2 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bundesregierung
Ich beantrage hiermit, dass die tägliche Erreichbarkeit eines Arbeitslosen, gleichgültig ob Bezieher von ALG I oder II auf die tägliche Zeit von 7.30h - 20h abends, außer an Sonntagen und Feiertagen, begrenzt wird um dem Gleichheitsgrundsatz einer berufstätigen Person, die täglich laut Berufsgenossenschaften nur max. 10 Std. tätig sein darf, näher zu kommen und auch den Angehörigen eines arbeitslosen Bürgers das Recht auf ein Privatleben zu verschaffen.
Diese Änderungsregelung schließt aber nicht aus, dass der Arbeitslose sich in der freien Zeit darum bemühen muss, einen Arbeitsplatz zu finden.
Begründung
Ich beantrage meine Petition im Sinne des Gleichzeitgrundsatzes mit berufstätigen Mitbürgern, die auch ein Anrecht auf Privatleben haben. Genauso wie die arbeitslosen Mitbürger und deren Angehörige.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
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Petition wurde nicht eingereicht
am 18.04.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Ist die Richtigkeit von Aussagen in einer Petition umstritten bzw. sind die Aussagen nicht hinreichend belegt, werden die Unterstützer darauf hingewiesen und die Petition wird nicht öffentlich gelistet.
Die Redaktion bittet, Nachweise über diese existierende Regelung nachzureichen.
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.