51 Firmas
No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Änderung des Textes § 2 STVO Abschnitt 4. von:"Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist." in"Radfahrer sind grundsätzlich verpflichtet, vorhandene Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen."
Razones.
In den letzten Jahren wird die Anzahl der Radfahrer, die trotz vorhandener Radweg auf der Strasse fahren, immer mehr.Diese Radfahrer gefährden damit nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern bringen auch die Kraftfahrzeuge auf der Strasse in Gefahr (Überholmanöver, starkes Bremsen, weil der Platz zum Überholen nicht reicht).Wenn man schon Radwege zur Sicherheit der Radfahrer gebaut hat, dann soll diese auch genutzt werden, egal ob da ein Schild steht oder nicht (was innerort ja nicht immer der Fall ist).
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
22/07/2017
La petición termina:
05/09/2017
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 1-18-12-9213-044422 Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, § 2 Absatz 4 Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend
zu ändern, dass Radfahrende grundsätzlich verpflichtet werden sollen, vorhandene
Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 51 Mitzeichnungen und
neun Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
angeführten Aspekte gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung... Más.