03.05.2014, 18:29
Grund der Änderung war ein Formulierungsfehler in der Begründung der Petition
Neue Begründung: Die Castingshow Deutschland sucht den Superstar, kurz DSDS des Kölner Privatsenders RTL Television, verstößt öffentlich gegen Menschenrechte und die Artikel 1 und 2 und in teilen gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes. Öffentlich werden dort in Liveshows die "Kandidaten" bepöbelt, beleidigt, bloßgestellt, gedemütigt und unwürdig behandelt.Deswegen behandelt.Deshalb sollte ein Verbot dieser Show durch die entsprechenden Gerichte angestrebt werden und Strafanzeige gegen die Verantwortlichen erstattet werden.