118 Podpisy
Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass direkter Lobbyismus unter Strafe gestellt wird.
Uzasadnienie
Lobbygruppen ist kein direkter Zugang zu politischen Organisationen zu gewähren.Es ist leicht erkennbar, dass an politischer Stelle massiver unkontrollierter Lobbyismus betrieben wird. Die Demokratie wird verkauft an die Wirtschaft und Interessengruppen und dies ist verfassungswidrig!!Die Bürger haben nicht die Möglichkeiten, Einfluss auf das Gesetz zu nehmen, wie finanziell entsprechend aufgestellte Lobbygruppen.Dies stellt die verfassungsmäßige Gleichheit vor dem Gesetz in Frage!!Gleichwohl rückt das Allgemeinwohl hinter Finanzinteressen zurück. Dies ist der Nährboden politisch extremer Gewalten.Es macht durchaus Sinn, dass sich Interessengruppen mit der Politik unterhalten sollten, aber nur unter Beaufsichtigung unabhängiger Personen oder Rechtsanwälte. Dieses Vorgehen wird ja in Fachverbänden, um Absprachen zu vermeiden.Freie Treffen mit Lobbygruppen sind unter Strafe zu stellen und gleich mit Bestechung zu werten.
Link do petycji
Odrywana kartka z kodem QR
pobierać (PDF)Informacje na temat petycji
Ruszyła petycja:
18.05.2017
Petycja się kończy:
10.07.2017
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 4-18-07-45-042207 Strafrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass direkter Lobbyismus unter Strafe gestellt wird und
Lobbygruppen kein direkter Zugang zu politischen Organisationen gewährt wird.
Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass die
Bürgerinnen und Bürger keine den Lobbygruppen vergleichbare Möglichkeit hätten,
Einfluss auf die Gesetze zu nehmen. Gespräche zwischen Interessengruppen und der
Politik seien zwar sinnvoll, sollten aber nur unter „Beaufsichtigung unabhängiger
Personen oder Rechtsanwälte“ zulässig sein.
Hinsichtlich... dalej