44 Signaturer
Petitionen har nekats
Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.
Framställningen är riktad till: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine unabhängige Überwachungsinstitution eingerichtet wird, die die Verbreitung elektronischer Medien im Internet kontrolliert und dafür sorgt, dass die enthaltenen Informationen auf ihre Richtigkeit überprüft und ggf. korrigiert werden.
Orsak
Die elektronische Medienlandschaft im Internet wird durch die Öffentlichkeit und die Tatsache, dass es beinahe jedem möglich ist, einen eigenen Internetauftritt anzulegen, immer unübersichtlicher und verliert dadurch an Bedeutung für das Erfahren gesicherter, klarer und übersichtlicher Informationen. Auch die Anzahl von Seiten, die einzig Linksammlungen auf andere Seiten darstellen nimmt explosionsartig zu, was eine einfache Suche von vielerlei Informationen erschwert und zu unnötigem Zeitaufwand führt.
Information om petitionen
Petition startade:
2009-01-13
Petitionen avslutas:
2009-03-13
Region:
Tyskland
Kategori :
Nyheter
-
Beendet: Der Petition wurde nicht entsprochen
den 8.6.2017Stefano Röhm Internet Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2010 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, eine unabhängige Überwachungsinstitution einzurich-
ten, die im Internet verbreitete Informationen auf ihre Richtigkeit überprüfen und da-
für sorgen soll, dass diese ggf. korrigiert werden.
Zur Begründung der öffentlichen Petition, der sich 44 Mitzeichner angeschlossen ha-
ben, wird ausgeführt, die elektronische Medienlandschaft - das Internet - werde
durch die Möglichkeit für jedermann, einen eigenen Internetauftritt einzurichten, im-
mer unübersichtlicher. Das Internet verliere für das Erfahren gesicherter, klarer und
übersichtlicher Informationen dadurch an Bedeutung. Zudem werde die Informations-
suche durch die Vielzahl von lediglich aus Linksammlungen bestehenden Internetsei-
ten erschwert.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich wie folgt dar:
Die Medien erfüllen in der Gesellschaft besondere Funktionen und Aufgaben. Sie
dienen der freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung und prägen Einstel-
lungen und Verhaltensweisen der Menschen. Die Digitalisierung hat die Menge der
zur Verfügung stehenden Informationen und Quellen in einem bislang unvorstellba-
ren Ausmaß vervielfältigt und diese zugleich leicht zugänglich gemacht. Dies eröffnet
für den Einzelnen und die Gesellschaft Dimensionen der Kommunikation, die im ana-
logen Zeitalter unvorstellbar waren. Über Kontinente hinweg können in Echtzeit In-
formationen und Meinungen ausgetauscht werden.
Die klassischen Methoden des Erwerbs und der Verarbeitung von Wissen werden
enorm erweitert. Damit verbessern sich auch die Möglichkeiten der Menschen, aktiv
am gesellschaftlichen und politischen Leben teilzunehmen. Dabei sind die Medien-
nutzer im Internet nicht mehr auf die bloße Rolle als Rezipienten bzw. Konsumenten
vorgefertigter Angebote festgelegt.
Es ist nicht mehr das Privileg von Verlagsunternehmen und Sendern, allein Themen
zu setzen und mit Angeboten zu unterlegen. Vielmehr kann jedermann mit einfachen
technischen Mitteln ebenfalls Inhalte erzeugen und jedem beliebigen Adressaten o-
der Adressatenkreis nicht nur individual-, sondern auch massenkommunikativ
übermitteln. Dies bedeutet eine neue Evolutionsstufe kommunikativer Freiheit und
Partizipation. Es fördert auch die Informationsfreiheit, weil Angebotsfülle und -breite
wachsen können.
Allerdings sind insoweit stimmt der Petitionsausschuss dem Petenten zu die An-
forderungen an das Individuum im Hinblick auf die Fähigkeit zur Selektion von Infor-
mationen und zur Meinungsbildung enorm gestiegen. Damit wächst der Orientie-
rungsbedarf des Individuums und der Gesellschaft: Je mehr und je schneller Informa-
tionen geliefert werden, desto schwieriger ist es, den in allen Lebensbereichen not-
wendigen Überblick über das Gesamtgeschehen zu behalten.
Der verständliche Wunsch nach Orientierung über Relevanz und Vertrauenswürdig-
keit von Informationen lässt sich jedoch nach Ansicht des Petitionsausschusses nicht
durch staatliche Kontrolle erreichen. Nach Artikel 5 Grundgesetz (GG) wird neben
der Presse- und Rundfunkfreiheit und der Freiheit der Berichterstattung durch die
Medien das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsverbreitung gewährleis-
tet. Artikel 5 GG gilt auch für das Internet. Staatliche Stellen können auf den Inhalt
von Medienangeboten wegen des ausdrücklichen Zensurverbots des Grundgesetzes
(Artikel 5 Abs. 1 Satz 3 GG) und des ebenfalls in der Verfassung garantierten Grund-
satzes der Staatsfreiheit der Medien grundsätzlich keinen Einfluss nehmen. Eine
Einschränkung finden diese Freiheitsrechte nach Artikel 5 Abs. 2 GG allerdings in
den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, also etwa des Strafrechts, den gesetzli-
chen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und dem Recht der persönlichen Ehre.
Eine den Vorstellungen des Petenten entsprechende Kontrolle aller Internetinhalte
durch staatliche Stellen ist daher nicht mit Artikel 5 GG vereinbar.
Mehr Orientierung und erleichterte Nutzung von Internetinhalten ist daher nur über
eine Verbesserung der Medienkompetenz zu realisieren. In einer mit wachsender
Geschwindigkeit ständig komplexer werdenden Welt werden für den Einzelnen die
Fertigkeiten und Methoden, sich in einer nicht mehr überschaubaren Flut von Infor-
mationen und Meinungen zu orientieren, immer wichtiger. Medienkompetenz ist des-
halb inzwischen eine der Schlüsselqualifikationen moderner Gesellschaften. Dazu
gehört auch, dass Nutzerinnen und Nutzern Bedingungen, Funktionsweise und Wert
einer freiheitlichen Medienordnung für Individuum und Gesellschaft nahe gebracht
werden.
Der Petitionsausschuss sieht daher in der Förderung der Medienkompetenz eine der
zentralen Aufgaben der Medien-, Jugend-, Familien- und Bildungspolitik. Die Bundes-
regierung hat eine Vielzahl innovativer und nachhaltiger Projekte aufgelegt, die von
Printmedien bis zu Computerspielen sämtliche Medienbereiche umfassen und viel-
fach gemeinsam mit Partnern aus Wirtschaft und Bildungseinrichtungen durchgeführt
werden. Diese Projekte sind in ihren generellen Zielsetzungen und im Einzelnen in
dem Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 ausführlich
dargestellt, der als Drucksache 16/11570 über die Internetseite des Deutschen Bun-
destages unter www.bundestag.de aufgerufen und ausgedruckt werden kann.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen.
Debatt
Inga KONTRA-argument än.