begründung: **HISTORIE**
Der Fährenbetrieb begründet sich auf einen großherzoglichen Erlass von 1834 und wurde seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg aufrechterhalten. Nach dem bis 1945 geltenden preußischen Wegerecht ist die Fähre zur öffentlichen Straße geworden und fällt als Teil einer Landesstraße in die Straßenbaulast des Landes.
**BRÜCKEN IN DER REGION**
Brücken zur Rheinüberquerung sind in der Region Mangelware - durch anfällige Sanierungsarbeiten, wie aktuell bei der Salierbrücke der Fall, stärken den Bedarf nach Alternativen.
**VERBINDUNG LANDESSTRASSE*
LANDESSTRASSE**
Die Fähre verbindet die rechts- und linksrheinische L630. Diese führt von Schwetzingen über Brühl zur Kollerinsel und von dort bis zur rheinland-pfälzischen Landesgrenze. Die Fähre ist demnach ähnlich einer Brücke zu bewerten und fällt als Straßenbaulast in das Aufgabengebiet des Landes Baden-Württemberg.
**NUR ZUR ERHOLUNG?**
Der Rechnungshof Baden-Württemberg argumentiert, dass die Fähre primär der Naherholung örtlicher Bürger*innen dient. Jedoch befinden sich neben einem Campingplatz und den Seen zur Erholung auch weitere Betriebe auf der linksrheinischen Seite. Durch eine Abstellung der Fähre geraten beispielsweise auch zwei große landwirtschaftliche Betriebe mit knapp 70 Hektar Fläche in Gefahr. Gerade in der heutigen Zeit gilt es, landwirtschaftliche Betriebe zu fördern und nicht weiter zu schaden.
**STELLUNG DES FINANZMINISTERIUMS**
Das Finanzministerium beklagt ein Minus von rund 740.000 Euro von 2013 bis 2017 und verlangt, dass sich die Kommune beteiligen muss. Die Gemeinde Brühl hat jedoch zur Erschließung der Kollerinsel eine Summe von knapp 411.000 Euro aus eigener Tasche aufgewendet. Die Kollerinsel dient hierbei der Allgemeinheit als sogenannter Taschenpolder dem Hochwasserschutz.
**MEINUNG DER LANDTAGSABGEORDNETEN**
Bei einem vor kurzem stattgefundenen Vor-Ort Termin, organisiert durch Bürgermeister Dr. Ralf Göck, konnten mehrere Landtagsabgeordnete sich selbst ein Bild über die Kollerfähre machen - der gemeinsame Tenor ist eindeutig: die Fähre muss "auch künftige Jahre" erhalten bleiben und finanziert werden.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 300


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