Ärztliches Attest zur Maskenbefreiung /Maskenabschaffung im Bildungswesen

Die Petition wurde wegen Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen gesperrt.
Petitionen, die gegen die Nutzungsbedingungen von openPetition verstoßen, werden beendet und sind nicht mehr öffentlich findbar.

Grund der Sperrung

Petitionen mit falschen Tatsachenbehauptungen, fehlenden Quellenangaben oder mit irreführender Unterschlagung von relevanten Tatsachen werden beendet. openPetition behält sich vor, Quellen in umstrittenen Fällen nachträglich einzufordern bzw. wesentliche Tatsachen ergänzen zu lassen. Warum bittet openPetition um Quellen?

Betreffend Ihrer Aufzählung: 1. "Das Infektionsschutzgesetz wurde von verschiedenen Seiten für verfassungswidrig erklärt. Daher ist jede nachfolgende Verordnung ebenfalls verfassungswidrig. (s. Anlage R)" --> Lediglich ein Jurist erklärt das Infektionsschutzgesetz für verfassungswidrig. Bitte fügen Sie weitere Quellen ein, die belegen, dass "verschiedene Seiten" diese Ansicht teilen oder streichen Sie "von verschiedenen Seiten". 2. "Ihre Forderung verstößt gegen das Datenschutzgesetz, sie soll die ärztliche Schweigepflicht außer Kraft setzen und versetzt einen Schulleiter in die Position, ärztliche Diagnosen zu beurteilen und gegebenenfalls abzulehnen." --> Bitte geben Sie eine Quelle dafür an, dass die Diagnose auf dem Attest stehen muss. 3. "Das Tragen einer Maske muss nach Arbeitsschutzvorgaben geprüft werden (G26 Untersuchung), um gesundheitliche Risiken für den Träger auszuschließen. Solche Risiken werden in vielen Studien dargelegt und sind für Kinder besonders hoch. (Anlage K1, M1) Drei Sterbefälle sind in Deutschland bereits bekannt geworden. Wie viele Kinder müssen noch unter der Maske sterben? Es stellt eine Kindeswohlgefährdung dar. Wir fordern, das Tragen von Masken an allen Bildungseinrichtungen sofort zu verbieten." --> Diese Aussage suggeriert, dass drei Kinder durch das Tragen einer Maske gestorben sind. Das ist eine falsche Tatsachenbehauptung. 4. "In Kindergärten Thüringens werden Kinder mit kleinem Schnupfen nach Hause geschickt und dürfen erst zurückkommen, wenn sie einen PCR Test über sich ergehen lassen und danach (auch bei negativem PCR Ergebnis) noch zwei Wochen in Quarantäne waren. Eltern verlieren so ihre Arbeitsplätze. PCR Tests sind nicht für Diagnosen geeignet und können eine Erkrankung nicht feststellen. Informieren Sie sich über den Unterschied zwischen falsch positiv Getesteten und Erkrankten. Diese Praxis muss sofort aufhören, da es sich bei den PCR Tests um eine invasive Untersuchungsmethode handelt, die eine Körperverletzung darstellt. (s. Anlage T 1 + 2)" --> die beiden genannten Quellen u.a. ein Youtube-Video (!) sind keine seriösen und verifizieren daher nicht Ihre Aussagen. Wie Sie seriöse Quellen erkennen, finden Sie hier: https://www.openpetition.de/blog/blog/2018/05/19/qualitaetssicherung-fuer-petitionen#quellen 5. "In der Corona Verordnung ist geregelt, dass medizinische oder sonstige Gründe glaubhaft dargelegt werden können, wenn das Tragen der Maske nicht möglich ist. Ein ärztliches Attest ist nicht gefordert und muss auch nicht ständig mitgeführt werden. Sie verschärfen daher die rechtswidrige Corona Verordnung noch um ein Vielfaches. Dies ist unzulässig und ebenfalls rechtswidrig. Wir fordern die sofortige Aufhebung dieser Anweisungen, da sie an Schulen, Universitäten, etc. zu einem Klima der Angst, des Mobbings, des Denunzierens, des Beschimpfens, des Lächerlichmachens, des Verunglimpfens geführt hat." --> Bitte Quelle für die genannte Corona-Verordnung sowie eine Quelle für die letzte Aussage in diesem Absatz. 6. "Wir fordern, dass die Nötigung durch Ministerium, Schulämter, Lehrer und Schulleiter, eine Maske zu tragen, sofort beendet wird, da es sich ebenfalls um eine Straftat handelt. Sie sind nicht befugt, Angestellte oder Beamte zu Straftaten anzustiften." Das ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Des Weiteren bitten wir Quellen für folgende Aussagen in der Begründung: - "Unsere Kinder leiden unter der Angst und Panik, die grundlos und mit Vorsatz verbreitet wird." --> Falsche Tatsachenbehauptung. - "Die Behandlung und Objektivierung der Kinder stellt einen Völkerrechtsverstoß dar und bricht auch Bundesrecht." --> Falsche Tatsachenbehauptung.

Die Initiatorin bzw. der Initiator der Petition wurde von der openPetition-Redaktion auf den Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht und hatte fünf Tage Zeit, die Petition zu überarbeiten. Dies ist nicht erfolgt. Die Petition wurde deswegen gesperrt.

