Stellungnahmen: Stadtverordnetenversammlung Bad Nauheim
Unbeantwortet (27) 58,7% |
Nicht angefragt, keine E-Mail-Adresse verfügbar (16) 34,8% |
Ich lehne ab (3) 6,5% |
6% befürworten eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
6% befürworten eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Britta Weber
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
FDP , zuletzt bearbeitet am 22.08.2018
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Mit Verwunderung habe ich die ausufernde Diskussion rund um die angestrebte Wohnbebauung an der Ludwigstraße während der parlamentarischen Sommerpause erlebt. Bei allem Verständnis für die partikularen Interessen der Mitglieder der Bürgerinitiative plädiere ich für eine Verschiebung der Debatte auf einen Zeitpunkt, wenn die Verwaltung prüffähige Vorlagen erarbeitet hat. Erst dann kann überhaupt auf einer legitimen Grundlage diskutiert und entschieden werden.
Nicht ohne Grund hat der Grundsatzbeschluss, in welchem die Wohnbebauung als Teil des Gesamtkonzepts vorgesehen ist, eine so deutliche Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung gefunden. Nach Jahren des Stillstands für die weitere Entwicklung des Sprudelhofes ist mit dem Hölzinger-Entwurf endlich "der große Wurf" für Bad Nauheim gelungen. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Thermenneubau und Sprudelhofentwicklung konnten endlich eine Antwort finden. Aus diesem Grund sehe ich es äußerst kritisch, wenn ein integraler Bestandteil nun ohne ausgearbeitete Vorlagen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen bereits im Keim erstickt werden soll. Die Informationspolitik der Bürgerinitiative gegen die Wohnbebauung ist sehr intensiv. Im Gespräch mit Kritikern zeigt sich aber vor allem auch, dass Fakten nicht berücksichtigt oder verdreht werden. Immer wieder stehen Dinge im Raum, die jeglicher Grundlage entbehren. Diesen heraufbeschworenen Schreckgespenstern begegnet Bürgermeister Kreß, der seit Veröffentlichung des Hölzinger-Entwurfs für die Wohnbebauung ist, damit, dass man die Bürger ernst nehmen müsse. Dies stelle ich nicht in Frage, jedoch kann ich mich mit dem Ansinnen der Magistratsspitze nicht anfreunden, es allen recht machen zu wollen. Ich positioniere mich klar gegen einen Bürgerentscheid zum gegenwärtigen Zeitpunkt und erwarte die weiteren Entwicklungen, auf deren Basis weiter diskutiert werden kann. Dass Herr Kreß sich nun wieder anders positioniert, zeigt nicht nur die Wankelmütigkeit des Bürgermeisters, sondern auch wie zutreffend die Position der FDP ist.
Voraussetzung für die Revitalisierung des Sprudelhofs und die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen sind Baugenehmigungen. Obwohl bereits seit längerer Zeit Pläne vorlagen und auch Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen vorhanden sind, konnte kein Bauantrag gestellt werden, weil die erforderlichen Stellplätze hierfür nicht vorhanden sind. Fakt ist, dass die bisher vorhandenen Parkplätze nicht ausreichend sind, also neue Parkplätze geschaffen werden müssen. Bereits für die bisherige bzw. vorgesehene Nutzung reichen die Stellplätze nicht aus. Die früheren Vorstellungen der Stadt Bad Nauheim, das vorhandene Parkdeck im Sprudelhof auszubauen, sowohl in die Breite als auch in die Höhe, hat der Landesdenkmalpfleger als nicht vereinbar mit dem Denkmalschutz abgelehnt. Er hat vielmehr die Vorlage eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes verlangt.
Der große Wurf
Das nun von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete Modell sieht die Errichtung von Tiefgaragen beidseitig des Sprudelhofes vor. Oberirdisch entstehen Grünflächen. Unabhängig von der Tatsache, dass man wohl kaum das bisherige Parkdeck als schön bezeichnen kann, muss ich festhalten, dass, nachdem dieser "Gordische Knoten" durchschlagen werden konnte, auch in allen anderen Punkten schnell eine Einigung mit dem Denkmalschutz und der Baubehörde des Wetteraukreises gefunden werden konnte. Die Folge ist, dass nun die Grundlage für Baugenehmigungen endlich besteht.
