Ein Impf-Verbot für Deutschland

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Text der Petition

Hiermit fordere ich, dass Impfungen in Deutschland gemäß §223 (Körperverletzung) verboten werden!

Impfungen sind das injizieren eines Impf-Stoffes, welcher vor einer Infektionskrankheit schützen soll. Dieser Schutz ist aber fraglich: Es erkranken immer wieder bereits geimpfte Personen an den zuvor beimpften Krankheiten. Dies widerspricht der Wirksamkeit von Impfungen! Dazu gibt es noch die Gefahr von Nebenwirkungen.

Impfen stellt also eine dem Glauben geschuldete Körperverletzung dar, die mit Geld von den Pharma-Konzernen vergütet wird, OHNE dabei einen 100 Prozentigen Schutz vor einer etwaigen Erkrankung zu liefern.

Hinzu kommt, dass dem Patienten gegenüber oft keine Aufklärung darüber stattfindet, welche Adjuvantien in einem Impfstoff enthalten sind. Hier liegt vielleicht sogar ein Betrugsdelikt §263 (Betrug) vor.

Sowohl Körperverletzung (StGB §223) als auch Betrug (StGB §263) stellen eine strafbare Handlung dar. Allein schon der Versuch ist strafbar.


Gesunden Menschen eine Verletzung zuzufügen, wie jede Spritze es tut, ist nach meinem Rechtsverständnis "Körperverletzung" und somit verboten. Diesen Menschen ein Serum zu verabreichen, welches mit giftigen Substanzen (Adjuvanzen) versetzt ist, ist nach meinem Rechtsverständnis "versuchte" bzw "fahrlässige Körperverletzung", entsteht dabei ein schwerer Impfschaden, so ist es sogar "schwere Körperverletzung". Und stirbt dabei ein Mensch, so ist es "schwere Körperverletzung mit Todesfolge"!

Da auch schon der bloße Versuch einer Körperverletzung strafbar ist, sind die impfenden Ärzte in meinen Augen auch dann schuldig, wenn die Impfung einmal nicht zum befürchteten/erwarteten Impf-Schaden geführt hat.

Ich fordere hiermit einen sofortigen Impf-Stopp bis zur eindeutigen Beweisführung, dass Impfungen nicht schädlich sind und eine eindeutig positive Wirkung auf den Menschen bewiesen ist! Zumindest aber die Schädigung der Gesundheit sollte zu 100 Prozent ausgeschlossen werden können!

  • Giftige Adjuvantien sind: Aluminiumhydroxid, Aluminiumphosphat, Aluminiumkaliumsulfat, Quecksilber, Blei, Cadmium, Barium uvm. Zudem wurden in aktuellen Impfstoffanalysen weitere Kontaminationen gefunden.

Impfkomplikationen sollen eigentlich von den Ärzten dem Paul Ehrlich Institut gemeldet werden. So glaubt man in Deutschland einen Überblick über die Impfschäden zu haben. Die Ärzte melden jedoch meist keine Impfschäden bzw Impfkomplikationen an das PE-Institut. Warum? Eine Impfkomplikation ist zum Einen keine gute Werbung für einen Arzt. Der Zeitaufwand für diese Meldung wird zum Anderen nicht entschädigt, birgt aber zusätzliche Arbeit.

Die Hersteller geben im Kleingedruckten zwar zu, dass folgende Nebenwirkungen ausgelöst werden können, leider werden diese so meist nicht den impfenden Patienten übermittelt: Neben Rötungen und Schwellungen an der Einstichstelle kann auch Kopfschmerzen, Muskelschmerzen, Schwindel, Erhöhte Temperatur und Magen-Darm-Beschwerden ausgelöst werden. Auch wenn diese in der Regel nach wenigen Tagen wieder abklingen, so gibt es auch Ausnahmen. Asthma, Allergien, Neurodermitis, Autoimmunerkrankungen (ASIA) und schwere Nervenschädigungen können von vielen Impfungen außerdem ausgelöst werden.

Das Kleingedruckte wird in der Regel bei eine Impfung dem Patient aber nicht ausgehändigt bzw vorgelesen. Für Impfschäden haftet in Deutschland primär der Staat, der diese Impfungen über die StiKo empfielt oder gesetzlich vorschreibt. Diese spezielle Regelung ist für die Impf-Hersteller eine art Freibrief: Solange sie als Geschädigter nicht nachweisen können, dass die Impfkomplikationen in einem kausalen Zusammenhang zu der bekommenen Impfung stehen, kann kein Hersteller auf Schadensersatz verklagt werden. Dies ist bisweilen sehr schwer bzw fast unmöglich.

Bevor ein Impfstoff auf den Markt kommt, muss er ein umfassendes Zulassungsverfahren bei der EMA (Europ. Arzneimittelagentur) durchlaufen. Der EPAR (Europäischer Öffentlicher Beurteilungsbericht) liefert eine Übersicht, was vor der Zulassung an Studien bezüglich eines Impfstoffes betrieben wurde. Was ist bei der Zulassung von Impfstoffen aber das Problem? Die Adjuvanzen sind die giftigen Stoffe, die womöglich zu einer Autoimmunkrankheit oder schweren Nervenschädigungen führen.

Im Zulassungsverfahren werden nun die fertigen Impfstoffe mit einem sogenannten Plazebo verglichen. Tritt hierbei KEINE Unregelmäßigkeit auf, so darf das Pharma-Unternehmen diesen Impfstoff auf den Markt bringen. Was sich nach einem sicheren Verfahren anhört, ist aber in Wirklichkeit ein ausgetüfteltes Verfahren, welches zum Betrug einläd! Denn der Plazebo-Stoff besteht in der Regel nicht aus einer ungiftigen Kochsalzlösung, sondern aus demselben Stoff, wie der zur Zulassung angestrebte Impfstoff, einziger Unterschied: die aktive oder passive Virus-Information fehlt im Plazebo. Dies führt natürlich im Bezug auf die Beobachtung der Unregelmäßigkeiten zu einer genau ausgeglichenen Statistik, wodurch der getestete Impfstoff fast IMMER seine Zulassung erhält.

Wer als Referenz zu einer Wirkung auf Adjuvanzen ebenfalls ein Serum mit Adjuvanzen benutzt und vergleicht, der wird natürlich keinen merklichen Unterschied feststellen. Die Referenz, mit welcher ein Impfstoff verglichen werden sollte, muss "ungiftig" sein! Alles Andere ist in meinen Augen Betrug!

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