Keine Testpflicht für Kinder an Schulen und Kitas

Die Petition wurde wegen Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen gesperrt.
Petitionen, die gegen die Nutzungsbedingungen von openPetition verstoßen, werden beendet und sind nicht mehr öffentlich findbar.

Grund der Sperrung

Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Warum bittet openPetition um Quellen?

Bitte geben Sie eine Quelle (links) für die folgenden Aussagen an oder machen deutlich, dass es sich um Ihre eigene Meinung handelt: -Eine Testpflicht für Kinder an Schulen und Kitas sind rechtswidrig. -Die vorgesehene Art der Testung verstößt zudem gegen die Datenschutzrundverordnung Art 5 Abs 1 Buchstabe a, Art 6 Abs 1 Satz 1 Buchstabe a - Eine rechtmäßige Einwilligung liegt nicht vor, da sie unter Druck erteilt wird. Bitte formulieren Sie die folgenden Aussagen neutral: - Wir müssen unsere Kinder schützen vor dem Wahnsinn! Ähnliche Petition, die bereits existiert: https://www.openpetition.de/petition/online/keine-testpflicht-fuer-kinder-in-kitas-und-schulen-2

Die Initiatorin bzw. der Initiator der Petition wurde von der openPetition-Redaktion auf den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht und hatte fünf Tage Zeit, die Petition zu überarbeiten. Dies ist nicht erfolgt. Die Petition wurde deswegen gesperrt.

Text der Petition

Eine Testpflicht für Kinder an Schulen und Kitas sind rechtswidrig.
Alleine aus Datenschutzgründen nicht tragbar.
Wir müssen unsere Kinder schützen vor dem Wahnsinn!


Die Anordnung verletzt die Würde der Kinder und Jugendlichen, weil sie sie unnötigerweise in eine Situation bringt, in der die Intimsphäre, ihre Privatsphäre und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden.
Die Schüler sind an einem erheblichen Maß an Stress, Beschämung und Angst ausgesetzt.
Die vorgesehene Art der Testung verstößt zudem gegen die Datenschutzrundverordnung Art 5 Abs 1 Buchstabe a, Art 6 Abs 1 Satz 1 Buchstabe a
Eine rechtmäßige Einwilligung liegt nicht vor, da sie unter Druck erteilt wird.
Wir müssen für unsere Kinder kämpfen!

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