Text der Petition

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem heutigen Schreiben wenden wir (die Unterzeichner) uns an Sie, um auf ein schwerwiegendes Problem aufmerksam zu machen.

Durch die Schulleiter wurden wir informiert, dass jegliche Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasenschutzes (im weiteren Verlauf als Maske bezeichnet) nur noch durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich sein soll. In diesem Attest muss die Diagnose ersichtlich sein und der ausstellende Arzt. Dies wird auf Grundlage der bestehenden Corona Verordnung und des sogenannten Pandemiegeschehens gefordert. Jedoch wirft dies gleich mehrere schwerwiegende medizinische, juristische und andere Probleme auf. Diese bringen wir Ihnen nun zur Kenntnis und fordern Sie zur sofortigen Rücknahme dieser Anweisungen auf.

In der Anlage finden Sie die notwendigen Fakten, die unsere Forderung unterstützen.

  1. Das Infektionsschutzgesetz wurde von verschiedenen Seiten für verfassungswidrig erklärt. Daher ist jede nachfolgende Verordnung ebenfalls verfassungswidrig. (s. Anlage R)

  2. Eine Verordnung ist nicht in der Lage, Bundes- oder Landesgesetze ungültig zu machen. Landesregierungen sind nicht befugt, Grundrechte einzuschränken oder aufzuheben. (s. Anlage R1)

  3. Ihre Forderung verstößt gegen das Datenschutzgesetz, sie soll die ärztliche Schweigepflicht außer Kraft setzen und versetzt einen Schulleiter in die Position, ärztliche Diagnosen zu beurteilen und gegebenenfalls abzulehnen.

  4. Das Tragen einer Maske muss nach Arbeitsschutzvorgaben geprüft werden (G26 Untersuchung), um gesundheitliche Risiken für den Träger auszuschließen. Solche Risiken werden in vielen Studien dargelegt und sind für Kinder besonders hoch. (Anlage K1, M1) Drei Sterbefälle sind in Deutschland bereits bekannt geworden. Wie viele Kinder müssen noch unter der Maske sterben? Es stellt eine Kindeswohlgefährdung dar. Wir fordern, das Tragen von Masken an allen Bildungseinrichtungen sofort zu verbieten.

  5. In Kindergärten Thüringens werden Kinder mit kleinem Schnupfen nach Hause geschickt und dürfen erst zurückkommen, wenn sie einen PCR Test über sich ergehen lassen und danach (auch bei negativem PCR Ergebnis) noch zwei Wochen in Quarantäne waren. Eltern verlieren so ihre Arbeitsplätze. PCR Tests sind nicht für Diagnosen geeignet und können eine Erkrankung nicht feststellen. Informieren Sie sich über den Unterschied zwischen falsch positiv Getesteten und Erkrankten. Diese Praxis muss sofort aufhören, da es sich bei den PCR Tests um eine invasive Untersuchungsmethode handelt, die eine Körperverletzung darstellt. (s. Anlage T 1 + 2)

  6. In der Corona Verordnung ist geregelt, dass medizinische oder sonstige Gründe glaubhaft dargelegt werden können, wenn das Tragen der Maske nicht möglich ist. Ein ärztliches Attest ist nicht gefordert und muss auch nicht ständig mitgeführt werden. Sie verschärfen daher die rechtswidrige Corona Verordnung noch um ein Vielfaches. Dies ist unzulässig und ebenfalls rechtswidrig. Wir fordern die sofortige Aufhebung dieser Anweisungen, da sie an Schulen, Universitäten, etc. zu einem Klima der Angst, des Mobbings, des Denunzierens, des Beschimpfens, des Lächerlichmachens, des Verunglimpfens geführt hat.

  7. Wir fordern, dass die Nötigung durch Ministerium, Schulämter, Lehrer und Schulleiter, eine Maske zu tragen, sofort beendet wird, da es sich ebenfalls um eine Straftat handelt. Sie sind nicht befugt, Angestellte oder Beamte zu Straftaten anzustiften.


Unsere Kinder leiden unter der Angst und Panik, die grundlos und mit Vorsatz verbreitet wird. Sie werden oft gar nicht danach gefragt, wie es ihnen mit der Maske geht. Die Behandlung und Objektivierung der Kinder stellt einen Völkerrechtsverstoß dar und bricht auch Bundesrecht. Um eine nachhaltige Schädigung in der kollektiven Psyche unserer Kinder noch korrigieren zu können, müssen wir jetzt handeln und unseren Forderungen Nachdruck verleihen. Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse, dass Masken (auch Alltagsmasken) für Kinder ungefährlich sind. Aber es gibt sehr viele Fakten, die dafür sprechen, dass sie schaden können. Nur ein Verdacht hierauf, sollte uns reichen, um für die Gesundheit unserer Kinder einzustehen. Alle Menschen, die ein Interesse haben, Kinder gesund aufwachsen zu sehen und Bildung auf den höchsten Standard zu erheben, bitte ich um ihre Stimme für diese Petition. Bewegen wir die Behörden und Politiker zur Hinwendung zu gesundem Menschenverstand und Wissen auf dem neuesten Stand der Erkenntnis, als Grundlage des Handelns. Wir sind Viele!


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