Themenvoting

Noch 11 Tage

Nur Ja heißt Ja: Sexualstrafrecht jetzt modernisieren!

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

14.862 Unterschriften

50 %
30.000 für Sammelziel

14.862 Unterschriften

50 %
30.000 für Sammelziel
  1. Gestartet 04.06.2026
  2. Sammlung noch 11 Tage
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Diese Petition nimmt noch 11 Tage am Themenvoting für eine selbstorganisierte, bundesweite Volksabstimmung teil.

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Jedes Jahr werden Tausende Menschen in Deutschland Opfer von sexualisierter Gewalt, oft handelt es sich bei den Tätern um Personen aus dem sozialen Umfeld. Doch wer aus Angst, Schock oder Erstarren kein Nein sagen kann, ist weiterhin nicht ausreichend geschützt. Andere Länder haben das längst erkannt und entsprechende Regelungen geschaffen. 

Deshalb wird gefordert: § 177 Abs. 1 StGB muss auf „Nur Ja heißt Ja“ umgestellt werden - sexuelle Handlungen sind nur legal, wenn alle Beteiligten freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar zustimmen.

Begründung

Kein Vertrag, keine Beweislastumkehr
„Nur Ja heißt Ja“ bedeutet nicht, dass intime Situationen bürokratisiert werden. Niemand fordert Formulare, Verträge oder eine Umkehr der Unschuldsvermutung. Gerichte prüfen weiterhin, was nachweisbar ist. Länder wie Schweden, Dänemark, Spanien, Belgien und Frankreich zeigen: Zustimmungsgesetze sind möglich - ohne Rechtsstaat und Intimität gegeneinander auszuspielen.

Das heutige Recht schützt zu spät
Seit 2016 gilt in Deutschland „Nein heißt Nein“. Das war ein wichtiger Fortschritt, doch das deutsche Recht weist weiterhin Schutzlücken auf und erfüllt nach Ansicht einiger nicht ausreichend die Vorgaben der Istanbul-Konvention. Wer aus Angst, Schock oder Erstarren kein klares Nein äußern kann, fällt weiterhin zu oft durchs Raster. Die Traumaforschung zeigt: Erstarren ist eine häufige Reaktion auf sexualisierte Gewalt.
Deshalb muss das Gesetz klarstellen: Schweigen ist keine Zustimmung. Erstarren ist keine Zustimmung. Fehlende Gegenwehr ist keine Zustimmung. Entscheidend muss sein, ob eine sexuelle Handlung freiwillig gewollt war.

Die Zahlen verlangen Handeln
Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 erfasste 14.454 besonders schwere Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff - 8,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Viele Betroffene zeigen die Tat gar nicht an, besonders weil die meisten im sozialen Nahfeld passieren. 
Die Istanbul-Konvention verlangt, nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen. Auch das Europäische Parlament spricht sich mit einer Resolution für eine Zustimmungslösung aus.

Deutschland muss sexuelle Selbstbestimmung endlich so schützen, wie Betroffene sie brauchen: Zustimmung statt bloß Gegenwehr.

Quellen

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, ABSTIMMUNG21 e. V., Hamburg
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.06.2026
Sammlung endet: 30.06.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Sicherheit

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    nur noch knapp zwei Wochen Themenwahl! Es scheint ein enges Rennen vor allem zwischen der Übergewinnsteuer und keinen Arbeitsverboten für Geflüchtete zu sein. Oder wird am Ende doch ein ganz anderes Thema die meisten Unterschriften haben? 👀

    Alle Petitionen des Themenvotings können noch bis Ende des Monats unterschrieben werden.  

    Wir würden uns freuen, wenn Sie den Link zur Themenwahl an Freunde und Bekannte schicken würden, damit noch mehr Menschen mitmachen: ✍️
    www.openpetition.de/abstimmung21 

    Ein kurzes Erklärvideo haben wir auch veröffentlicht – gerne teilen, teilen, teilen 🤳

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    Herzliche Grüße
    das Team von openPetition

    PS: Auch wenn Ihr Herzensthema es nicht auf den Abstimmungszettel schafft, werden wir, stellvertretend für die Unterstützenden, alle Petitionen über den Petitionsausschuss in die Politik einreichen.

Frauen dürfen nicht länger Opfer sein

Ein „Nur-Ja-heißt-Ja“-Modell gefährdet fundamentale Rechtsgrundsätze: 1. Falschbeschuldigungen: Ohne Zeugen ist die rein subjektive Behauptung fehlender Zustimmung leicht für Rache oder Verleumdung missbrauchbar. 2. Beweislastumkehr: Der Angeklagte müsste seine Unschuld beweisen, was im privaten Raum unmöglich ist. 3. Aushebelung von in dubio pro reo: Das Strafrecht würde von objektiven Beweisen auf bloße Behauptungen abrutschen. Wir brauchen Rechtsstaatlichkeit, keine Symbolpolitik.

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