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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Bundestag soll den § 5 Künstlersozialversicherungsgesetz anpassen. Die Versicherungspflicht darf nicht enden, wenn Künstler mehr als nur geringfügige Nebeneinkünfte aus selbständiger nicht künstlerischer Tätigkeit erzielen, solange die künstlerische Tätigkeit überwiegt.
Perustelut
Diese Regelung ist aus mehreren Gründen problematisch. Besonders zu der Zeit der Pandemie, aber auch grundsätzlich. Viele sind darauf angewiesen, zusätzlich Geld zu verdienen. Für Künstler, die ja ihre freiberufliche Tätigkeit nicht einstellen, sind Honorarjobs wichtig und oft die einzige Möglichkeit. Außerdem entsprechen diese Jobs oft dem Berufsbild. Für den Versicherten bleibt dann nur die private Krankenversicherung, die sich viele trotzdem nicht leisten können, weil ein viel zu hohes Grundeinkommen vorausgesetzt wird. Das zwingt die Künstler dann unverschuldet in die Sozialsysteme.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
01.02.2021
Vetoomus päättyy:
20.03.2021
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 29.7.2022
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