130 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Dauer des Krankengeldes (hier: § 48 SGB V Abs. 3 i. V. m. § 49 SGB Abs. 1 Satz 1)Der Bundestag möge beschließen, dass Zeiten, in denen Versicherte während der Arbeitsunfähigkeit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen (Lohnfortzahlung) erhalten, nicht wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld berücksichtigt werden.
Αιτιολόγηση
Erstens: Lohnfortzahlung ist eine arbeitsvertragliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zweitens: Während der Zeiten der Lohnfortzahlung werden Beiträge zur Krankenversicherung abgeführt. Drittens: Krankengeldzahlungen erfolgen während dieser Zeit nicht. Es ist deshalb vollkommen sinnwidrig, diese Tage der Lohnfortzahlung wie Zeiten des Bezugs von Krankengeld anzusehen – als hätte der Versicherte Krankengeld erhalten.Nachfragen im Bundesversicherungsamt und im Bundesministerium für Gesundheit ergaben keine plausible Erklärung für die bestehende gesetzliche Regelung.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
17/08/2015
Η αναφορά τελειώνει:
13/01/2016
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 29.08.2017Pet 2-18-15-82710-024253
Krankengeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition werden die gesetzlichen Regelungen angesprochen, nach denen die
vom Arbeitgeber im Krankheitsfall geleistete Entgeltfortzahlung auf den
Krankengeldanspruch angerechnet wird.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 130 Mitzeichnungen sowie
12 Diskussionsbeiträge... παρακάτω
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.