79 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Auszubildende, die 1. über 25 Jahre alt sind,2. noch nie in einer gesetzlichen KV waren und3. eine vollschulische Ausbildung absolvierenkünftig die Möglichkeit haben, in einer gesetzlichen KV versichert zu werden.
Αιτιολόγηση
- Das BVerfG hat die Entscheidung zur Gewährung des Kindergeldes über 25 Jahre hinaus nicht angenommen (vgl. 2 BvR 646/14).2. Damit entfällt für Kinder über 25 Jahre, die über ihre Eltern in der privaten KV versichert sind, auch der Beihileanspruch.3. Auszubildende in einer vollschulischen Ausbildung (z. B. Erzieherin) müssen dann in der privaten KV den vollen Beitrag zahlen. Gegenüber anderen Auszubildenden verletzt dies den Gleichheitsgrundsatz.4. Studenten haben dafür extra die studentische KV.5. In der dualen Ausbildung gibt es das Problem nicht.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
11/12/2015
Η αναφορά τελειώνει:
15/02/2016
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 11.09.2017Pet 2-18-15-7613-027625Private Krankenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, Kindern, die bislang über die Beihilfeberechtigung der
Eltern und eine ergänzende private Restkostenversicherung abgesichert waren, ein
Zugangsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung zu eröffnen, wenn deren
Beihilfeberechtigung mit Vollendung des 25. Lebensjahres endet und sie sich zu
diesem Zeitpunkt in einer schulischen Ausbildung befinden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche... παρακάτω
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