Region: Berlin
Bild der Petition Änderung der täglichen Erreichbarkeit eines Arbeitslosen auf 7.30-20h!
Soziales

Änderung der täglichen Erreichbarkeit eines Arbeitslosen auf 7.30-20h!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesregierung

Ich beantrage hiermit, dass die tägliche Erreichbarkeit eines Arbeitslosen, gleichgültig ob Bezieher von ALG I oder II auf die tägliche Zeit von 7.30h - 20h abends, außer an Sonntagen und Feiertagen, begrenzt wird um dem Gleichheitsgrundsatz einer berufstätigen Person, die täglich laut Berufsgenossenschaften nur max. 10 Std. tätig sein darf, näher zu kommen und auch den Angehörigen eines arbeitslosen Bürgers das Recht auf ein Privatleben zu verschaffen.

Diese Änderungsregelung schließt aber nicht aus, dass der Arbeitslose sich in der freien Zeit darum bemühen muss, einen Arbeitsplatz zu finden.

Begründung

Ich beantrage meine Petition im Sinne des Gleichzeitgrundsatzes mit berufstätigen Mitbürgern, die auch ein Anrecht auf Privatleben haben. Genauso wie die arbeitslosen Mitbürger und deren Angehörige.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.01.2020
Petition endet: 17.04.2020
Region: Berlin
Kategorie: Soziales

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