Die von der Bürgerinitiative verlangte "Rolle rückwärts" hätte einen sofortigen Baustopp zufolge. Allein dieser Punkt macht deutlich, wie abenteuerlich die Vorstellung der Bürgerinitiative ist.
Insofern sind die diversen Behauptungen der Bürgerinitiative falsch. Das Parkdeck am Sprudelhof abzureißen ist nicht überflüssig, sondern zwingend notwendig und die Kosten der erforderlichen Tiefgarage sind kalkuliert und überschaubar. Insgesamt wird es auch keine Verschlechterung der Parkplatzsituation geben. Dabei ist es meine Auffassung und der FDP-Fraktion im Stadtparlament, dass insgesamt in diesem Bereich noch mehr Parkplätze geschaffen werden müssen. Hier ist der Ausbau des Parkdecks an der Frankfurter Straße eine Überlegung. Außerdem ist klar, dass eine mögliche Wohnbebauung höchsten Ansprüchen genügen muss, insbesondere in Bezug auf die Raumbeziehungen zum Sprudelhof. Natürlich bleibt der Blick vom Bahnhof über den Sprudelhof zum Johannisberg unverändert bestehen.
Die verschiedenen Baumaßnahmen im Sprudelhof führen natürlich zu einer Beeinträchtigung in der Bauphase. Die Behauptung, dass hier eine falsche Bauabfolgeplanung vorliegen würde, wird von der Bürgerinitiative in keiner Weise untermauert und ist völlig aus der Luft gegriffen. Die Baumaßnahmen im Sprudelhof sind mit den verschiedenen Landesministerien abgestimmt und richten sich vor allen Dingen nach den Möglichkeiten und den Prioritäten beim Bedarf. Ich erinnere daran, dass die Einrichtung einer Krankenpflegeschule im Sprudelhof für diese Stadt als Gesundheitsstadt von eminenter Bedeutung ist. Hinzuzufügen ist, dass Bürgermeister Kreß diesen Tenor bis vor Kurzem ebenfalls vertrat. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso der Bürgermeister sich nun positiv in Bezug auf einen Bürgerentscheid scheint auszusprechen, obwohl die zu bewertenden Vorlagen noch nicht existieren und vielen Bürgern aufgrund der verbesserungswürdigen Informationspolitik des Rathauses viele Belange in dieser Sache schlichtweg nicht klar seien. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die FDP daher keinen Bürgerentscheid unterstützen, der sich pauschal gegen die Wohnbebauung richtet, ohne dass Politik und Bevölkerung eine solide Entscheidungsgrundlage besitzen.
Transparenz und wirtschaftlicher Sachverstand
In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass es meine FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung erst möglich gemacht hat, überhaupt offen das Gesamtprojekt zu diskutieren. Auf Antrag der FDP wurde der sogenannte "Lenkungsausschuss Therme" aufgelöst. Dieses Ende 2015 eingesetzte Gremium debattierte ausschließlich hinter verschlossenen Türen. Seit Auflösung des Ausschusses Ende vergangenen Jahres werden alle Aspekte in den gemeinsamen Sitzungen des Haupt- und Finanz- sowie des Bau-/Planungs- und Grünwesen-Ausschusses öffentlich erörtert. Es war die FDP Bad Nauheim, die hier zu demokratischer Transparenz maßgeblich beigetragen hat.
Ich mahne hier abschließend eine solide Wirtschaftlichkeitsberechnung des Gesamtvorhabens an. Würde ein voreiliger und unbedachter Beschluss über die Verhinderung der Wohnbebauung erfolgreich sein, könnten die erwarteten Erlöse für die Stadt aus den Grundstücksverkäufen nicht in den Thermenneubau mit der Anbindung an das Badehaus 2 und allen weiteren Vorhaben der Stadt im Sprudelhof reinvestiert werden. Unter dem Strich fehlen die gelegentlich genannten 10 Millionen Euro, die anderweitig aufgenommen werden müssten. Zu denken wäre da an die ertragreiche Grundsteuer B. Deren Aufkommen lag mit einem Hebesatz von 560 % zuletzt bei etwa 6,5 Mio. Euro im Jahr. Sollten die Erlöse über die Grundsteuer B voll kompensiert werden, bedeutet dies einen Hebesatz von 1.400 %. Ich bin gespannt, wer von der Bürgerinitiative eine nahezu Verdreifachung seines Grundsteuerbescheides ernsthaft fordert.
