1,191 署名
請願書の宛先: Bayerischer Landtag
Um die Krankenhausversorgung der Bürgerinnen und Bürger in Bayern bedarfsgerecht und auf hohem medizinischem Niveau sicherzustellen, kommt Bayern sofort seiner gesetzlichen Pflicht nach, die Krankenhausplanung in Bayern aktiv zu gestalten.
理由
Nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG § 6 Abs. 1) sind die Bundesländer verpflichtet, Krankenhauspläne und Investitionsprogramme aufzustellen. Zweck dieses Gesetzes „ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen digital ausgestatteten, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen“. „Er beinhaltet daher Entscheidungen zu Standort, Fachrichtungen, Versorgungsstufe und Bettenzahl der Krankenhäuser“. Der Freistaat Bayern versagt bisher mit einer vorausschauenden, steuernden und gestalterischen Krankenhausplanung komplett und schiebt diese, meist unbequeme Aufgabe, an die Betreiber, sprich an die mit dem Sicherstellungsauftrag beauftragten Landräte, Kreistage, Oberbürgermeister und Stadträte ab. Dies hat zur Folge, dass die Staatsregierung den Krankenhausplanungsauftrag bisher nur mit einer oftmals ungenügenden, verspäteten Reaktion auf den sich im Umbruch befindlichen Krankenhausbereich wahrnimmt.
So machte jüngst der bayerische Landkreistag in einem Brandbrief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder deutlich, dass zwingend erforderliche Strukturanpassungen in der Krankenhauslandschaft die steuernde – und auch gesetzlich dafür vorgesehene – Hand des Freistaates bedarf. Ansonsten drohe unter den Krankenhäusern in Bayern „eine gegenseitige Kannibalisierung“. Zudem beklagt der bayerische Landkreistag in dem Schreiben, dass sich die bayerische Krankenhausplanungsbehörde „bisher vollkommen aus der Verantwortung“ ziehe.
Schon im September 2024 stellte der VdK Bayern „Kein gutes Zeugnis für die Staatsregierung“ aus, weil die meisten Bundesländer längst in konkrete Planungen gegangen seien, während Bayern immer noch abwarte.
Bereits im August letzten Jahres forderte der Präsident des bayerischen Gemeindetages, Uwe Brandl, für Bayern eine verbindliche Strukturplanung der Krankenhauslandschaft (siehe SZ vom 9.8.24, Seite 29). Weiter betonte er, dass ein Abwarten „brandgefährlich“ sei, weil dies zu einer kalten Strukturreform bei den Kliniken in Bayern führen werde. Während also dringender Handlungsbedarf besteht, kommen die bayerischen Landräte in dem Schreiben des Landkreistages von Mitte Dezember zu der Feststellung: „Wir sehen mit großer Sorge, dass die politische Sprengkraft dieses Prozesses vom Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention auch nicht ansatzweise erkannt wird“.
Quellen:
- Krankenhausfinanzierungsgesetz § 1 Abs. 1
- www.stmgp.bayern.de/meine-themen/fuer-krankenhausbetreiber/krankenhausplanung/
- https://www.bay-landkreistag.de/media/104833/7-punkte-plan-der-bayerischen-staatsregierung-zur-krankenhausreform.pdf
- VdK Zeitung September 2024, Seite 13
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議論
Nur "von oben" kann eine Flächendeckung überprüft und sichergestellt werden, das benötigte Geld zur Verfügung gestellt und langfristige Planungen erstellt werden. Die Koordination der einzelnen Betreiber untereinander ist unmöglich zu schaffen. Eine Abdeckung im ländlichen Raum ist auch aus demografischen Gründen (Attraktivität für junge Familien) wichtig, was am besten "von oben" zu steuern ist.
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人々が署名する理由
Damit im Notfall das nächste Krankenhaus schnell angefahren werden kann. Nicht 1 Stunde oder länger Anfahrtszeit
Es wird höchste Zeit, dass das Land Bayern Verantwortung übernimmt und nicht auf die Kommunen abschiebt. Gestalten, statt geschehen lassen - jetzt!
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Gesundheitsversorgung ist öffentliche Daseinsvorsorge. Sie muss finanzierbar sein. Das darf aber nicht zu Profiten einiger weniger zu Lasten vieler führen.