Gesundheit

E-Zigaretten - gegen Besteuerung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung Deutschland

5.117 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

5.117 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundesregierung Deutschland

E-Zigaretten dürfen nicht nach dem Tabaksteuergesetz besteuert werden, sondern müssen steuerfrei bleiben.

Begründung

Das mit E-Zigarette benannte Gerät ist ein Verdampfer, KEIN Tabakprodukt ! und kann nicht als solches betrachtet und besteuert werden.

Der Benutzer eines solchen Verdampfers, „Dampfer“ genannt, inhaliert Liquid; Das Liquid wird mit Aromen, mit oder ohne Nikotin ge“dampft“. Ein Dampfer gibt über das Inhalat nachweislich deutlich weniger Giftstoffe an sich und die Umwelt ab, bzw. inhaliert nicht die Fülle an Giftstoffen und Teer, die beim Inhalieren von Verbrennungszigaretten entstehen (hierzu gibt es viele seriöse Studien, die zwischen 2000 – 4000 giftige Verbindungen in Verbrennungszigaretten analysiert haben)

„Dampfer“ sind unterschiedlich motiviert, manche „dampfen“ als Hilfsmittel um von der Verbrennungs-Zigarette abzulassen, viele geniessen den harmlosen Dampf und rauchen zusätzlich noch die schädlichen Verbrennungszigaretten – aber jeder sieht, riecht und merkt körperlich die geringere Gesundheitsgefährdung durch das Dampfen.

Wir „Dampfer“ wollen die Verbindung zwischen dem wenig gesundheitsgefährendem „dampfen“ und den gefährlichen Verbrennungs - Tabakprodukten GETRENNT halten und lehnen eine Besteuerung der Dampfer ab.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.02.2015
Petition endet: 07.04.2015
Region: Deutschland
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

Es gibt genug Auswahl an Liquids OHNE Nikotingehalt! Ergo wäre hierauf die Tabaksteuer oder eine "Nikotinsteuer" m.E. nicht legitim.

E-Zigaretten sind KEIN Rauchentwöhnungsmittel, wenn sie das wären wären als Medizinalmittel apothenpflichtig. Insofern ist die Begründung dieser Petition kontraproduktiv.

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