Tillmann Weber
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
FDP, zuletzt bearbeitet am 22.08.2018
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Mit Verwunderung habe ich die ausufernde Diskussion rund um die angestrebte Wohnbebauung an der Ludwigstraße während der parlamentarischen Sommerpause erlebt. Bei allem Verständnis für die partikularen Interessen der Mitglieder der Bürgerinitiative plädiere ich für eine Verschiebung der Debatte auf einen Zeitpunkt, wenn die Verwaltung prüffähige Vorlagen erarbeitet hat. Erst dann kann überhaupt auf einer legitimen Grundlage diskutiert und entschieden werden.
Nicht ohne Grund hat der Grundsatzbeschluss, in welchem die Wohnbebauung als Teil des Gesamtkonzepts vorgesehen ist, eine so deutliche Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung gefunden. Nach Jahren des Stillstands für die weitere Entwicklung des Sprudelhofes ist mit dem Hölzinger-Entwurf endlich "der große Wurf" für Bad Nauheim gelungen. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Thermenneubau und Sprudelhofentwicklung konnten endlich eine Antwort finden. Aus diesem Grund sehe ich es äußerst kritisch, wenn ein integraler Bestandteil nun ohne ausgearbeitete Vorlagen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen bereits im Keim erstickt werden soll. Die Informationspolitik der Bürgerinitiative gegen die Wohnbebauung ist sehr intensiv. Im Gespräch mit Kritikern zeigt sich aber vor allem auch, dass Fakten nicht berücksichtigt oder verdreht werden. Immer wieder stehen Dinge im Raum, die jeglicher Grundlage entbehren. Diesen heraufbeschworenen Schreckgespenstern begegnet Bürgermeister Kreß, der seit Veröffentlichung des Hölzinger-Entwurfs für die Wohnbebauung ist, damit, dass man die Bürger ernst nehmen müsse. Dies stelle ich nicht in Frage, jedoch kann ich mich mit dem Ansinnen der Magistratsspitze nicht anfreunden, es allen recht machen zu wollen. Ich positioniere mich klar gegen einen Bürgerentscheid zum gegenwärtigen Zeitpunkt und erwarte die weiteren Entwicklungen, auf deren Basis weiter diskutiert werden kann. Dass Herr Kreß sich nun wieder anders positioniert, zeigt nicht nur die Wankelmütigkeit des Bürgermeisters, sondern auch wie zutreffend die Position der FDP ist.
Voraussetzung für die Revitalisierung des Sprudelhofs und die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen sind Baugenehmigungen. Obwohl bereits seit längerer Zeit Pläne vorlagen und auch Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen vorhanden sind, konnte kein Bauantrag gestellt werden, weil die erforderlichen Stellplätze hierfür nicht vorhanden sind. Fakt ist, dass die bisher vorhandenen Parkplätze nicht ausreichend sind, also neue Parkplätze geschaffen werden müssen. Bereits für die bisherige bzw. vorgesehene Nutzung reichen die Stellplätze nicht aus. Die früheren Vorstellungen der Stadt Bad Nauheim, das vorhandene Parkdeck im Sprudelhof auszubauen, sowohl in die Breite als auch in die Höhe, hat der Landesdenkmalpfleger als nicht vereinbar mit dem Denkmalschutz abgelehnt. Er hat vielmehr die Vorlage eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes verlangt.
Der große Wurf
Das nun von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete Modell sieht die Errichtung von Tiefgaragen beidseitig des Sprudelhofes vor. Oberirdisch entstehen Grünflächen. Unabhängig von der Tatsache, dass man wohl kaum das bisherige Parkdeck als schön bezeichnen kann, muss ich festhalten, dass, nachdem dieser "Gordische Knoten" durchschlagen werden konnte, auch in allen anderen Punkten schnell eine Einigung mit dem Denkmalschutz und der Baubehörde des Wetteraukreises gefunden werden konnte. Die Folge ist, dass nun die Grundlage für Baugenehmigungen endlich besteht.
Die von der Bürgerinitiative verlangte "Rolle rückwärts" hätte einen sofortigen Baustopp zufolge. Allein dieser Punkt macht deutlich, wie abenteuerlich die Vorstellung der Bürgerinitiative ist.
