Impfen macht krank
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Grund der Sperrung
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Bitte geben Sie Quellen an für die folgenden Behauptungen: 1. "Sie lügen, wenn Sie behaupten, wir haben einen sicheren Impfstoff gegen Masern. Wir haben überhaupt keinen Impfstoff gegen Masern. Es gibt lediglich einen Kombinationsimpfstoff, der auch gegen Maser wirksam sein soll. Wie erklären Sie sich, dass von den 450 bereits 405 gegen Masern geimpft waren? Das zeigt doch deutlich genug, dass der Masernimpfstoff wirkungslos ist. Ein Totalausfall." 2. "Hier ein Auszug der möglichen Nebenwirkungen, die aus dem Beipackzettel der Impfstoffhersteller: [...]" 3. Zwischen 2001 und 2014 wurden laut Online-Datenbank insgesamt 351 Todesfälle nach Impfungen gemeldet. 4. Nur so ist es zu erklären, dass bei einer Umfrage 70% der Befragten für eine Impfpflicht sind.
Die Initiatorin bzw. der Initiator der Petition wurde von der openPetition-Redaktion auf den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht und hatte fünf Tage Zeit, die Petition zu überarbeiten. Dies ist nicht erfolgt. Die Petition wurde deswegen gesperrt.
Text der Petition
Zum Masern(schutz)gesetz: In Deutschland gab es nach Angaben des Robert Koch-Instituts bis Ende Juli dieses Jahres mehr als 450 Masernfälle.
Sie lügen, wenn Sie behaupten, wir haben einen sicheren Impfstoff gegen Masern. Wir haben überhaupt keinen Impfstoff gegen Masern. Es gibt lediglich einen Kombinationsimpfstoff, der auch gegen Maser wirksam sein soll. Wie erklären Sie sich, dass von den 450 bereits 405 gegen Masern geimpft waren? Das zeigt doch deutlich genug, dass der Masernimpfstoff wirkungslos ist. Ein Totalausfall.
Weiter behaupten Sie, die negativen Meinungen aus dem Internet wären von Verschwörungstheoretikern. Eine weitere Lüge. Hier ein Auszug der möglichen Nebenwirkungen, die aus dem Beipackzettel der Impfstoffhersteller:
Fieberkrämpfe, Husten, Bronchitis, Hautausschlag [Anm. Neurodermitis?], Infektionen der oberen Atemwege, Mittelohrentzündung, Lethargie, Unwohlsein, Mattigkeit, Reizbarkeit, Schreien[ Anm. Schreikinder], Nervosität, Schlaflosigkeit, Thrombozytopenie, thrombozytopenische Purpura [ Anm. Blutgerinnungsstörung mit Blutungsneigung], Transverse Myelitis [ Anm. eine neurologische Erkrankung, die mit einer Entzündung des Rückenmarks einhergeht, (periphäre Lähmung?)], Guillain-Barrè-Syndrom, periphere Neuritis, Enzephalitis [Anm. mit den möglichen Folgen von körperlicher und geistiger Behinderung], Arthralgie, Arthritis [ rheumatische Erkrankung], Meningitis [Anm. mit den möglichen Folgen von körperlicher und geistiger Behinderung?] , Herpes zoster, Allergische Reaktionen, einschließlich anaphylaktische und anaphylaktoide Reaktionen. Nebenhodenentzündung, Reizbarkeit, Krampfanfälle ohne Fieber [ Anm. Epilepsie?], Gangunsicherheit, Schwindel, Gehirnentzündung, Gehirnleistungsstörungen, Fieberkrämpfe (bei Kindern), Augenmuskellähmungen, Sehnerv-Entzündung, nervliche Missempfindungen, allgemeine Nervenentzündung [In schweren Fällen können außerdem Funktionsstörungen von Körperorganen auftreten und vegetative Ausfälle verursachen, d.h. periphäre Lähmungrn?], allgemeine Nervenerkrankung [ Anm. mögliche Gefühlsstörungen,Tics, Epilepsie?] Ohnmacht, Bindehautentzündung, Regenbogenhautentzündung, Innenohr-Taubheit, Bronchialkrämpfe, Husten, Lungenentzündung, Halsschmerzen, Übelkeit, örtlich begrenzte Entzündung des Unterhautfettgewebes, Unterhautblutungen, Verhärtung der Haut, Stevens-Johnson-Syndrom, Juckreiz, Entzündung des Sehnervs an seiner Austrittsstelle aus dem Augapfel, Muskelschmerzen.
Zwischen 2001 und 2014 wurden laut Online-Datenbank insgesamt 351 Todesfälle nach Impfungen gemeldet. Das sind im Durchschnitt mehr als 25 Todesfälle pro Jahr, mehr als zwei Todesfälle pro Monat bzw. etwa ein Todesfall alle zwei Wochen. Die Dunkelziffer ist unbekannt. Das PEI (Paul-Ehrlich-Institut) selbst gibt an, dass die Häufigkeit schwerer Nebenwirkungen mangels Daten noch nicht einmal abzuschätzen sei (Bundesgesundheitsblatt 12/2004, S. 1161). Gleichzeitig wird jedoch öffentlich versichert, die in Deutschland zugelassenen und verimpften Impfstoffe seien sicher.
Leider bekommen die Eltern, wenn sie mit dem Kind zur Impfung beim Kinderarzt sind, diese Beipackzettel nie zu Gesicht, und werden darüber auch nicht mündlich aufgeklärt. Nur so ist es zu erklären, dass bei einer Umfrage 70% der Befragten für eine Impfpflicht sind. Würden diese Menschen über die möglichen Folgen aufgeklärt, würde keiner seine Kinder mehr impfen lassen. Dieser Umstand erklärt auch, dass so wenige Impfschäden gemeldet werden. Weil die betroffenen Eltern gar nicht wissen können, dass die Krankheit ihres Kindes durch die Impfung verursacht wird.
Das verstößt eindeutig gegen Artikel 2 GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Mit dem Masernimpfgesetz zwingen Sie unwissende Eltern dazu, dass diese ihre Kinder einer vorübergehenden oder dauerhaften Schädungung ausliefern. Und das mit einer wirkungslosen Impfung. Sie machen die Eltern unmündig bezüglich der Impfpflicht, ohne diese vorher über alle Möglichkeiten aufzuklären.
Außerdem müssen Sie einmal erklären, wen Sie durch die Impfpflicht eigentlich schützen wollen? Wie soll denn ein ungeimpftes Kind (ungeschützt), ein geimpftes Kind (geschützt) anstecken können? Wenn das Kind geimpft ist, dann ist es doch sicher vor der Masernerkrankung. Oder gibt die Impfung doch keinen Schutz?
Des Weiteren stellen Sie die Erziehungsberechtigten an den Pranger, in dem die Kitas ungeimpfte Kinder melden müssen und Sie den Eltern eine Strafe androhen. Das ist eindeutig ein Verstoß gegen Artikel 1 GG Mit freundlichen Grüssen Helmut Trott
Das Masernimpfschutzgesetz ist gegen das Grundgesetz Artikel I und II. Mit einem unwirksamen Impfstoff sollen Kinder geimpft werden, und werden dabei möglichen schweren Nebenwirkungen ausgesetzt.