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Petitsioon viidi lõpule
See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.
Petitsioon on adresseeritud: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen dass Beihilfeempfänger des Bundes, welche teilversicherungspflichtig bei einer privaten Krankenkasse sind (z. B. 30%) ihre Gesamtkostenrechnungen bei der Beihilfekasse des Bundes (z. B. Bundesverwaltungsamt, Dienstleistungszentrum, Stuttgart) einreichen können, die Beihilfekasse prüft, den eigenen Rechnungsbetrag zur Zahlung anweist und die Belege an die Privatkasse des Rechnungsempfängers zur weiteren Bearbeitung übersendet.
Selgitus
Nach jetziger Praxis muss der Rechnungsempfänger selbst die Rechnungen sowohl zur Beihilfekasse des Bundes als auch zur privaten Krankenkasse einreichen, wobei Belege bei der Beihilfekasse des Bundes erst eingereicht werden können, wenn ein Grenzbetrag von 200 € erreicht oder überschritten worden ist, oder die Verjährungsfrist von einem Jahr droht überschritten zu werden.Dadurch besteht laufend die Gefahr, die Einreichungsbedingungen zu überschreiten und dadurch einen negativen Bescheid zu erhalten, was bedeutet, dass der Beihilfeberechtigte die Kosten selbst zu tragen hat.
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Petitsioon algas:
14.11.2019
Petitsioon lõpeb:
11.12.2019
Piirkond :
Saksamaa
teema: