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Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge die Steuerpflicht von allen im Ausland lebenden Deutschen beschließen. Alle Deutschen sollen verpflichtet werden, jährlich die Steuererklärung in Deutschland einzureichen und hier nach deutschem Recht Steuern zu zahlen. Doppelbesteuerungsabkommen sollen eine Verrechnung der bereits am Wohnort gezahlten Steuern ermöglichen.
Uzasadnienie
Immer mehr Deutsche verlagern ihren Wohnsitz ins Ausland um Steuern zu sparen. Viele haben Ihre Ausbildung in Deutschland mit Steuergeldern finanzieren können. Viele kommen nach Jahren des Auslandsaufenthaltes gescheitert zurück und nutzen unsere mit Steuergeldern finanzierten Sozialleistungen. Viele verlagern nur zum Schein den Wohnort und leben unangemeldet in Deutschland. Viele nutzen in unsicheren Zeiten Deutschland als sicheren Zufluchtsort. Viele nutzen den Service unserer diplomatischen Vertretungen im Ausland.
Link do petycji
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Ruszyła petycja:
25.03.2012
Petycja się kończy:
17.05.2012
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 2-17-08-610-034809Steuerrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass alle im Ausland lebenden Deutschen der
deutschen Besteuerung unterliegen.
In diesem Rahmen sollen alle Deutschen dazu verpflichtet werden, jährlich eine
Steuererklärung in Deutschland einzureichen und hier nach deutschem Recht
Steuern zu zahlen. Doppelbesteuerungsabkommen sollen eine Verrechnung der
bereits am Wohnort gezahlten Steuern ermöglichen.
Zur Begründung wird weiter ausgeführt, dass immer mehr Deutsche ihren Wohnsitz
ins Ausland verlagerten, um Steuern zu sparen. Viele hätten ihre... dalej
Debata
Demnach müsste ich Steuererklärungen in 2 Ländern abgeben, was ein unverhältnismässig hoher Aufwand wäre. Ausserdem wären fairerweise alle inländischen Arbeitnehmer ebenfalls in ihrem Heimatland zu besteuern. Die Verwaltung einer solchen Massnahme wäre unter dem Strich wieder teurer als der zu erwartende Gewinn. Das würde sich allenfalls für Grosskonzerne lohnen, wobei man sicher sein kann, dass deren Steuerberater ohnedies für Körperschaften schon längst wieder die Schlupflöcher in irgendwelchen Offshoreoasen erschlossen haben.