Bürgerrechte

Erschließungsbeiträge für erschlossene (!) Straßen sind ungerecht- Abschaffung sofort !

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag Brandenburg
11.771 Unterstützende 10.566 in Brandenburg

Der Petition wurde nicht entsprochen

11.771 Unterstützende 10.566 in Brandenburg

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Geld ist doch da!

Hier ein Zitat von Herrn Scholz (Finanzminister): Der Bund sitzt auf 15 Milliarden und keiner will sie haben!!! "Es kann nicht sein, dass Investieren so kompliziert geworden ist", kritisierte Scholz und forderte Länder, Kommunen und Investoren auf: "Bitte nehmt das Geld!" Es stünden genügend ungenutzte Investitionsmittel beim Bund bereit.

Quelle: www.n-tv.de/politik/Scholz-Bund-sitzt-auf-15-Milliarden-Euro-article21301096.html

3.1

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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zu ungenau, Kosten? Teil2

Es ist nur gefordert, dass die Gemeinde mind. 10% übernehmen soll, sie kann auch mehr... Und zu guter Letzt, wer soll es am Ende bezahlen? Die Gemeinden können doch jetzt schon den notwendigen Straßenausbau nicht leisten, dessen Beitragspflicht das Land so generös hat wegfallen lassen. Wie sollen sie da noch für die Erschließung von Straßen aufkommen, wenn das Geld noch nicht mal für Kitas, Schulen und andere Infrastruktur reicht?

Quelle:

2.2

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nicht unbedingt besser für Anlieger nur demokratischer

Die Petition ist nicht genau adressiert. Es geht um Straßenneubau für Sandstraßen die vor dem 03.10.1990 mit Wohnhäusern erschlossen wurden und jetzt nach Bundesdeutschen Verkehrsstandard ausgebaut werden. Es geht nicht um den Nachweis, wenn schon in der Zeit von 1933 bis 1990 ein gewisser nachweisbarer Straßenausbau existierte. Und ob die angezogenen Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg eine eigene Hoheit auf die Erschließungssätze haben, ist im demokratischen Sinne besser, aber in Bayern sind 90% und B-W 95 Anliegerbeiträge zu zahlen und die Verjährung ist nicht 10 Jahre sondern 25.

Quelle: Web Seiten von den Ländern und Gemeinden in Bayern und BW

1.7

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zu ungenau, Kosten?

Die Petition ist etwas substanzlos und inhaltlich auch etwas konfus. Was will er denn nun genau? Will er, dass das Land das Erschließungsbeitragsrecht vom Bund übernimmt? Dann müsste er das fordern. Wenn er die Abschaffung der Erschließungsbeiträge will, muss er die Petition an den Bund richten. Und wenn er direkt was an den Beiträgen ändern will, muss er sich an seine Gemeinde wenden. Denn die hat das schließlich in der Satzung zu stehen, inwieweit der Bürger beteiligt werden soll. Das sind bei den meisten Gemeinden 90%, könnte aber auch geringer sein. Es ist nur gefordert, dass die Gemeinde

Quelle:

1.4

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