2025. 01. 30. 12:47
Ich habe noch eine Stellungnahme zu dem Thema, die meine Forderung unterstützt (vom Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) mit eingearbeitet.
Neuer Petitionstext:
Versicherte sollen in der ePA wieder gezielt selbst bestimmen können, welche Ärzte oder Therapeuten auf welche Dokumente oder Dokumentengruppen zugreifen dürfen – so wie es in der ePA 2.0 möglich war. Aktuell gibt es nur die Wahl zwischen vollständigem Zugriff oder keinem Zugriff(Quelle: epa-fakten.de).VersicherteZugriff.Versicherte können also zB dem eigenen Zahnarzt entweder den Zugriff auf die gesamte Akte erlauben oder auf die gesamte Akte verweigern. Eine gezielte Freigabe zB nur auf Dokumente im Bereich Zahngesundheit kann man seit der ePA 3.0 nicht mehr erteilen. Wenn man also möchte, dass der Zahnarzt bestimmte sensible Befunde nicht sehen darf, die zB nur für den Haus- und Facharzt bestimmt sind, gibt es seit der ePA 3.0 keine Möglichkeit mehr, dies durch gezieltes Berechtigungsmanagement einzustellen. Dies soll sich ändern (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit).ändern. Gefordert wird daher die Wiedereinführung dieser gezielten, "feingranularen" Berechtigungssteuerung, für den Datenschutz und die Nutzerfreundlichkeit der ePA.
Neues Zeichnungsende: 28.07.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 6 (6 in Deutschland)