2 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Deutsche Bundestag Petitionsausschuss, möge folgende Petition in das Gesetzgebungsverfahren einbringen: 1.Ich fordere das Kindsunterhaltsempfänger gegenüber den Unterhaltspflichtigen über deren Verwendung Lückenlos, auf Anfrage, Auskunft zu erteilen hat. 2. Ist bei der Berechnung des Kindsunterhalts auch das Einkommen, des Kindsunterhaltsempfängers zu berücksichtigen und die Kosten für den Aufenthaltszeitraum, sowie die Fahrtkosten, beim Unterhaltspflichtigen ebenfalls mit zu berücksichtigen.
Begründung
Zu Punkt 1: Da dem Unterhaltsempfänger somit die Möglichkeit besteht, ohne Kontrolle das Geld auch Zweckfremd zu nutzen, ohne Auskunftspflicht dem Unterhaltspflichtigem gegenüber. Damit besteht die Möglichkeit, statt den Bedürfnissen des Kindes, den eigenen Bedarf zu decken.
Zu Punkt 2: Bei der aktuellen Berechnung erweckt es den Eindruck als würde ausschließlich der Unterhaltspflichtige für den Lebensunterhalt des gemeinsamen Kindes aufkommen, da ja wirklich für jeden Bedarf der Unterhaltspflichtige zur Zahlung heran gezogen wird. Der Unterhaltsempfänger entzieht sich so seiner finanziellen Verantwortung ebenfalls, den Bedarf des Kindes zu decken. Hinzu führt diese einseitige Bemessungsgrundlage dazu, dass oftmals Väter, die überwiegend als Unterhaltspflichtige Personen auftreten, somit an existenzielle Grenzen getrieben werden, während die Kindsmütter ihr Einkommen ausschließlich für den Eigenbedarf zur Verfügung haben. Es soll damit nicht heißen, dass diese nun gar nicht in das Kind investieren, jedoch ist die Bemessungsgrundlage und das geltende Recht ausschließlich zu Lasten des Unterhaltspflichtigen ausgerichtet.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
27.11.2014
Petition endet:
26.05.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Familie
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.