Insofern sind die diversen Behauptungen der Bürgerinitiative falsch. Das Parkdeck am Sprudelhof abzureißen ist nicht überflüssig, sondern zwingend notwendig und die Kosten der erforderlichen Tiefgarage sind kalkuliert und überschaubar. Insgesamt wird es auch keine Verschlechterung der Parkplatzsituation geben. Dabei ist es meine Auffassung und der FDP-Fraktion im Stadtparlament, dass insgesamt in diesem Bereich noch mehr Parkplätze geschaffen werden müssen. Hier ist der Ausbau des Parkdecks an der Frankfurter Straße eine Überlegung. Außerdem ist klar, dass eine mögliche Wohnbebauung höchsten Ansprüchen genügen muss, insbesondere in Bezug auf die Raumbeziehungen zum Sprudelhof. Natürlich bleibt der Blick vom Bahnhof über den Sprudelhof zum Johannisberg unverändert bestehen.
Die verschiedenen Baumaßnahmen im Sprudelhof führen natürlich zu einer Beeinträchtigung in der Bauphase. Die Behauptung, dass hier eine falsche Bauabfolgeplanung vorliegen würde, wird von der Bürgerinitiative in keiner Weise untermauert und ist völlig aus der Luft gegriffen. Die Baumaßnahmen im Sprudelhof sind mit den verschiedenen Landesministerien abgestimmt und richten sich vor allen Dingen nach den Möglichkeiten und den Prioritäten beim Bedarf. Ich erinnere daran, dass die Einrichtung einer Krankenpflegeschule im Sprudelhof für diese Stadt als Gesundheitsstadt von eminenter Bedeutung ist. Hinzuzufügen ist, dass Bürgermeister Kreß diesen Tenor bis vor Kurzem ebenfalls vertrat. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso der Bürgermeister sich nun positiv in Bezug auf einen Bürgerentscheid scheint auszusprechen, obwohl die zu bewertenden Vorlagen noch nicht existieren und vielen Bürgern aufgrund der verbesserungswürdigen Informationspolitik des Rathauses viele Belange in dieser Sache schlichtweg nicht klar seien. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die FDP daher keinen Bürgerentscheid unterstützen, der sich pauschal gegen die Wohnbebauung richtet, ohne dass Politik und Bevölkerung eine solide Entscheidungsgrundlage besitzen.
Transparenz und wirtschaftlicher Sachverstand
In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass es meine FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung erst möglich gemacht hat, überhaupt offen das Gesamtprojekt zu diskutieren. Auf Antrag der FDP wurde der sogenannte "Lenkungsausschuss Therme" aufgelöst. Dieses Ende 2015 eingesetzte Gremium debattierte ausschließlich hinter verschlossenen Türen. Seit Auflösung des Ausschusses Ende vergangenen Jahres werden alle Aspekte in den gemeinsamen Sitzungen des Haupt- und Finanz- sowie des Bau-/Planungs- und Grünwesen-Ausschusses öffentlich erörtert. Es war die FDP Bad Nauheim, die hier zu demokratischer Transparenz maßgeblich beigetragen hat.
Ich mahne hier abschließend eine solide Wirtschaftlichkeitsberechnung des Gesamtvorhabens an. Würde ein voreiliger und unbedachter Beschluss über die Verhinderung der Wohnbebauung erfolgreich sein, könnten die erwarteten Erlöse für die Stadt aus den Grundstücksverkäufen nicht in den Thermenneubau mit der Anbindung an das Badehaus 2 und allen weiteren Vorhaben der Stadt im Sprudelhof reinvestiert werden. Unter dem Strich fehlen die gelegentlich genannten 10 Millionen Euro, die anderweitig aufgenommen werden müssten. Zu denken wäre da an die ertragreiche Grundsteuer B. Deren Aufkommen lag mit einem Hebesatz von 560 % zuletzt bei etwa 6,5 Mio. Euro im Jahr. Sollten die Erlöse über die Grundsteuer B voll kompensiert werden, bedeutet dies einen Hebesatz von 1.400 %. Ich bin gespannt, wer von der Bürgerinitiative eine nahezu Verdreifachung seines Grundsteuerbescheides ernsthaft fordert.
Benjamin Pizarro
ist Mitglied im Parlament Stadtverordnetenversammlung
FDP, zuletzt bearbeitet am 21.08.2018
Ich lehne ab.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Fachausschuss.
Ich befürworte eine öffentliche Anhörung im Parlament/Plenum.
