Petitionen in Regierungsbezirk Köln
Benachrichtigung über neue Petitionen in Regierungsbezirk Köln
Anmerkungen:
Im Zusammenwirken von Kommune und Bürger/in bleibt es nicht aus, dass Entscheidungen oder Vorgänge nicht nachvollzogen werden können oder tatsächliche Härten verursachen. Deshalb besteht neben den üblichen Rechtsbehelfern, Widerspruch und Klage, auch die Möglichkeit, solche Dinge durch Eingaben bei der Aufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. Allerdings ist dabei zu berücksichtigen, dass die Aufsicht nicht an Stelle der Kommune neu entscheiden darf, sondern lediglich als Rechtsaufsicht überprüft, ob die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten wurden.
www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung03/dezernat_31/beschwerden/index.html