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청원서는 다음 주소로 보내집니다. Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
Das Sportförderungsgesetz RLP (SportFG) in der Fassung vom 09.12.1974 ist seit dem 01. Januar 1975 in Kraft getreten. In dem Gesetz ist im § 15 II SportFG RLP festgeschrieben, dass öffentliche Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen den Sportorganisationen kostenfrei für Übungs- und Wettkampfzwecke zur Verfügung gestellt werden. Der Satz 3 des Paragraphen lautet: "Hallen- und Freibäder sind in der Regel von der kostenfreien Benutzung ausgenommen."
Der Sportbund Rheinland schreibt in seinen Hinweisen zum SportFG folgendes: "Durch die Worte "in der Regel" hat der Gesetzgeber deutlich machen wollen, dass die Träger nicht durch Gesetz verpflichtet werden sollen, für die Benutzung von Hallen- und Freibädern in allen Fällen Entgelte zu erheben. Der Gesetzgeber hat es den Trägern ermöglichen wollen, in Einzelfällen, z. B. Schwimmsportvereinen oder der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, auch Hallen- und Freibäder für den Übungs- und Wettkampfbetrieb kostenfrei zur Verfügung zu stellen." (vgl. Punkt 4.2 der Hinweise zum SportFG)
Im Schwimmverband Rheinland e.V., aber auch im ganzen Rheinland-Pfalz, wird die Öffnungsklausel "in der Regel" für eine kostenfreie Nutzung der Schwimmbäder durch die Sportorganisationen nur noch sehr selten angewandt. Vielmehr wurden in den letzten Jahren die Badmieten für die Schwimmausbildung, bzw. den Schwimmsport aufgrund steigender Energiepreise in Teilen erheblich erhöht. Viele Vereine können die Badmieten nicht mehr mit den Mitgliedsbeiträgen decken und müssen die Mitgliedsbeiträge erhöhen, bzw. planen die Erhöhung.
Auch die Schwimmvereine, -verbände und Lebensrettungsgesellschaften dürfen nicht gegenüber anderen Sportarten, denen eine kostenlose Nutzung per Gesetz ohne Einschränkung zur Verfügung steht, benachteiligt werden.
Daher fordert der Schwimmverband Rheinland e.V. die Änderung des § 15 II SportFG. Hallen- und Freibäder sind den Sportorganisationen ebenfalls kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
이유
Begründung für die Petition zur Änderung der Sportförderrichtlinie Rheinland-Pfalz zur
kostenfreien Nutzung von Schwimmbädern durch Sportorganisationen (Vereine, Verbände und DLRG)
1. Schwimmen als Bildungsauftrag und lebenswichtige Fähigkeit:
Schwimmen zu lernen ist nicht nur ein Bestandteil des schulischen Bildungsauftrags, sondern
auch eine grundlegende Fähigkeit, die Leben retten kann. Schwimmvereine leisten einen
entscheidenden Beitrag, um Kinder, Jugendliche und Erwachsene sicher im Wasser zu machen.
Sie ergänzen und erweitern den schulischen Schwimmunterricht und tragen aktiv zur Prävention
von Badeunfällen bei. Die kostenfreie Nutzung von Schwimmbädern würde es Vereinen
ermöglichen, dieses wichtige Ziel besser zu verfolgen und langfristig mehr Menschen den Zugang
zum Schwimmsport zu ermöglichen.
2. Steigende Energiekosten und hohe Badmieten belasten Vereine:
Die Energiekrise und die steigenden Betriebskosten für Schwimmbäder führen dazu, dass viele
Kommunen die Nutzungskosten für Vereine erhöhen. Diese hohen Badmieten sind für viele
Schwimmvereine kaum mehr tragbar und gefährden deren Existenz. Besonders kleine und
ehrenamtlich geführte Vereine stehen vor großen finanziellen Herausforderungen. Durch eine
kostenfreie Nutzung der Schwimmbäder könnten die Vereine ihre Arbeit fortsetzen, ohne ständig
um ihre finanzielle Zukunft bangen zu müssen.
3. Förderung der Vereinsarbeit und Stärkung der Gemeinschaft:
Sportvereine sind eine unverzichtbare Säule der Gesellschaft. Sie fördern Gesundheit,
Gemeinschaft und Integration. Schwimmvereine übernehmen zusätzlich eine wichtige soziale
Verantwortung, indem sie Schwimmkurse für Kinder aus sozial schwächeren Familien, Migranten
oder auch Menschen mit Behinderungen anbieten. Kostenfreie Schwimmbadnutzung würde es
den Vereinen erleichtern, ihre Angebote aufrechtzuerhalten und gesellschaftliche Teilhabe zu
gewährleisten.
4. Schutz des Schwimmsports und der Nachwuchsförderung:
Wenn die finanzielle Belastung für Schwimmvereine weiter steigt, droht ein Rückgang des
ehrenamtlichen Engagements und der Mitgliederzahlen. Dies hätte langfristige Folgen für die
Nachwuchsförderung und den Schwimmsport als Ganzes. Die kostenfreie Nutzung der
Schwimmbäder würde helfen, diesen Trend aufzuhalten und jungen Talenten eine Perspektive zu
bieten.
5. Gleichbehandlung gegenüber anderen Sportarten
Während die kostenfreie Nutzung von öffentlichen Sport-, Spiel- und Freizeitanlage im § 15 II SportFG festgeschrieben ist, werden die Sportorganisationen im Schwimmsport (Vereine, Verbände und DLRG) dadurch benachteiligt, da diese mit den Mitgliedsbeiträgen die Badmieten finanziert werden müssen.
Fazit:
Um die Bedeutung des Schwimmsports als lebenswichtige Fähigkeit, Bildungsauftrag und
gesellschaftliches Gut zu sichern, ist eine Anpassung des Sportförderungsgesetzes in Rheinland-Pfalz
dringend notwendig. Die kostenfreie Nutzung der Schwimmbäder für Vereine würde die
finanziellen Hürden abbauen, die Vereinsarbeit stärken und die Sicherheit im Wasser nachhaltig
fördern. Wir fordern daher die Landesregierung auf, diese Änderung schnellstmöglich
umzusetzen.
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청원에 대한 정보
청원 시작:
2024. 12. 18.
청원 종료:
2025. 06. 17.
지역:
Rheinland-Pfalz
범주:
스포츠
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Meine Kinder engagieren sich sehr in der Nachwuchsförderung und hatten selbst nicht die Möglichkeit am Schulschwimmen teilzunehmen. Die Anzahl der Nichtschwimmer ist immer noch zu hoch!
Schwimmen ist nicht nur ein Sport, sondern ein übelebenswichtiger Skill. In den Vereinen wird dieser nicht nur Sportler:innen, sondern auch Nichtschwimmenden vermittelt. Wichtige gesellschaftliche Aufgaben sollten auch gesellschaftlich unterstützt werden.
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Weil ohne Bäder keine Schwimmkurse angeboten werden können. Heißt, es werden weitere Kinder ertrinken, weil sie nicht schwimmen können.