Mit Verwunderung habe ich die ausufernde Diskussion rund um die angestrebte Wohnbebauung an der Ludwigstraße während der parlamentarischen Sommerpause erlebt. Bei allem Verständnis für die partikularen Interessen der Mitglieder der Bürgerinitiative plädiere ich für eine Verschiebung der Debatte auf einen Zeitpunkt, wenn die Verwaltung prüffähige Vorlagen erarbeitet hat. Erst dann kann überhaupt auf einer legitimen Grundlage diskutiert und entschieden werden.
Nicht ohne Grund hat der Grundsatzbeschluss, in welchem die Wohnbebauung als Teil des Gesamtkonzepts vorgesehen ist, eine so deutliche Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung gefunden. Nach Jahren des Stillstands für die weitere Entwicklung des Sprudelhofes ist mit dem Hölzinger-Entwurf endlich "der große Wurf" für Bad Nauheim gelungen. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit Thermenneubau und Sprudelhofentwicklung konnten endlich eine Antwort finden. Aus diesem Grund sehe ich es äußerst kritisch, wenn ein integraler Bestandteil nun ohne ausgearbeitete Vorlagen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen bereits im Keim erstickt werden soll. Die Informationspolitik der Bürgerinitiative gegen die Wohnbebauung ist sehr intensiv. Im Gespräch mit Kritikern zeigt sich aber vor allem auch, dass Fakten nicht berücksichtigt oder verdreht werden. Immer wieder stehen Dinge im Raum, die jeglicher Grundlage entbehren. Diesen heraufbeschworenen Schreckgespenstern begegnet Bürgermeister Kreß, der seit Veröffentlichung des Hölzinger-Entwurfs für die Wohnbebauung ist, damit, dass man die Bürger ernst nehmen müsse. Dies stelle ich nicht in Frage, jedoch kann ich mich mit dem Ansinnen der Magistratsspitze nicht anfreunden, es allen recht machen zu wollen. Ich positioniere mich klar gegen einen Bürgerentscheid zum gegenwärtigen Zeitpunkt und erwarte die weiteren Entwicklungen, auf deren Basis weiter diskutiert werden kann. Dass Herr Kreß sich nun wieder anders positioniert, zeigt nicht nur die Wankelmütigkeit des Bürgermeisters, sondern auch wie zutreffend die Position der FDP ist.
Voraussetzung für die Revitalisierung des Sprudelhofs und die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen sind Baugenehmigungen. Obwohl bereits seit längerer Zeit Pläne vorlagen und auch Mittel für die Umsetzung der Baumaßnahmen vorhanden sind, konnte kein Bauantrag gestellt werden, weil die erforderlichen Stellplätze hierfür nicht vorhanden sind. Fakt ist, dass die bisher vorhandenen Parkplätze nicht ausreichend sind, also neue Parkplätze geschaffen werden müssen. Bereits für die bisherige bzw. vorgesehene Nutzung reichen die Stellplätze nicht aus. Die früheren Vorstellungen der Stadt Bad Nauheim, das vorhandene Parkdeck im Sprudelhof auszubauen, sowohl in die Breite als auch in die Höhe, hat der Landesdenkmalpfleger als nicht vereinbar mit dem Denkmalschutz abgelehnt. Er hat vielmehr die Vorlage eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes verlangt.
Der große Wurf
Das nun von der Stadtverordnetenversammlung verabschiedete Modell sieht die Errichtung von Tiefgaragen beidseitig des Sprudelhofes vor. Oberirdisch entstehen Grünflächen. Unabhängig von der Tatsache, dass man wohl kaum das bisherige Parkdeck als schön bezeichnen kann, muss ich festhalten, dass, nachdem dieser "Gordische Knoten" durchschlagen werden konnte, auch in allen anderen Punkten schnell eine Einigung mit dem Denkmalschutz und der Baubehörde des Wetteraukreises gefunden werden konnte. Die Folge ist, dass nun die Grundlage für Baugenehmigungen endlich besteht.
Die von der Bürgerinitiative verlangte "Rolle rückwärts" hätte einen sofortigen Baustopp zufolge. Allein dieser Punkt macht deutlich, wie abenteuerlich die Vorstellung der Bürgerinitiative ist.
