Pandemieeinschränkungen erfordern Wissenschaftlichkeit. Maskenpflicht im Freien: Unwissenschaftlich.

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Die Petition suggeriert fälschlicherweise, dass 1. Masken und ein Mindestabstand im Freien unnötig wären. Zwar bestätigen Quellen, dass das Infektionsrisiko im Freien wesentlich geringer ist als in geschlossenen Räumen, jedoch gilt auch für draußen: "Ist es sinnvoll, draußen eine Maske zu tragen? Ja - zumindest solange man nicht sicherstellen kann, dass man Abstände zu anderen einhalten kann. Denn wie die Forscher übereinstimmend feststellen, besteht im Freien eigentlich nur ein Risiko, wenn man durch zu wenig Abstand die Aerosolwolke des anderen einatmet. Vor allem wenn man in Gruppen zusammenstehe und sich unterhalte, sollte man auch draußen eine Maske tragen, rät Christof Asbach." https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/corona-aerosole-risiko-draussen-100.html 2. die Politik ohne wissenschaftliche Beratung bzw. Erkenntnisse Gesetze erlassen hat. Das ist eine falsche Tatsachenbehauptung. 3. die Politik Schuld daran ist, dass Menschen bisher mit oder an dem Corona-Virus gestorben sind. Speziell: "Haben Politiker große Gewissenschuld auf sich geladen wegen Unterlassung, weil in ihrer zu juristischen Kompetenz überfordert für die Realität dieser Welt?" 4. die Politik die globale Pandemie bewusst instrumentalisiert, damit Demonstrationsverbote ausgesprochen werden können.

Text der Petition

A1. Die immer mehr zusammenwachsende Erdenzivilisation wird immer mehr Pandemie-Probleme haben.
Es soll deshalb dauerhaft gesetzlich verankert werden, dass Beschränkungen nicht erfolgen dürfen, wenn sie nach objektiven wissenschaftlichen Erkenntnissen eindeutig unsinnig sind.
A2. Es kann dafür keine präzisen Regeln geben, ausgenommen die vorstehende Generalklausel.
Denn jede Pandemie ist anders und viel gefährlichere werden gewiss irgendwann kommen.
Man könnte die vorgeschlagene Regel für selbstverständlich halten. Die Corona-Krise beweist, dass in hektischem Aktionismus diametral gegen diese Regel verstoßen wurde. Die meisten erfolgten Beschränkungen - auch in Deutschland - entbehren der wissenschaftlichen Grundlage.
A3. Beispiel: Hier die Erläuterung der Unsinnigkeit von Maskenpflicht im Freien und 1,50 Meter Abstand im Freien (im Fall von Corona).
Naturwissenschaft: Für Infizierung im Fall Corona ist der Empfang von mindestens (in der Regel) etwa 300 bis 2000 Viren nötig. Sehr kleine Mengen genügen nicht. - Die Luftbewegung im Freien ist etwa 1 Meter pro Sekunde (3,6 km /h) oder deutlich mehr. Bis die Viren eines Sprechers beim Gegenüber ankommen könnten, hat sie die natürliche Luftbewegung längst fortgetragen. (Siehe die detaillierte Begründung.)
A4. Auch bezüglich der sonstigen Maskenpflicht und der Geschäftsschließung
hätte es viele Alternativen einer differenzierteren Regelung gegeben. Hätte das angestrebte Gesetz bereits bestanden:
Eine extreme neue Staatsverschuldung und extremer Schaden einiger Branchen wäre vermutlich vermeidbar gewesen. Das vorzeitige Ableben von vielen Menschen hätte vermutlich verhindert werden können.
Allerdings ist nur die Maskenpflicht im Freien ganz eindeutig beweiskräftig unwissenschaftlich. Nur sie taugte als unwiderlegbares Beispiel. (Siehe die detaillierte Begründung.)


