54 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…die gesetzliche Vermutung der "Versorgungsehe" bei Eheschließung und eingetragener Lebenspartnerschaft mit Beamtinnen und Beamten nach dem Eintritt in den Ruhestand abzuschaffen.
Begründung
Ich sehe in den Regeln der Hinterbliebenenversorgung im Beamtenrecht eine ungerechtfertigte Benachteiligung derjenigen, die eine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer Beamtin oder einem Beamten nach deren bzw. dessen Eintritt in den Ruhestand eingehen. Den Betroffenen werde allein aus Altersgründen der Anspruch auf "Witwengeld" verwehrt, weil ihnen diskriminierend das Eingehen einer "Versorgungsehe" unterstellt werde.Mit meiner Petition möchte ich erreichen, das die Bundesregierung aufgefordert wird, die einschlägigen Regelungen des § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und des § 22 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes mit den o,g. Benachteiligungen aufzuheben und auch infolgedessen erforderlich werdende Folgeänderungen in anderen Vorschriften vorzunehmen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.06.2014
Petition endet:
04.08.2014
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 1-18-06-2013-010513
Versorgung der Beamten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.05.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Eingabe wird eine Aufhebung der Regelungen zur sogenannten Nachheirat in
§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und § 22 Abs. 1 des Beamtenversorgungsgesetzes
gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Vorschriften der Hinterbliebenenversorgung im Beamtenrecht eine ungerechtfertigte
Benachteiligung derjenigen darstellten, die eine Ehe oder eingetragene
Lebenspartnerschaft mit einer Beamtin oder einem Beamten nach deren... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.