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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass die 3 Monatsfrist der Unterbrechung der Kurzarbeit für den Zeitraum der Corona-Pandemie für die Anzeige des Arbeitsausfalls verlängert wird.
Perustelut
Eine Unterbrechung der Bezugsdauer von drei Monaten bewirkt nicht nur keine Verlängerung des Bezugszeitraums für Kurzarbeitergeld, sondern macht sogar eine neue Anzeige des Arbeitsausfalles erforderlich auch wenn das Kurzarbeitergeld bis 31.12.2020 bestätigt worden ist. Wir waren ausgesprochen überrascht, dass es die durch den November-Lockdown notwendige neue Kurzarbeit neu - mit dem gleichen erheblichen Verwaltungsaufwand - angemeldet werden musste. Natürlich muss eine so große Behörde ihre Daseinsberechtigung immer wieder unter Beweis stellen, aber muss das in Form einer umfangreichen Neuanzeige sein? Ziel muss es doch sein, die Kurzarbeit auf das absolute Mindestmaß zu beschränken und wenn es möglich wird, zu beenden. Das haben wir getan und werden dafür bestraft. Die erneute Kurzarbeit beruht auf dem überraschenden November-Lockdown, der auch ohne diese unnötige Erschwerung genug Sorgen und Arbeit bereitet. Reicht es nicht, dass "die kurzfristige und einfache Beantragung" der November Hilfen erst Ende November veröffentlicht werden und die Anleitung 48 Seiten umfasst? Muss auch wirklich völlig unnötige zusätzlicher Verwaltungsaufwand betrieben werden?
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
24.11.2020
Vetoomus päättyy:
23.12.2020
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 30.3.2022
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan