542 Unterschriften
Petition hat zum Erfolg beigetragen
Die Petition war erfolgreich!
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Worum geht es?
Es geht um Soforthilfsmaßnahmen für Komparsen/Statisten/Kleindarsteller und alle weiteren Filmschaffenden, die nicht in der Künstlersozialkasse versichert sind und nicht zu den Solo-Selbstständigen gezählt werden. Sie leben als Haupteinnahmequelle von dieser Tätigkeit ohne die Sozialkassen zu belasten. Der berufliche Status hierfür lautet: UNSTÄNDIG BESCHÄFTIGT.
Begründung
Seit Mitte März haben notwendiger und sinnvoller Weise nahezu alle Film- und TV-Produktionen zum Kampf gegen das Corona-Virus ihre Tätigkeiten auf unbestimmte Zeit eingestellt bzw. einstellen müssen.
Momentan befindet sich diese Beschäftigtengruppe vor einer existenziellen Bedrohung, vergleichbar zu Künstlern, Solo-Selbstständigen und Kleinunternehmen. Allerdings fallen sie qua Definition nicht unter den Rettungsschirm der Bundesregierung. Sie werden nicht dieser Gruppe zugeordnet, da sie weisungsgebunden arbeiten und damit Angestellte sind. Sie sind KURZZEITIG BEFRISTETE ANGESTELLTE, jeweils für einen Tag. Für jeden Arbeitstag wird ein neuer Arbeitsvertrag mit der jeweiligen Produktion geschlossen unter Angabe der Steuer-ID und der SV-Nummer. Die Produktion und der Einsatzort wechseln dabei täglich. Die Anzahl dieser Beschäftigten liegt alleine in NRW in einer Größenordnung eines größeren mittelständigen Unternehmens. Viele Komparsen, die davon leben müssen, kommen auf schätzungsweise 150-200 Drehtage im Jahr.
Nach momentanem Stand bleibt den Existenzbedrohten nur die Beantragung der Grundsicherung. (D.h. Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II .) Wohingegen Mitglieder der KSK die Möglichkeit haben, einen Sofortzuschuss zu bekommen und Solo-Selbstständige ebenfalls eine Soforthilfsmaßnahme beantragen können.
Diese Form der Beschäftigung als kurzzeitig Befristeter Angestellter hat den Nachteil, dass selbst bei 200 Arbeitstagen pro Jahr und das über mehrere Jahre kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Da auch niemand gekündigt werden muss und niemand Kurzarbeit entscheiden kann, stehen diese Beschäftigten jetzt im Regen. Kein Betriebsrat, keine Gewerkschaft, kein sonstiger Verband kämpft für diese arbeitswilligen Menschen!
· Die Komparsen brauchen diese Hilfe, damit sie existenziell diese Krise überstehen bis sie erneut durchstarten können.
· Die Komparsen brauchen diese Hilfe, damit sie nicht ihre Existenz verlieren.
· Die Komparsen wählen diesen Weg, da jeder Einzelkämpfer ist und keiner für diese Beschäftigtengruppe kämpft.
Was soll erreicht werden?
Erreicht werden soll, dass sehr schnell auch unständig Beschäftigten ein Anspruch auf eine der unbürokratischen Soforthilfsmaßnahmen gewährt wird, wie für die Mitglieder der KSK und für die Solo-Selbstständigen entschieden wurde.
Begründung
Jeder weiß, dass es ohne Komparsen keine Serien und Filme geben kann. Und die schaut sich jeder gerne an, deswegen wäre es ganz toll, wenn möglichst viele diese Petition mitunterschreiben!
Danke schön!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
24.03.2020
Petition endet:
20.04.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Kultur
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 16.02.2021Update 6 16.2.2021
Liebe Unterzeichner,
Das ist jetzt die offizielle Abschlussmail der Petition vom letzten Jahr.
Die meisten werden wissen, dass es letztes Jahr verschiedene Petitionen gegeben hat, die auf die unzureichenden Hilfsmaßnahmen in der Kulturbranche hingewiesen haben. Unsere Komparsen-Petition war eine dieser vielen verschiedenen Petitionen.
Nachdem wir sie letztes Jahr offiziell beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht hatten, gab es hin und wieder eine Info-Benachrichtigung von dort, dass die Angelegenheit weiterhin in einer der vielen Bearbeitungsphasen ist. Ein abschließendes Antwortschreiben ist nicht erfolgt.
Allerdings können seit heute, 16.02.2021, auch unständig Beschäftigte eine Hilfeleistung... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 02.06.2020Liebe Unterzeichner,
Heute haben wir die Mitteilung erhalten, dass unsere Petition offiziell beim deutschen Bundestag veröffentlicht wurde. Hier das Schreiben des Petitionsausschuss des deutschen Bundestages:
Ihre Petition wurde heute unter dem Titel Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Leistungen bei Arbeitslosigkeit für unständig Beschäftigte mit der ID 110265 veröffentlicht.
Sie kann nun von anderen Internetnutzern gelesen, diskutiert und unterstützt werden.
Ihre Petition können Sie unter folgender URL aufrufen:
epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_04/_26/Petition_110265.html
Mit freundlichen Grüßen
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
"Ergibt die Beratung im Petitionsausschuss, dass die Petition insgesamt... weiter -
Die Petition wurde eingereicht
am 26.04.2020Liebe Unterzeichner,
herzlichen Dank für eure Unterschriften!
Die Zeichnungsfrist der Petition ist zu Ende und wir haben insgesamt 542 Unterschriften erzielt, darauf können wir stolz sein!
Wir haben die Petition heute an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestages eingereicht. Natürlich ist uns bewusst, dass die Chance, dass die Petition Beachtung findet, minimal ist.
Dennoch glauben wir, dass es immer besser ist, etwas zu versuchen, als gar nichts zu tun. Nur so können sich evtl. Veränderungen ergeben.
Liebe Grüße und bleibt gesund!
Jenny Villier
und weitere Komparsen
Debatte
Hallo, ich finde diese Aktion toll. Nur, nehme doch bitte den Begriff Berufskomparsen raus. Es gibt in Deutschland keinen Beruf, der so bezeichnet wird. Es gibt auch keine Ausbildung für Komparsen. Wer länger am Set ist, der nennt sich Dauerkomparse. Dazu bekommen ich jetzt von allen Anfragen bevor sie deine Petition unterschreiben möchten.
Noch kein CONTRA Argument.