Ich bin verfassungstreu - und deshalb islamfeindlich, Herr Innenminister Herrmann!

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Grund der Sperrung

Petitionen, die gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung verstoßen oder diese abschaffen wollen, werden beendet. Petitionen, die zu Hass und Gewalt aufrufen oder die Verbrechen des Nationalsozialismus billigen, leugnen oder verharmlosen, werden beendet. Petitionen, die das Grundgesetz in Frage stellen oder die Strafbarkeit von Volksverhetzung in Frage stellen, werden beendet. Petitionen, die sich gegen die Europäischen Menschenrechtskonventionen oder das Völkerrecht richten, werden beendet.

Betreffend: Die Petition richtet sich gegen das Landesrecht. Die Einrichtung einer Verfassungsschutzbehörde ergibt sich unmittelbar aus dem Grundgesetz. Nach Art. 73 Nr. 10 b GG besteht er im Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und des Bestandes und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder. In Art. 4 GG heißt es des weiteren: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."

Text der Petition

Die Kategorie Islamfeindlichkeit soll kein Beobachtungskriterium sein, nach der Parteien, Organisationen , Gruppen und Personen vom Verfassungschutz Bayerns beobachtet werden, und das bayerische Innenministerium soll beklagt werden wegen Behinderungen von demokratischen Wahlen.


Eine Kategorie “Islamfeindlichkeit” ist nicht rechtstaatlich aus den Voraussetzungen unserer Verfassungsnormen gewonnen und prinzipiell auch nicht gewinnbar und darum ist ihre Anwendung per se nicht-verfassungskonform. Die damit betriebenen offensichtlichen politischen Absichten, die vom bay. Innenministerium gezielt angestrengt werden, sind deshalb selber als ‘Verfassungsfeindliche Bestrebungen’ zu werten. Nicht zuletzt zielen sie auf die Beschränkung der Politischen Willensäußerung der Bevölkerung zum Beispiel in Wahlen ab. Sie sollen unter anderem Politische Konkurrenten auf dem ‘kalten Rechtsweg’ eines gesetzlosen Ministereingriffs ins Rechtsgeschehen ausschalten und/oder mindestens massiv behindern.

In jedem Demokratischen Staatswesen würden gegen solche verfasungsvernichtende Staatsaktionen massenhafte Demonstrationen mit hundertausenden von Selbstanzeigen “Ich bin islamfeindlich” stattfinden.

Unsere Verfassung gibt uns nämlich das Recht, islamfeindlich zu sein, und in meinem Verständnis von Islam, erlegt uns unsere Verfassung sogar die Pflicht auf, für sie ohne Wenn und Aber einzustehen und deshalb prinzipiell islamfeindlich zu sein, und dies durchaus auch im Sinne von ‘wehret den Anfängen’ sogar. Jedenfalls verlangt unsere Verfassung von uns nicht, dass wir darüber schweigen, wenn wir islamische Verfassungsfeindliche Bestrebungen ausmachen oder auch nur auszumachen glauben,Punktum!

Lasst uns aus eine Kampagne machen mit dem Slogan: “Ich bin verfassungstreu, und deshalb islamfeindlich!”

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