271 Semnături
Petiția este respinsă.
Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .
Petiția se adresează: Deutschen Bundestag
Verbot von Wahlwerbung im StraßenverkehrDer Deutsche Bundestag möge beschließen, dass das Anbringen von Wahlwerbung / Wahlplakaten in direkter Nähe zum Straßenverkehr verboten wird. Abstand zum Straßenrand mindestens 10 Meter.
motive
In der aktuellen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV StVO) wird festgelegt, dass maximal drei Verkehrszeichen (davon normalerweise maximal zwei Vorschriftszeichen) an einem Pfosten befestigt werden dürfen. Zeichen mit Wartepflicht dürfen nur alleine aufgestellt werden. Vorfahrtsregelungen, müssen neben ihrem Zeichen auch an der Form des Schildes erkennbar sein. So kann der Verkehrsteilnehmer auch bei beschädigtem oder eingeschneitem Schild die Vorfahrtsregelung an einem Knotenpunkt erkennen. Alle diese Regelungen und Festlegungen sind erstellt worden, damit die Beschilderung der Straße übersichtlich bleibt, die Schilder aus großer Entfernung gut erkannt werden können.Wenn in der Sichtachse einer Straße nur noch Wahlplakate am Straßenrand zu erkennen sind, wird die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt. In den letzten Jahren wurden nicht nur die zeitlich begrenzen Zeiten deutlich überschritten, selbst Plakatierungen an Ampeln geduldet.Diese Regelung muss in der STVO bzw. in der VwV StVO verankert werden, weil Plakatierung der Straße unter Länderrecht fällt. Nur ein Bundesgesetz kann eine generelle Regelung schaffen.
Link către petiție
Fișă detașabilă cu cod QR
Descarca (PDF)Informații privind petiția
Petiția a început:
04.08.2013
Petiția se încheie:
15.09.2013
Regiune:
Germania
categorie:
știri
-
Pet 1-17-12-9213-055418
Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.07.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition soll ein Verbot von Wahlwerbung in direkter Nähe zum
Straßenverkehr erreicht werden.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
und dort diskutiert. Es gingen 271 Mitzeichnungen und 36 Diskussionsbeiträge ein.
Zur Begründung bezieht sich der Petent auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Darin sei festgelegt, dass maximal drei
Verkehrszeichen an einem Pfosten befestigt... mai departe
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Niciun argument CONTRA încă.