Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Petition an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung
Stellen Sie sich vor, plötzlich wird ein Angehöriger pflegebedürftig.
Von einem Tag auf den anderen müssen Anträge gestellt, Leistungen beantragt, Pflege organisiert und wichtige Entscheidungen getroffen werden.
Viele Familien fühlen sich in dieser Situation überfordert und allein gelassen.
Genau hier helfen heute unabhängige Pflegeberaterinnen und Pflegeberater. Sie kommen nach Hause, hören zu, erklären, begleiten und helfen Familien, die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Mit der Einführung der neuen Pflegebegleitung nach § 7c SGB XI und dem Auslaufen der bisherigen Beratungsbesuche zum 31.12.2027 droht ein folgenschwerer Systembruch.
Anerkannte Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 SGB XI, die diese Aufgaben bereits heute erfolgreich wahrnehmen, werden im Gesetzentwurf nicht ausdrücklich als Leistungserbringer der neuen Pflegebegleitung benannt.
Zwar sieht § 7d SGB XI-E vor, dass Pflegekassen die Pflegebegleitung auf Dritte übertragen können. Doch eine solche Kann-Regelung reicht nicht aus.
Bereits bei der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bestand die Möglichkeit, unabhängige Beratungsstellen einzubinden. In der Praxis wurden entsprechende Vereinbarungen jedoch häufig nicht geschlossen.
Es besteht deshalb die Gefahr, dass qualifizierte und etablierte Beratungsstellen künftig von der Versorgung ausgeschlossen werden, obwohl sie die Aufgaben der neuen Pflegebegleitung bereits heute erfüllen.
Die Leidtragenden wären nicht in erster Linie die Beratungsstellen.
Die Leidtragenden wären die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen.
- Menschen verlieren vertraute Ansprechpartner.
- Familien verlieren unabhängige Unterstützung.
- Wahlfreiheit geht verloren.
- Regionale Beratungsangebote verschwinden.
- Langjährige Erfahrung und Fachkompetenz gehen verloren.
- Beratung wird stärker von den Strukturen der Kostenträger abhängig.
Wer hilft dann der Tochter, die plötzlich die Pflege ihrer Mutter organisieren muss?
Wer unterstützt den Ehemann, der sich durch Anträge, Fristen und Leistungen kämpfen muss?
Wer begleitet Familien, die einen vertrauensvollen Ansprechpartner über Jahre aufgebaut haben?
Pflege braucht Vertrauen, Kontinuität und unabhängige Beratung.
Deshalb muss die Reform nachgebessert werden.
Wir fordern deshalb:
1. Anerkannte Beratungsstellen gesetzlich absichern
Anerkannte Beratungsstellen nach § 37 Abs. 7 SGB XI müssen ausdrücklich als Leistungserbringer der Pflegebegleitung nach § 7c SGB XI benannt werden.
2. Aus einer Kann-Regelung muss eine verlässliche Regelung werden
Die Möglichkeit zur Einbindung unabhängiger Beratungsstellen darf nicht vom Ermessen einzelner Pflegekassen abhängen.
Pflegekassen sollen verpflichtet werden, qualifizierte Beratungsstellen einzubeziehen, wenn diese die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
3. Verbindliche Vereinbarungen ermöglichen
Anerkannte Beratungsstellen müssen einen fairen und diskriminierungsfreien Zugang zur Durchführung der Pflegebegleitung erhalten.
Eine Vereinbarung darf nur dann abgelehnt werden, wenn die festgelegten Qualifikations- oder Qualitätsanforderungen nachweislich nicht erfüllt werden.
4. Wahlfreiheit und Neutralität sichern
Pflegebedürftige Menschen müssen selbst entscheiden können, von wem sie begleitet werden.
Die Beratung muss unabhängig und frei von wirtschaftlichen Interessen der Kostenträger bleiben.
5. Erfahrung anerkennen und Fachwissen erhalten
Bestehende Qualifikationen, langjährige Berufserfahrung und anerkannte Beratungsstrukturen müssen bei der Umsetzung der Reform berücksichtigt werden.
6. Gesetzliche Klarstellung in § 7d SGB XI
Wir fordern eine gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass Pflegekassen mit anerkannten Beratungsstellen Vereinbarungen zur Durchführung der Pflegebegleitung schließen, sofern diese die Anforderungen an Qualifikation, Qualitätssicherung und Durchführung erfüllen.
Nur so kann verhindert werden, dass bewährte Beratungsangebote aus der Versorgung verschwinden.
7.Erhalt persönlicher Hausbesuche
Pflegeberatung darf nicht auf Telefonate, Formulare oder digitale Angebote reduziert werden.
Gerade ältere und hochbelastete Menschen benötigen persönliche Unterstützung vor Ort.
Warum diese Petition so wichtig ist:
Diese Petition richtet sich an alle Menschen, die heute oder morgen auf Pflege angewiesen sein können.
Gerade jetzt brauchen wir mehr persönliche Beratung, mehr Unterstützung und mehr Wahlfreiheit – nicht weniger.
Eine gute Pflegereform darf nicht dazu führen, dass bewährte Strukturen verschwinden, Vertrauen verloren geht und Familien künftig mit ihren Sorgen allein gelassen werden.
Pflegebedürftige Menschen sind keine Aktennummern.
Angehörige sind keine Verwaltungskräfte.
Pflege braucht Menschen.
Deshalb fordern wir den Erhalt einer unabhängigen, persönlichen und frei wählbaren Pflegeberatung – für die Familien von heute und für die Generationen von morgen.
Gleichzeitig stehen zahlreiche freiberufliche Pflegeberater vor dem Verlust ihrer beruflichen Existenz.
Setzen Sie gemeinsam mit uns ein Zeichen für eine menschenwürdige und sichere häusliche Pflege.
Unterstützen Sie diese Petition mit Ihrer Unterschrift und helfen Sie dabei, die Pflegeberatung als wichtige Stütze für Pflegebedürftige, Angehörige und das gesamte Pflegesystem zu erhalten.
Jede Unterschrift zählt. Für mehr Sicherheit. Für mehr Unterstützung. Für eine starke Pflege. ❤️
Ich bin Pflegeberaterin und begleite täglich bis zu 6 Kunden.