Bild der Petition Ortsabwesenheit für Arbeitslose bei Feiertagen Verstoß gg Gleichheitsgrundsatz
Bürgerrechte

Ortsabwesenheit für Arbeitslose bei Feiertagen Verstoß gg Gleichheitsgrundsatz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Ich beantrage hier, die Änderung der 21 Tage Ortsabwesenheitsregelung inkl. Feiertage auf 21 Werktage, weil sie dem Gleichheitsgrundsatz zwischen Arbeitnehmern und Arbeitslosen nicht entspricht. Der Arbeitslose wird hier erheblich schlechter gestellt, weil kein Arbeitnehmer an Feiertagen, wie z.B. 24.-26.12.,, 1.1. etc. Urlaub nehmen muss.

Es kann nicht sein, dass ein arbeitsloser Bürger, zum Bürger 2. Klasse wird, insbesondere wenn er heutzutage über elektronische Medien wie Handy und Internet jederzeit und 24 Std. tgl. erreichbar ist oder dafür Sorge tragen kann. Die Arbeitsagentur stellt heutzutage extra die Möglichkeit zur Verfügung, dass der Bürger neben der schriftlichen Erreichbarkeit, ggf. auch mit Nachsendeanträgen, auch via email-System der Arbeitsagenturen und eigener email-Adresse 24 Std. erreichbar ist.

Es gibt also überhaupt keinen Grund, zu behaupten, der arbeitslose Bürger sei in seiner Erreichbarkeit eingeschränkt. Darüber hinaus wird mit an 99iger Sicherheit kein Arbeitgeber ein Einstellungs-/Bewerbungsgespräch an einem Feiertag/Sonntag führen. Einzelne Ausnahmen können bei über 2 Millionen Arbeitslosen wohl kaum eine Berücksichtigung finden.

Begründung

Ich möchte, dass der Gleichheitsgrundsatz zwischen Arbeitnehmern und Arbeitslosen gewahrt wird.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.01.2020
Petition endet: 15.04.2020
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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