Familie

Auskunftspflicht Kindsunterhaltsempf. gegenüber Unterhaltspflg. und Neuregelung zur Berechnung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Deutsche Bundestag Petitionsausschuss, möge folgende Petition in das Gesetzgebungsverfahren einbringen: 1.Ich fordere das Kindsunterhaltsempfänger gegenüber den Unterhaltspflichtigen über deren Verwendung Lückenlos, auf Anfrage, Auskunft zu erteilen hat. 2. Ist bei der Berechnung des Kindsunterhalts auch das Einkommen, des Kindsunterhaltsempfängers zu berücksichtigen und die Kosten für den Aufenthaltszeitraum, sowie die Fahrtkosten, beim Unterhaltspflichtigen ebenfalls mit zu berücksichtigen.

Begründung

Zu Punkt 1: Da dem Unterhaltsempfänger somit die Möglichkeit besteht, ohne Kontrolle das Geld auch Zweckfremd zu nutzen, ohne Auskunftspflicht dem Unterhaltspflichtigem gegenüber. Damit besteht die Möglichkeit, statt den Bedürfnissen des Kindes, den eigenen Bedarf zu decken.

Zu Punkt 2: Bei der aktuellen Berechnung erweckt es den Eindruck als würde ausschließlich der Unterhaltspflichtige für den Lebensunterhalt des gemeinsamen Kindes aufkommen, da ja wirklich für jeden Bedarf der Unterhaltspflichtige zur Zahlung heran gezogen wird. Der Unterhaltsempfänger entzieht sich so seiner finanziellen Verantwortung ebenfalls, den Bedarf des Kindes zu decken. Hinzu führt diese einseitige Bemessungsgrundlage dazu, dass oftmals Väter, die überwiegend als Unterhaltspflichtige Personen auftreten, somit an existenzielle Grenzen getrieben werden, während die Kindsmütter ihr Einkommen ausschließlich für den Eigenbedarf zur Verfügung haben. Es soll damit nicht heißen, dass diese nun gar nicht in das Kind investieren, jedoch ist die Bemessungsgrundlage und das geltende Recht ausschließlich zu Lasten des Unterhaltspflichtigen ausgerichtet.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.11.2014
Petition endet: 26.05.2015
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

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