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Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.
A petíció címzettje: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Schonbetrag in § 43 Abs. 5 SGB XII angemessen zu erhöhen.
Indoklás:
Nach § 43 Abs. 5 SGB XII beträgt der Schonbetrag des Einkommens der Eltern von Kindern, die Grundsicherung erhalten, 100.000 €. Die Aufnahme überhaupt eines solchen Grenzbetrages ging seinerzeit wohl auf die Initiative der Länder zurück, um die Belastung der öffentlichen Haushalte zu begrenzen. Eingang fand der Betrag zunächst in § 2 Grundsicherungsgesetz, das später durch das SGB XII und eine inhaltsgleiche Regelung dort in § 43 Abs. 5 abgelöst wurde.Die Regelung besteht somit unverändert seit dem 1.1.2003, also seit über 14 Jahren. Im Jahr 2003 betrug der Verbraucherpreisindex nach Angaben des statistischen Bundesamtes 89,6 Punkte, im Februar 2017 108,8 Punkte. Das entspricht einer Steigerung von 21.4 %.Das durchschnittliche Haushaltsbruttoeinkommen betrug 2003 3.561 € und 2015 4.196 €. Im Jahr 2017 dürfte es voraussichtlich bei rund 4.300 € liegen. Das entspricht einer Steigerung von 20,75 %.Ich rege daher an, zu überprüfen, ob der Schonbetrag in § 43 Abs. 5 SGB XII angehoben werden sollte.
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letöltés (PDF)A petíció részletes meghatározása
A petíció elkezdődött:
2017. 04. 02.
A petíció véget ér:
2017. 05. 18.
Terület:
Németország
Kategória:
Ùjdonságok
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
2019. 10. 12. -on,-en,-ön,-án,-énPet 3-18-11-217-041744 Sozialrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) – als Material zu überweisen, soweit eine Reform des
Schonvermögens gefordert wird,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Der Petent fordert, der Deutsche Bundestag möge beschließen, den Schonbetrag in
§ 43 Abs. 5 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) angemessen zu
erhöhen.
Der Petent trägt vor, dass der Schonbetrag des Einkommens der Eltern, deren Kinder
Grundsicherung erhielten, nach § 43 Abs. 5 SGB XII bei 100.000 Euro liege. Der
Betrag sei seit dem 1. Januar 2003 unverändert. Dabei... további
Vita
Még nincs CONTRA érv.