Region: Schwaben (Bayern)
Bild der Petition Anpassung des Steuerrechts: Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung
Steuern

Anpassung des Steuerrechts: Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Finanzminister

1 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

1 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Finanzminister

Änderung der Steuergesetzgebung zu Gunsten des Mittelstandes und somit den Trägern unseres Staates

Begründung

Gemäß dem geltenden Steuerrecht ist nur zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wer Steuereinnahmen aus Selbstständiger Arbeit oder einen Freibetrag eingetragen hat oder in den Steuerklasse III/V veranlagt wird. Steuerzahler in III, IV, I sind nicht verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung. Hier verstösst das Steuerrecht gegen das Grundgesetz: Gleichheit vor dem Gesetz. Eine Anpassung des Steuerrechts ist zwingend erforderlich.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.08.2016
Petition endet: 25.10.2016
Region: Schwaben (Bayern)
Kategorie: Steuern

Neuigkeiten

Noch kein PRO Argument.

Die Rechtsgrundlage für die Nichtveranlagung findet sich in §46 EStG und beschreibt, stark vereinfacht, dass man keine ESt-Erklärung abzugeben hat, wenn ohnehin mit keiner Nachzahlung zu rechnen ist. Welchen Vorteil sollte es haben, wenn nun jeder doch abgeben müsste? Nur damit sich "die Anderen" auch mit der Bürokratie rumschlagen müssen und die Finanzverwaltung mehr Arbeit bekommt?

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern