Kompromissfindung für gegensätzliche Petitionen

Wie kann ein Interessensausgleich aussehen, der die Bedürfnisse beider Parteien berücksichtigt? Wie können alle Beteiligten und Betroffenen einen Gewinn aus diesem bestehenden Konflikt erzielen?

Für jede Petition werden links und rechts die Pro-Argumente der jeweiligen Petitions-Debatte gelistet. In der Mitte ist Platz für Kompromissvorschläge. Die Gewichtung der Kompromiss-Ideen basieren auf dem maximalen Konsens aller Beteiligten.

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Gegen das neue "Denkmal-NICHT-Schutzgesetz" in NRW: Damit Denkmalschutz nicht ausgehebelt wird!

Pro

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Unzumutbarkeit

§8 des geltenden DSCHG und §8 der Novelle stellen eine starke Verwässerung des Denkmlaschutzes dar. Der Begriff der Zumutbarkeit wird für den Eigentümer dermaßen gedehnt, dass der Denkmalschutz nur noch eine Erklärung des guten Willens sein wird. §8, (1) "Unzumutbarkeit ist insbesondere gegeben, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung dauerhaft nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Denkmals aufgewogen werden können."

Quelle: www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/denkmalschutz.html

4.8

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Der Entwurf ist an vielen Stellen geradezu dilettantisch formuliert und dürfte - zu seiner rechtmäßigen Anwendbarkeit - vorausgehende(!) Auslegungsarbeit erfordern, was so im Rechtskanon seinesgleichen suchen dürfte. Allein nach dem neuen § 21 Abs. 5 sollen Denkmalbehörden diejenigen Maßnahmen treffen, die ihnen erforderlich bloß "erscheinen". Das ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar und schlicht falsch, denn Behörden treffen NUR die Maßnahmen, die nach gehöriger Sachverhaltsaufklärung erforderlich SIND. Hier wird Willkür und Rechtsunsicherheit Tür und Tor geöffnet.

Quelle:

4.7

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veränderter Denkmalbegriff

Die geplante Gesetzesänderung verändert den Denkmalbegriff: Die bisherige Definition wird ergänzt um ein vorrangiges Kriterium "aus alter Zeit". Damit fallen von vornherein alle potentiellen Denkmäler aus der Gegenwart oder der näheren Vergangenheit (man denke z.B. an die Bauten des gerade verstorbenen Gottfried Böhm) aus dem Schutzbereich des Gesetzes heraus, unabhängig von ihrem kulturellen oder wissenschaftlichen Wert.

Quelle: Vergleich von Paragraf 2 S.1 des DSchG in der aktuellen Fassung mit der geplanten Neufassung

4.4

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Zweckmäßigkeit, Zuständigkeit der Denkmalbehörden

§18 Novelle "(4) Die oberste Denkmalbehörde kann durch Verordnung einzelne Zuständigkeiten nach diesem Gesetz abweichend von den Absätzen 1 bis 3 auf eine oder mehrere Bezirksregierungen übertragen, wenn dies für die Erledigung bestimmter Aufgaben zweckmäßiger ist." Wer oder was entscheidet über die Zweckmäßigkeit?

Quelle: Denkmalschutznovelle www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/denkmalschutz.html

4.3

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Klimaschutz, Einsatz zeitgemäßer Bauprodukte

Bisher waren Baudenkmale aus den verpflichtenden energetischen Nachrüstungen ausgenommen. Die Höhe der Fördermittel entspricht dem Effiziengrad der Maßnahmen. Wenig gefördert: Maßnahmen, die im Denkmalbereich andere Konzepte, erhöhte Kosten erfordern. Das neue DSCHG §9: "Die Behörden haben [...], des Einsatzes erneuerbarer Energien [...] zu berücksichtigen. (3) Ein Eingriff in ein Baudenkmal, der dessen Nutzbarkeit nachhaltig verbessert, kann auch dann erlaubt werden, wenn er den Denkmalwert wegen des Einsatzes zeitgemäßer Bauprodukte oder neuer Bauarten nur geringfügig beeinträchtigt."

Quelle: www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/gesetzgebungsportal/aktuelle-gesetzgebungsverfahr/denkmalschutz.html

4.2

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Novelle Denkmalschutzgestz NRW vom März 2021

Der erste Absatz formuliert das neue Ziel des sogenannten Denkmalschutzgesetzes. §1, (1) "[...] Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Denkmäler wissenschaftlich zu erforschen und das Wissen über Denkmäler zu verbreiten sowie nach Maßgabe dieses Gesetzes Denkmäler zu schützen und zu pflegen. Dabei ist auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken." Der letzte Satz hat es in sich. Die Nutzung kann ausschlaggebend für den Schutz und die Pflege der Denkmale sein. Oberste Priorität verfolgt die wissenschaftliche Erfassung und Publikation des Denkmals; nicht gleichwertig der Erhalt.

Quelle: www.mhkbg.nrw/sites/default/files/documents/2021-03/2021_03_03_hp-dschg.pdf

4.0

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Hier wird Kultur mit Nutzen vermischt. Wird zur Folge haben, dass wir noch mehr Homogenität ertragen müssen und weniger Diversität erleben dürfen. Soll dann zur Folge haben, das wir alle etwas mehr geradeaus denken. Genauso wie in vermeintlichen Urlaubsparadiesen Bettenburgen als Mahnmal aller Bausünden bestehen bleiben müssen, braucht es auch bei uns verschiedene und viele Anstöße zum Denken.

Quelle:

3.6

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nationale Kulturgut

Wollen wir ein ge geschichtslose Nation werden, wie die USA? Denkmäler gehoren, wie viele ander Dinge auch, zum Gesicht einer Nation und müssen für die nächsten Generationen erhalten bleiben! Da es sich als nationales Kulturgut handelt, ist jedoch die Differenz für den Merhaufwand der Erhaltung oder den Nutzungsausfall durch Denkmalschutzmaßnahmen weitgehen auszugleichen!

Quelle:

3.3

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culture cancel

Im iI. Weltkrieg wurden viele deutsche, historisch wertvolle Bauten zerstört; politisch motiviert ganz im Vordenkmuster von GRÜN/ROT, soll nun die Abrissbirne eingesetzt werden.= ala' BÖSE BAUTEN" müssen diversen Neubauten weichen, PROKLAMIERT wird = "Jetzt wird in die Hände gespuckt -- wir steigern das Abriss-Produkt"... Tja,...gewisse Klientel freut's .. anderre, wie mich, DiplProdDesigner - Berufsfotograf, Kunstschmiedemeister und Gymnasiallehrer (Fach. KUNST Sek iI) sind WÜTEND

Quelle:

2.5

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Alte Gebäude u. Denkmäler

Ich bin dereinung, dass alte Bausubstanz erhalten werden sollte. Die nach uns kommenden Generationen brauchen Erinnerungen an vergangene Zeiten, auch durch Häuser oder Denkmäler angeregt. Mir geht das Herz auf, wenn ich alte Häuser oder 'Denk' mäler sehe, weil es mich freut, dass früher die Menschen viel mehr wert auf Schönheit eben auch im Bau gelegt haben.

Quelle: Eigene

2.5

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Für das neue Denkmalschutzgesetz in NRW. Schluss mit kalten Enteignungen!

Pro

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