Maskenpflicht in Grundschulen .Alternativen. ä

Die Petition wurde wegen Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen gesperrt.
Petitionen, die gegen die Nutzungsbedingungen von openPetition verstoßen, werden beendet und sind nicht mehr öffentlich findbar.

Grund der Sperrung

Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Warum bittet openPetition um Quellen?

Bitte geben Sie einzelne Quellen für die einzelnen Aussagen an. Eine Webseite mit vielen Quellen zu verlinken ist nicht ausreichend. Betrifft: "Sozialisationsdefizit, ungünstige Auswirkungen auf die psychosoziale und motorische Entwicklung, Integrationsdefizit, Kindeswohlgefährdung mit häuslicher Vernachlässigung und Gewalt, seelische Probleme der Kinder durch existenzielle Sorgen und Überforderung der Erziehungsberechtigten, Sorge der Kinder, sie könnten vulnerable Haushaltsangehörige wie Hochbetagte anstecken, extreme Situationen für Kinder mit besonderen Bedarfen wie Behinderung, chronischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und mit psychisch kranken Eltern. (Quelle: www.dgpi.de)"

Die Initiatorin bzw. der Initiator der Petition wurde von der openPetition-Redaktion auf den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht und hatte fünf Tage Zeit, die Petition zu überarbeiten. Dies ist nicht erfolgt. Die Petition wurde deswegen gesperrt.

Text der Petition

Anstatt dauerhafte Maskenpflicht plädiere ich für Plexiglas-Trennwände auf den Tischen , Teilzeit- /Blockunterricht, kleine Gruppen im Klassenzimmer um genügend Abstand zu gewährleisten. Zudem sind Konferenzräume, Veranstaltungsgebäude, die sowieso gerade leer stehen oder Zelte, Container.Ansonsten müssen den Schulen genügend Masken zur Verfügung gestellt werden, um einen regelmäßigen Austausch bei den Kindern zu gewährleisten. Nicht jede Familie kann sich diesen Maskenkonsum leisten.


Unsere Kinder sind die leidtragendsten der Pandemie und doch hört man kein Murren, brav erdulden sie alles was Ihnen auferlegt wird, geschlossene Spielplätze, geschlossene Vereine, gesperrte Fußballplätze, Masken tragen, Abstand halten, kaum Freunde sehen, Schule nur noch zu Hause, Spielzeuggeschäfte geschlossen, Geburtstage fallen aus, kaum sportliche Betätigung, Oma und Opa dürfen nicht besucht werden, nicht einmal Verwandte die im Krankenhaus liegen darf man besuchen und leider viel zu oft, sind sie den Launen ihrer Eltern schutzlos ausgeliefert.. zum Vertrauenslehrer/ Vertrauenslehrerin gehen ist im Moment kaum möglich… wie soll man sich jemandem anvertrauen dem man sich nicht nähern darf? Vermehrt werden Stimmen laut, dass viele Kinder bereits psychische Störungen aufweisen, sie können nicht begreifen was da gerade passiert und sie bekommen immer weitere Verpflichtungen oder Entbehrungen auferlegt. Sozialisationsdefizit, ungünstige Auswirkungen auf die psychosoziale und motorische Entwicklung, Integrationsdefizit, Kindeswohlgefährdung mit häuslicher Vernachlässigung und Gewalt, seelische Probleme der Kinder durch existenzielle Sorgen und Überforderung der Erziehungsberechtigten, Sorge der Kinder, sie könnten vulnerable Haushaltsangehörige wie Hochbetagte anstecken, extreme Situationen für Kinder mit besonderen Bedarfen wie Behinderung, chronischen Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und mit psychisch kranken Eltern. (Quelle: www.dgpi.de) Gerade die Kleinsten brauchen dringend unsere Hilfe um wenigstens die Neueste Bürde von ihren kleinen Schultern zu nehmen. Wir fordern die ab dem 22.03.2021 eingeführte Maskenpflicht für ALLE Grundschüler ab der 1. Klasse im Schulunterricht mit sofortiger Wirkung wieder aufzuheben. Verstoß gegen UN-Kinderrechte Als Ausgangspunkt ist es wichtig auf einen bedeutsamen Punkt hinzuweisen: Deutschland hat sich als Vertragsstaat dazu verpflichtet, die UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten. Dort heißt es in Artikel 3 "Wohl des Kindes": Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleich viel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. Der Kindeswohlvorrang ist nicht nur ignoriert worden, sondern es wurde plötzlich aus dem Kinderschutz eigentlich nur der Schutz vor Kindern.

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