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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge ein Kinderwohngeld für Mieter beschließen.Wie beim Kinderbaugeld ist es auch beim Kinderwohngeld zu verfahren. Mit der Erweiterung, dass das Kinderwohngeld nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden darf. Bestenfalls sparen die Eltern das Geld für die Zukunft der Kinder schlechtesten Fall fördern die Eltern die Binnenkonjunktur. Auf jeden Fall ein positiver Effekt.
Pamatojums
Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine kleine Gruppe der Gesellschaft Eigentum als auch das Aufbauen von Erbmasse auf Kosten der Masse der Gesellschaft besonders der unteren Schichten der Gesellschaft durch den Staat bekommen. Wer nicht bauen will wird durch die Regeirung bestraft.
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Sākās petīcija:
01.07.2018
Petīcija beidzas:
15.08.2018
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 2-19-06-2320-008680 Wohnungswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird die Einführung eines "Kinderwohngeldes" für Mieter gefordert.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, beim
"Kinderwohngeld" sei analog dem Baukindergeld zu verfahren mit der Ergänzung,
dass das "Kinderwohngeld" nicht auf Sozialleistungen angerechnet werden dürfe. Es
sei nicht nachvollziehbar, dass "eine kleine Gruppe der Gesellschaft Eigentum als
auch das Aufbauen von Erbmasse auf Kosten der Gesellschaft, besonders der unteren
Schichten der Gesellschaft, durch den Staat"... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.