Շրջան: Deutschland
E-Zigaretten - gegen Besteuerung միջնորդության պատկերը
Առողջություն

E-Zigaretten - gegen Besteuerung

Հայցվորը ոչ հրապարակային
Խնդրագիրը հասցեագրված է
Bundesregierung Deutschland

5 117 ստորագրությունները

Հայցվորը միջնորդությունը չի ներկայացրել/հանձնել։

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Հայցվորը միջնորդությունը չի ներկայացրել/հանձնել։

  1. Սկսվել է 2015
  2. Հավաքածուն ավարտվեց
  3. Ներկայացված է
  4. Երկխոսություն
  5. Չհաջողվեց

Միջնորդությունը հասցեագրված է. Bundesregierung Deutschland

E-Zigaretten dürfen nicht nach dem Tabaksteuergesetz besteuert werden, sondern müssen steuerfrei bleiben.

Պատճառը

Das mit E-Zigarette benannte Gerät ist ein Verdampfer, KEIN Tabakprodukt ! und kann nicht als solches betrachtet und besteuert werden.

Der Benutzer eines solchen Verdampfers, „Dampfer“ genannt, inhaliert Liquid; Das Liquid wird mit Aromen, mit oder ohne Nikotin ge“dampft“. Ein Dampfer gibt über das Inhalat nachweislich deutlich weniger Giftstoffe an sich und die Umwelt ab, bzw. inhaliert nicht die Fülle an Giftstoffen und Teer, die beim Inhalieren von Verbrennungszigaretten entstehen (hierzu gibt es viele seriöse Studien, die zwischen 2000 – 4000 giftige Verbindungen in Verbrennungszigaretten analysiert haben)

„Dampfer“ sind unterschiedlich motiviert, manche „dampfen“ als Hilfsmittel um von der Verbrennungs-Zigarette abzulassen, viele geniessen den harmlosen Dampf und rauchen zusätzlich noch die schädlichen Verbrennungszigaretten – aber jeder sieht, riecht und merkt körperlich die geringere Gesundheitsgefährdung durch das Dampfen.

Wir „Dampfer“ wollen die Verbindung zwischen dem wenig gesundheitsgefährendem „dampfen“ und den gefährlichen Verbrennungs - Tabakprodukten GETRENNT halten und lehnen eine Besteuerung der Dampfer ab.

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Տեղեկություն միջնորդության մասին

Ստորագրահավաք է սկսվել: 08.02.2015
Միջնորդությունն ավարտվում է: 07.04.2015
Շրջան: Deutschland
կատեգորիա: Առողջություն

նորություններ

Es gibt genug Auswahl an Liquids OHNE Nikotingehalt! Ergo wäre hierauf die Tabaksteuer oder eine "Nikotinsteuer" m.E. nicht legitim.

E-Zigaretten sind KEIN Rauchentwöhnungsmittel, wenn sie das wären wären als Medizinalmittel apothenpflichtig. Insofern ist die Begründung dieser Petition kontraproduktiv.

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