Region: Sachsen
Umwelt

Baumschutzgesetz verabschieden - Kommunalen Baum- und Gehölzschutz in Sachsen wieder ermöglichen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Sächsischer Landtag
3.809 Unterstützende 3.331 in Sachsen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

3.809 Unterstützende 3.331 in Sachsen

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Bäume bzw. Großsträucher sind für die Lebensqualität in einer Stadt sehr wichtig. Für Grundstückseigentümer bedeuten sie aber oft vor allem Arbeit -und damit Kosten. Es müssten finanzielle Anreize geschaffen werden, die das verändern. Ich bin der Meinung, daß Bäume bzw. Großsträuche keine finanzielle Belastung darstellen dürfen und deshalb für Ihren Eigentümer die Grundsteuer entsprechend verringert werden sollte. Das ist gerechtfertigt, da alle Einwohner von Ihnen profitieren.

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Gehölz-, Biotop- und Artenschutz bilden eine Einheit!

Die Bürger benötigen Rechtssicherheit bezüglich der Beachtung des Biotop- und Artenschutzes beim Fällen von Bäumen und der Beseitigung von Großsträuchern. Das Erkennen von gesetzlich geschützten Biotopen (z. B. Streuobstwiesen) bzw. von Lebensstätten der europäisch und bundesrechtlich geschützten Tierarten (z. B. Eremit) bedarf der fachlichen Mitwirkung der zuständigen UNB bzw. Umweltämter. Die Entscheidung der sächsischen FDP und CDU zur faktischen Aussetzung des Gehölzschutzes hat die Bürger in eine rechtliche Grauzone geführt - diese Situation muss m. E. beendet werden!

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Die Petition ist ebenso wie die Gesetzesvorlage abzulehnen. Gehölze auf privaten Grundstücken, ob neu gepflanzt oder einfach geduldeter Wachstum, haben immer ein Datum, an welchem der Eigentümer die Beseitigung entscheidet. Gründe können sein: wirtschaftliche Verwertung, änderungswürdige Optik, Abwendung von Gefahren usw. In der Lebenszeit der Gehölze wurde genug für die öffentlichen Belange getan. Ein staatlicher Eingriff in das Recht am Eigentum darf nicht stattfinden!!

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