Petition richtet sich an:
Hessischer Landtag
Wir fordern die Mitglieder des Hessischen Landtags auf, im Hessischen Landtag einen Antrag einzubringen, in dem die Hessische Landesregierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene insbesondere im Bundesrat für die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einzusetzen.
Grundlage dafür ist das Grundgesetz Artikel 21, insbesondere Absatz 2 und 3, und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz § 43 (1).
Begründung
Die AfD ist vom Verfassungsschutz verschiedener Bundesländer und vom Verfassungsschutz des Bundes als gesichert rechtsextremistisch eingestuft
Die Prüfung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, liegt nach Art. 21 Abs. 4 GG allein beim Bundesverfassungsgericht. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung sind nach § 43 BVerfGG berechtigt, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag einzureichen, um die Verfassungswidrigkeit einer Partei prüfen zu lassen.
Einzelne Landesverbände der AfD wurden bereits als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft, Nun hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, da die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip gerichtet sind *. Der hessische Verfassungsschutz führt die AfD seit 2023 als „rechtsextremen Verdachtsfall“.
Es gibt keine Ausrede mehr: Für die Einleitung des Verbotsverfahrens ist es im Lichte der jüngsten Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz nun allerhöchste Zeit!
Grundlagen der Einschätzung
Die AfD spricht in ihrer politischen Zielsetzung Menschengruppen wie z.B. Geflüchteten, Deutschen, deren Vorfahren zugewandert sind, religiösen Minderheiten wie Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens, Queers und weiteren pauschal die Menschenwürde und die Gleichheit vor dem Gesetz ab. Mit der Forderung nach einer groß angelegten „Remigration“ bezieht sich die AfD inzwischen auch in ihrem Parteiprogramm offen auf die menschenrechtswidrigen Deportationspläne gegen Millionen von Menschen.
Die Menschenverachtung der AfD ist nichts Abstraktes: Die AfD legitimiert Gewalt und ist schon jetzt eine konkrete Gefahr für das Leben aller Menschen, die nicht in ihr Weltbild passen.
Schon länger zielt die AfD darauf ab, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, die Grundrechte auszuhöhlen und die Institutionen unseres Verfassungsstaates wie den Verfassungsschutz politisch zu kontrollieren, die Justiz politisch umzubauen und die unabhängige Presse zu schwächen. Systematisch betreibt sie die Spaltung und Radikalisierung durch das Untergraben des Vertrauens in die demokratischen Institutionen.
Die Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch die AfD, durch ihre Parteiführung, durch ihre Mitglieder und ihre Anhängerschaft hat inzwischen ein Ausmaß und ein strategisch planvolles Vorgehen erreicht, das die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zwingend erforderlich macht. Es verdichten sich die Hinweise auf ein strategisch planvolles Vorgehen und rechtsextremistische Vernetzung.
Wir sehen hierin eine Pflicht und eine Verantwortung, ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf den Weg zu bringen!
Selbstverständlich würde ein Verbot der AfD deren menschenverachtendes Gedankengut und die Bedrohung der Demokratie nicht verschwinden lassen. Das behauptet auch niemand. Es ist völlig klar, dass Politik, Staat und Zivilgesellschaft vor, während und nach dem Verbot aktiv mit politischen Mitteln der rechtsextremen Gefahr entgegenwirken müssen. Ein Verbot würde genau dies enorm erleichtern: Es würde die derzeitige staatliche Subventionierung der Demokratiefeinde in Millionenhöhe beenden, die gegenwärtig mit Abstand größte und mächtigste Organisation des deutschen Rechtsextremismus abschaffen und die zukünftigen politischen Einflussmöglichkeiten der jetzigen AfD-Kader massiv einschränken.
Damit „Nie wieder ist jetzt“ keine Floskel bleibt – Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD jetzt auf den Weg bringen!
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* Die Stillhaltezusage des Verfassungschutzes bis zur gerichtlichen Entscheidung bedeutet nicht, dass die Behörde ihre Einschätzung zurückgenommen hat.
Das Verbot ist dringend geboten, da es in Deutschland keine faschistische Partei geben darf, die die Demokratie abschaffen will. Dafür steht unser Grundgesetz. Wenn sich demokratische Parteien nicht unglaubwürdig machen wollen, gibt es bei der AxD keine Alternative zum Verbotsverfahren.