Kultur

Kultur ins Grundgesetz

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

36.154 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

36.154 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 21.09.2022
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Die Freiheit der Kunst wird unter Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützt und stellt damit ein Grundrecht dar.
Doch Kunst und Kultur können nur frei sein und ihre gesellschaftliche Aufgabe erfüllen, wenn ihnen die dafür notwendige Achtung und Akzeptanz auf bundespolitischer Ebene entgegengebracht wird. Bislang wird die Kulturförderung in weiten Teilen als freiwillige Aufgabe der Länder und Kommunen betrachtet.
Wir sind jedoch der Überzeugung, dass der Stellenwert von Kunst und Kultur als ein kollektives gesellschaftliches Interesse grundrechtlich geschützt werden muss.
Dies beinhaltet nicht nur den Schutz unseres kulturellen Erbes, sondern auch die Förderung der kulturellen Landschaft in ihrer ganzen Vielfalt.
Kunst und Kultur existieren nicht um ihrer selbst willen, sondern brauchen und suchen den Dialog mit der Bevölkerung, dem Publikum. Jeder Mensch – ungeachtet seiner Lebenssituation oder seiner finanziellen Bedingungen – hat einen Anspruch auf kulturelle Teilhabe. Und obwohl dieses Menschenrecht in der UN-Charta verbrieft ist - zu deren Unterzeichnern die Bundesrepublik Deutschland gehört - sind wir von der Schaffung der dafür notwendigen Chancengleichheit noch sehr weit entfernt.
Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf:
Den Schutz von Kunst und Kultur als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern.
Das Recht auf unbeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am kulturellen Leben und an kultureller Bildung als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern.
Langfristige stabile Sicherungsinstrumente für Kunst- und Kulturschaffende zu etablieren, sowie ein auf sie zugeschnittenes gesetzliches Regelwerk zu schaffen, das sie vor unverschuldeten Verdienstausfällen schützt.
Alle drei Forderungen sind aus unserer Sicht Obliegenheiten des Staates und der gesellschaftlichen Kräfte.

Begründung

Die kulturelle Qualität einer Gesellschaft ist ihr wirklicher Reichtum. Demokratie braucht den kulturvollen Dialog und die Wertschätzung von Kunst und Kultur seitens der Politik.
Von der darstellenden Kunst über Musik, Literatur, bildende und performative Kunst, Film- und Medienkunst bis hin zur Soziokultur produzieren ALLE Kunstformen mehr als bloßes Vergnügen.
Kultur leistet seit dem Beginn der Menschheitsgeschichte in all ihren Ausprägungen einen elementaren Beitrag zur gesellschaftspolitischen Bildung.
Sie vermag Gemeinsinn zu stiften und einen Zusammenhalt zu erzeugen. Sie verbindet Menschen, unabhängig ihres Alters, Geschlechts oder ethnischer und sozialer Herkunft und trägt damit wesentlich zum Erhalt sowie der Entwicklung unserer pluralistischen und friedlichen Gesellschaft bei. Sie liefert vielfältige Impulse und Denkanstöße zur Willens- und Persönlichkeitsbildung, sie transportiert Wissen und sie fungiert gleichermaßen als Bewahrerin ideeller Güter wie auch als visionäre Gestalterin.
All dies leistet Kultur mit einem Verständnis, das aus ihr selbst erwächst. Ihr Wert lässt sich durch nichts ersetzen und sie ist zweifellos ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft.
Wir betrachten daher den grundsätzlichen Schutz von Kunst und Kultur sowie den Schutz aller in ihr Tätigen als eine bundespolitische Verpflichtung – unabhängig davon, ob es um staatlich geförderte Kulturbetriebe und Spielstätten oder Institutionen der freien Szene geht. Denn die grundrechtlich verankerte Freiheit der Kunst verkommt zur Phrase, wenn ihre materiellen Bedingungen ausgeblendet werden.
Analog zum Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung verstehen wir zudem den freien und unbeschränkten Zugang zu Kunst und Kultur als gesellschaftspolitische Pflicht. Kulturelle Bildung darf kein elitäres Privileg sein, sondern muss für alle Bundesbürger *innen als Instrument sozialer und kultureller Teilhabe zur Verfügung stehen.
Wir bitten alle Kulturschaffenden, politischen Vertreter *innen und Bürger *innen dieses Landes um Unterstützung unseres Vorhabens und Mitzeichnung dieser Petition.
Kathrin Schülein, Intendantin Theater Adlershof für KULTUR INS GRUNDGESETZ
www.kulturinsgrundgesetz.de
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Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Kathrin Schülein aus Berlin
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.12.2020
Petition endet: 12.12.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Kultur

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

  • Liebe Kulturschaffende, Interessenten und Interessentinnen, liebe Mitstreiter und Mitstreiterinnen,

    Vor einem Jahr haben wir uns in ein großes Thema hineingedacht - Kultur ins Grundgesetz .
    Mehr als 33.000 Unterschriften sind seither gesammelt. So manches hat inzwischen von der Idee abzulenken versucht.
    Nun, im Endspurt bis zum 12.12.2021, wissen wir mehr über den Umgang mit Kultur in diesem Land.
    Jede Unterschrift zählt, um uns vor den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu bringen.

    Mehr denn je brauchen wir langfristige Strategien, um die Kultur als einen Grundpfeiler unserer Gesellschaft zu erhalten und zu schützen.
    Am 04. August war unsere Initiative eingeladen zur Kulturministerkonferenz und konnte sich mit 14 Vertreterinnen... weiter

Aus dem Osten wird vielfach kritisiert, dass das Grundgesetz ein "westdeutsches" Grundgesetz sei, keine gemeinsam erarbeitete, gesamtdeutsche Verfassung. Mit der angestrebten Grundgesetzänderung würde der Gedanke "Kultur für alle", der in der DDR sehr wichtig war, Eingang ins Grundgesetz finden. Das Grundgesetz würde dadurch etwas mehr zu einer "gesamtdeutschen Verfassung", was für viele Menschen im Osten Deutschlands wichtig ist. Weiterhin würde die Platzierung als Artikel 20b eine gute Balance von Natur und Kultur als Staatsziel zum Ausdruck bringen.

Das Argument richtet sich nur gegen die leider sehr unklare Zielsetzung: Was soll konkret in das Grundgesetz aufgenommen werden? Der Petition liegt scheinbar ein Missverständnis des Grundgesetzes zugrunde. Begründung: Grundrechte sind erster Linie Abwehrechte gegenüber dem Staat. Nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Wahlrecht) dienen sie auch der Teilnahme, sie vermitteln aber grundsätzlich keine unmittelbaren Ansprüche auf irgendetwas. Das Grundgesetz ist daher schlicht nicht der richtige "Ort" für die Umsetzung des Vorhabens. Außerdem ist die Kunstfreiheit bereits grundrechtlich geschützt in

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