57 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Firmen ihr Ausschreibungsangebot nur bis zu einem festgesetzten Prozentsatz (5-15%) überschreiten dürfen und alles darüber hinaus selber tragen müssen, um die Kosten für die öffentlichen Kassen überschaubar zu halten.
Αιτιολόγηση
Bund-, Länder und Kommunen beteiligen sich an vielfältigen Bauvorhaben oder tragen sie gar selbst. Diese werden aus Steuereinnahmen finanziert. Einige dieser Bauvorhaben werden aus unterschiedlichen Gründen teilweise um ein Vielfaches teurer als geplant. Das erregt in der öffentlichen Meinung viel Aufsehen, weil es den Steuerzahler (indirekt) teuer zu stehen kommt.Gründe für die Teuerungen sind vielfältig. Einer davon könnte das Ausschreibungsverfahren sein. Denn um entsprechende Aufträge zu erhalten, geben Unternehmen möglicherweise Angebote ab, von denen sie unter Umständen, vorher schon wissen, dass sie diese nicht unbedingt halten können. Dies kann zu einer Kostenexplosion führen.Daher würde ich es befürworten, wenn es einen gesetzlich verankerten, verbindlichen Prozentsatz (5-15%) gebe, den Firmen ihre Angebote, die sie bei der vor gelagerten Ausschreibung abgegeben haben, überschreiten dürfen. Alles darüber hinaus müssen sie selbst finanzieren.Das hätte zwei Synergieeffekte: die Kosten bleiben beherrschbar und die öffentlichen Kassen werden geschont.
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Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
14/10/2015
Η αναφορά τελειώνει:
23/11/2015
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 29.08.2017Pet 1-18-09-7250-025971
Vergabe von öffentlichen Aufträgen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Firmen ihr Ausschreibungsangebot nur bis
zu einem bestimmten Prozentsatz überschreiten dürfen und alles darüber hinaus
selbst tragen müssen, um die Kosten für die öffentlichen Kassen überschaubar zu
halten.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Bund, Länder
und Kommunen sich an den Kosten vielfältiger Bauvorhaben beteiligen oder diese
sogar allein... παρακάτω
Συζήτηση
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