Περιοχή: Γκόσλαρ
Κατασκευές

Keine Bebauungsplanänderung am Kattenberg

Η αναφορά απευθύνεται σε
Stadtrat Goslar

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Η αναφορά απευθύνεται σε: Stadtrat Goslar

Der aktuell gültige Bebauungsplan Kattenberg II soll geändert werden. Die bisher als erhaltungswürdig eingestufte Grünfläche mit dem Altbaumbestand soll bebaut werden, um den Investoren die Möglichkeit zu geben, statt der geplanten Einfamilienreihenhäuser weitere vier Wohnblöcke für Mietwohnungen zu errichten. https://www.goslar.de/stadt/politik/allris/vo020_r.asp?VOLFDNR=9135
Das dient allein der Renditemaximierung der Investoren.

Wir fordern den Stadtrat Goslar auf, dieser Änderung nicht zuzustimmen.

Αιτιολόγηση

Die Begründung für den aktuell gültigen Bebauungsplan lautet:
„Das attraktive, zentral gelegene Baugebiet soll nach der städtebaulichen Planung verschiedenen Nutzergruppen offenstehen. Hierzu gehören Senioren und Familien sowie auch BürgerInnen mit mittleren bis höheren Einkommen. 
Das Ziel der Durchmischung des neuen Wohngebiets für verschiedene Nutzergruppen sollte weiterhin verfolgt werden.“ - https://www.goslar.de/stadt/politik/allris/vo020_r.asp?VOLFDNR=3890

Diese Durchmischung soll nicht mehr stattfinden. Eine Begründung dazu wurde bisher nicht veröffentlicht.

Eine Studie zur Auswirkung der Änderungen auf die Umwelt (ab S. 19 "Vorlage-Sammeldokument" https://www.goslar.de/stadt/politik/allris/vo020_r.asp?VOLFDNR=9135) kommt zu der Beurteilung:

"Zwar ist die Quantität an Bäumen deutlich höher als im B-Plan gefordert, jedoch können insbesondere die auf dem Dach der Tiefgarage gepflanzten Kleinbäume die ökologische Funktionen der überplanten vier Altbäume dauerhaft nicht ersetzen. So entsteht ein erhebliches qualitatives Defizit. Wegen der räumlichen und standörtlichen Enge der Bauentwurfsplanung von JUNICKE & TE- WO, gelingt es auch ALNUS (Plan 5) bei Weitem nicht durch Pflanzung weiterer Bäume im Plangebiet, diese Defizite vollständig auszugleichen."

Diese negativen Auswirkungen der Bebauung der Grünfläche mit dem Altbaumbestand muss vermieden werden. Die Alibibegrünung des Grundstücks kann den ökologischen Nutzen des derzeitigen Baumbestands nicht ersetzen.

Um ein harmonisches Ortsbild zum Stadtgarten zu schaffen, bestimmt der aktuell gültige Bebauungsplan:
"Die maximal zulässige Geschosszahl wird von Süd nach Nord gestaffelt. Im Norden sind drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss (Penthaus), im Süden zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss zulässig." https://www.goslar.de/stadt/politik/allris/vo020_r.asp?VOLFDNR=3595

Warum diese harmonische Ortsbild mit dem neuen Bebauungsplan nicht mehr geschaffen werden soll, wurde bisher nicht begründet.

Σας ευχαριστούμε για την υποστήριξή σας, Carsten Hoppmann , Goslar
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Η αναφορά ξεκίνησε: 13/09/2024
Η αναφορά τελειώνει: 30/10/2024
Περιοχή: Γκόσλαρ
Κατηγορία: Κατασκευές

Νέα

  • Bauausschuss stimmt der Änderung zu

    στον/-ην/-ο 09.02.2025

    Wie befürchtet hat der Ausschusses für Bauen und Umwelt der geplanten Änderung des Bebauungsplans Kattenberg II zugestimmt. Es ist zu erwarten, dass auch der Rat zustimmen wird. Vielleicht helfen noch Leserbriefe zum entsprechenden Artikel vom 07.01.2025 in der GZ oder direkte Ansprache der Ratsmitglieder, die Zustimmung doch noch abzuwenden.

  • Folgende E-mail wurde am 01.02.2025 versand

    Betreff: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am Mittwoch, den 5. Februar 2025

    Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
    sehr geehrte Gruppensprecherin,
    
sehr geehrte fraktionslose Ratsmitglieder,

    in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am Mittwoch, den 5. Februar 2025, steht erneut die Änderung des Bebauungsplans Kattenberg II auf der Tagesordnung.
    In den Anlagen zur Vorlage 2024/112-03 („Behandlung Stellungnahme Petition“) finden Sie das Ergebnis der Unterschriftensammlung gegen diese Änderung.
    313 Goslarer Bürgerinnen und Bürger, von insgesamt 359 Unterzeichnern der Petition, sprechen sich klar gegen die geplante Bebauungsplanänderung aus.
    Die aktuelle Verwaltungsvorlage... παρακάτω

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    vielen Dank für das Unterzeichnen der Online-Petition.

    Mit der Veröffentlichung des geänderten Bebauungsplans unter www.goslar.de/wirtschafts-und-zukunftsort/bauen-und-wohnen/bauleitplaene-im-verfahren#h7582 startete die vierwöchige Frist zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB.

    Damit Ihre Interessen als Bürgerinnen und Bürger ausreichend berücksichtigt werden, können Sie bis zum 4.11.24 Ihre Bedenken und Einwände direkt per E-mail an lukas.sandvoss@goslar.de einreichen.

    Je mehr begründete Einwände gegen die Bebauungsplanänderung bei der Stadt eingehen, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Bedenken Gehör finden.
    Anschließend wird es nach einer erneuten Beratung im Bauausschuss... παρακάτω

Συζήτηση

Es ist ein wichtiger Park für die Anwohner, die Schulkinder des Ratsgymnasiums, da der Drogenpark neben dem Gymnasium von den Kindern abgelehnt wird. Außerdem müsste die Fläche archäologisch erschlossen werden, da es geschichtsträchtiger Boden ist.

Ich bin für den Bebauungsplan und werde mit investieren, gibt ja gute Zinsen.

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