B1. Der Nachweis der Mindest-Virenmenge: 300 bis 2000 (oder 100 bis 5000)
Das ist an sich hier nicht das Thema - siehe die Schlusszeilen der Petition unter E2.. Aber zum Vorbeugen gegen die "Virusleugner-Keule" wird es nun belegt:
Quelle (B1.1): (2020-11-26) https://www.nzz.ch/panorama/coronavirus-1000-partikel-reichen-fuer-eine-infektion-was-das-fuer-weihnachtsfeiern-bedeutet-ld.1588857
"«Laut unseren Daten führt die Aufnahme von 1000 Virenpartikeln zu einer Infektion», sagt Andreas Bergthaler vom CeMM Forschungszentrum für Molekulare Medizin in Wien. Allerdings sei das ein Durchschnittswert. Man habe festgestellt, dass manchmal bereits 100 Virenpartikel ausgereicht hätten, um eine Person anzustecken. Und in seltenen Fällen kam es sogar erst durch 5000 übertragene Sars-CoV-2-Partikel zu einer Ansteckung. ... kamen Forscher des Massachusetts Institute of Technology zu dem Schluss, dass 300 bis 2000 Sars-CoV-2-Partikel für eine Infektion ausreichen."
Quelle (B1.2): (2020-11-07) https://www.ptaheute.de/news/artikel/circa-1000-viruspartikel-fuer-ansteckung-noetig/
Dort die gleiche Wissenschaftler-Aussage,
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B2. Naturkonstanten regeln den Rest:
Quelle (B2.1): Windgeschwindigkeit:
https://de.wikipedia.org/wiki/Windgeschwindigkeit
Übliche Werte bei "empfundener Windstille" in km/h für den eigenen Wohnort? - Beispiel: wetter.com
Quelle (B2.2): Schallgeschwindigkeit:
Und warum kommt der Schall eines Sprechenden trotzdem an? Die Schallgeschwindigikeit ist rund 340 Meter pro Sekunde (und andere Gesichtspunkte).
https://de.wikipedia.org/wiki/Schallgeschwindigkeit
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C. Verfolgt man die Einführung von Maskenpflicht im Freien im zeitlichen Ablauf, so wird der wahre Grund vermutbar:
Zur Legitimierung von Demonstrationsverboten. Da man die Maskenpflicht wegen des Grundgesetzes nicht auf Demonstrationen beschränken durfte, musste man sie auch für Einkaufsstraßen und für Treffen im Freien verallgemeinern.
Damit entfällt auch der Sinn der Maskenpflicht im Freien für die Gastronomie. (Zu kombinieren mit Belüftungsregeln im Fall der Selbstbedienung im Rauminneren).. .
D1. Der Gesetzgebungsvorschlag dieser Petition verbietet nicht generell die Anordnung von Maskenpflicht.
Es könnte zukünftig Pandemien geben, die je nach Verbreitungsart ganz andere Schutzmaßnahmen erfordern. Ein dauerhaftes Gesetz ist das Anliegen der Petition. Ein dauerhaftes Gesetz in diesem Kontext kann nur die Wissenschaftlichkeit erzwingen, nicht konkrete Maßnahmen.
Ein derartiges Gesetz gibt es bisher nicht. Der Vorschlag bedeutet Beweislastumkehr - erst Wissenschaftlichkeit beweisen, dann erst anordnen. Bisher entscheidet die Politik und lässt durch Wissenschaftler befürworten.
Es fehlt die Pflicht des wissenschaftlichen Nutzen-Nachweises jeder einzelnen Maßnahme - zu führen: (1) Für eine bestimmte Auflagenart - (2) für belastete Gruppen und Gewerbe und Ausbildungsstätten - (3) für betroffene Regionen.
Dies hat unvorstellbaren Schaden erzeugt, der jahrelang fortwirken wird und 30 Jahre lang durch die Steuerzahler abzutragen ist. Dies Gesetz soll bewirken, dass ein pauschal alles lähmende Pandemie-Abwehr dieses Ausmaßes nie wieder vorkommen kann.
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D2. Die mutmaßlich wirklich nützlichen Aufgaben unterblieben im Jahr 2020.
Beispielsweise hätten im Sommer 2020 in einem gewaltigen Investitionsschub alle Altersheime, Schulen, gemeinsamen Büros, öffentliche Verkehrsmittel und überbaute Haltestellen mit Virenschutz-Lüftung ausgestattet werden können.
Hätte sich bis zur Hälfte der Fälle von vorzeitigem Ableben verhindern lassen? Haben Politiker große Gewissenschuld auf sich geladen wegen Unterlassung, weil in ihrer zu juristischen Kompetenz überfordert für die Realität dieser Welt?
Die Möglichkeiten der Virenverminderung waren bekannt. Die Durchsetzung hätte aber Entscheidungskraft, Verantwortung und technologische Kompetenz und naturwissenschaftliche und ökonomische Kompetenz in zuständigen Bundesministerien erfordert. Die Kosten wären ein winziger Bruchteil des damit vermutlich vermeidbaren finanziellen und emotionalen Schadens im Land gewesen.
Zudem wäre es dauerhafte Investition gewesen, also Kapitalbildung durch Gebäudewertsteigerung und nicht "untergegangenes Geld" von gewaltigen neuen Staatsschulden, nun 30 Jahre lang vom Steuerzahler abzutragen.
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E1. Dieser Text umfasst Darlegungen, die durch weitergehende Nachweise vertieft werden könnten.
Die Nachweise werden auf einer Website mit über 100 Seiten geführt (und zwar sachlich, wissenschaftliche, ohne Polemik, ohne Emotion). Eine Petition kann diese 100 Seiten nicht sinnvoll integrieren. Deshalb :
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E2. Wer diese Petition unterzeichnet, erklärt damit nicht Einverständnis mit allen Sätzen dieser Petition. Er/sie erklärt nur Einverständnis, dass dies Gesetz kommen soll. Dieser Forderung kann man sich sicherlich ohne Bedenken anschließen.

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