Insofern sind die diversen Behauptungen der Bürgerinitiative falsch. Das Parkdeck am Sprudelhof abzureißen ist nicht überflüssig, sondern zwingend notwendig und die Kosten der erforderlichen Tiefgarage sind kalkuliert und überschaubar. Insgesamt wird es auch keine Verschlechterung der Parkplatzsituation geben. Dabei ist es meine Auffassung und der FDP-Fraktion im Stadtparlament, dass insgesamt in diesem Bereich noch mehr Parkplätze geschaffen werden müssen. Hier ist der Ausbau des Parkdecks an der Frankfurter Straße eine Überlegung. Außerdem ist klar, dass eine mögliche Wohnbebauung höchsten Ansprüchen genügen muss, insbesondere in Bezug auf die Raumbeziehungen zum Sprudelhof. Natürlich bleibt der Blick vom Bahnhof über den Sprudelhof zum Johannisberg unverändert bestehen.
Die verschiedenen Baumaßnahmen im Sprudelhof führen natürlich zu einer Beeinträchtigung in der Bauphase. Die Behauptung, dass hier eine falsche Bauabfolgeplanung vorliegen würde, wird von der Bürgerinitiative in keiner Weise untermauert und ist völlig aus der Luft gegriffen. Die Baumaßnahmen im Sprudelhof sind mit den verschiedenen Landesministerien abgestimmt und richten sich vor allen Dingen nach den Möglichkeiten und den Prioritäten beim Bedarf. Ich erinnere daran, dass die Einrichtung einer Krankenpflegeschule im Sprudelhof für diese Stadt als Gesundheitsstadt von eminenter Bedeutung ist. Hinzuzufügen ist, dass Bürgermeister Kreß diesen Tenor bis vor Kurzem ebenfalls vertrat. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso der Bürgermeister sich nun positiv in Bezug auf einen Bürgerentscheid scheint auszusprechen, obwohl die zu bewertenden Vorlagen noch nicht existieren und vielen Bürgern aufgrund der verbesserungswürdigen Informationspolitik des Rathauses viele Belange in dieser Sache schlichtweg nicht klar seien. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird die FDP daher keinen Bürgerentscheid unterstützen, der sich pauschal gegen die Wohnbebauung richtet, ohne dass Politik und Bevölkerung eine solide Entscheidungsgrundlage besitzen.
Transparenz und wirtschaftlicher Sachverstand
In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass es meine FDP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung erst möglich gemacht hat, überhaupt offen das Gesamtprojekt zu diskutieren. Auf Antrag der FDP wurde der sogenannte "Lenkungsausschuss Therme" aufgelöst. Dieses Ende 2015 eingesetzte Gremium debattierte ausschließlich hinter verschlossenen Türen. Seit Auflösung des Ausschusses Ende vergangenen Jahres werden alle Aspekte in den gemeinsamen Sitzungen des Haupt- und Finanz- sowie des Bau-/Planungs- und Grünwesen-Ausschusses öffentlich erörtert. Es war die FDP Bad Nauheim, die hier zu demokratischer Transparenz maßgeblich beigetragen hat.
Ich mahne hier abschließend eine solide Wirtschaftlichkeitsberechnung des Gesamtvorhabens an. Würde ein voreiliger und unbedachter Beschluss über die Verhinderung der Wohnbebauung erfolgreich sein, könnten die erwarteten Erlöse für die Stadt aus den Grundstücksverkäufen nicht in den Thermenneubau mit der Anbindung an das Badehaus 2 und allen weiteren Vorhaben der Stadt im Sprudelhof reinvestiert werden. Unter dem Strich fehlen die gelegentlich genannten 10 Millionen Euro, die anderweitig aufgenommen werden müssten. Zu denken wäre da an die ertragreiche Grundsteuer B. Deren Aufkommen lag mit einem Hebesatz von 560 % zuletzt bei etwa 6,5 Mio. Euro im Jahr. Sollten die Erlöse über die Grundsteuer B voll kompensiert werden, bedeutet dies einen Hebesatz von 1.400 %. Ich bin gespannt, wer von der Bürgerinitiative eine nahezu Verdreifachung seines Grundsteuerbescheides ernsthaft fordert.
Markus Philippi
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Gerhard Hahn
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Torsten Jung
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Talisa Philipp
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Reiner Zinsinger
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Freie Wähler/UWG
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Sigfried Schillitz
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Helga Bucerius-Macco
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Claudia Kutschker
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Klaus Dietz
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Henrike-Esther Duda
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Fokke Fokken
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Petra Michel
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Oswin Veith
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Dr. med. Mathias Müller
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