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Petitsioon on adresseeritud: Bundestag
Istzustand:
Die massiven Einschränkungen der Grundrechte mit dem Infektionsschutzgesetz sind im Bundestag lediglich mit einfacher Mehrheit beschlossen worden. Dies galt auch für die Feststellung der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" und bei den Abstimmungen, diese wieder aufzuheben.
Forderungen:
- Künftig sollen, wie das auch bei Grundgesetzänderungen gilt, Einschränkungen von (elementaren) Grundrechten nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages beschlossen werden können.
- Verlängerungen dieser Einschränkungen müssen ebenfalls mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages beschlossen werden.
- Für die Abstimmung gilt Anwesenheitspflicht aller Abgeordneten des Bundestages (Ausnahme nur bei triftigen Gründen, z. B. Krankheit)
- Die Abstimmung hat namentlich ohne Fraktionszwang zu erfolgen
Selgitus
Der Bundestag hat sich mit der Feststellung der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" quasi selbst entmachtet. Die Folgen der Nichtbeteiligung des Parlaments an den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben zu massiven Einbrüchen in der Wirtschaft und eklatanten gesellschaftlichen Folgen geführt. Hinzu kommt, dass ein vom Grundgesetz nicht vorgesehenes Gremium am Parlament vorbei mit Verordnungen regiert. Damit ist die Gewaltenteilung nahezu aufgehoben. Durch die am 18.11.2020 beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetz ist auch eine gerichtliche Anfechtung kaum noch möglich. Dieser Zustand kann zu willkürlichen Entscheidungen führen.
Solche verfassungsrechtlich bedenklichen Zustände gilt es künftig zu verhindern!
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Petitsioon algas:
11.02.2021
Petitsioon lõpeb:
10.05.2021
Piirkond :
Saksamaa
teema:
Kodanikuõigused
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
1.6.2021alAufgrund der vergleichsweise geringen Resonanz habe ich beschlossen, die Petition nicht weiter zu verfolgen.
Vielen Dank an alle Unterstützer. -
Änderungen an der Petition
10.3.2021al
arutelu
Die verfassungsmäßigen Grundrechte sind geschützt und nur im äußersten Notfall sowie zeitlich befristet an tastbar. Dass im Fall dieser vermeintlichen Krise was schief gelaufen ist, braucht keine weitere Erwähnung. Durch diese Petition könnte die dafür zwingend notwendige Diskussion ausgelöst werden, um zukünftig einen anderen Umgang mit unseren höchsten Werten zu erreichen. Dazu sollten sich unsere Parlamentarier bewusst sein bzw. werden!
Einschränkungen der Grundrechte sind verfassungsfeindlich, dafür sind es ja Grundrechte. Wer diese Rechte einschränkt muss einfach nur nach den gültigen Gesetzen verurteilt werden. Änderungen unseres Grundgesetzes, zur Einschränkung der Grundrechte, sind ohnehin bereits nur mit 2/3 Mehrheit möglich. Das eigentliche Problem ist, dass viel zu viel ohne die Mitbestimmung des eigentlichen Souverän, des Volkes, entschieden wird.